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Vorlage - 24/320  

Betreff: Entgeltregelungen für die Nutzung von Turn- und Sporthallen, von Bädern sowie von Schulräumen ab 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nowak, Jürgen
Federführend:51.2 Schule und Sport Beteiligt:20.1 Rechnungswesen
Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
03.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport ungeändert beschlossen     
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
11.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage 1 – Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Turn- und Sporthallen  
Anlage 2 – Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Bädern  
Anlage 3 – Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Schulräumen  
Anlage 4 – Übersicht der Turn- und Sporthallen  
Anlage 5 – Übersicht der Bäder  

Sachverhalt:

 

Zum 31.12.2024 endet die einjährige Geltungsdauer der mit der Beschlussvorlage 23/410 beschlossenen Entgeltregelungen für die Nutzung von:

 

        Turn- und Sporthallen

        Bädern

        Schulräumen

 

Mit den Entgeltregelungen bis 31.12.2023 (Beschlussvorlage 18/336) für die Betrieb gewerblicher Art (BgA) Turn- und Sporthallen sowie für die BgA Bäder wurde ein Einnahmeziel von 185.000,- € (netto) festgesetzt. Davon sollten Erträge von 160.000,- € (netto) im Bereich BgA Turn- und Sporthallen und 25.000,- € (netto) im Bereich der Bäder erzielt werden.

 

Das Ergebnis der Betriebsabrechnungen für das Jahr 2023 hat ergeben, dass die jeweiligen Einnahmeziele erreicht wurden. Der Anteil der Erträge an den Kosten schrumpft allerdings im Zeitablauf, da diese grundsätzlich von Jahr zu Jahr steigen.

 

Das Abrechnungsjahr 2023 schließt im Bereich „BgA Turn- und Sporthallen“ mit einer Unterdeckung von 878.539,10 € ab. Der gebührenrechtliche Kostendeckungsgrad beträgt 15,67 %.

 

Das Abrechnungsjahr 2023 schließt im Bereich „BgA Bäder“ mit einer Unterdeckung von 1.350.674,97 € ab. Der gebührenrechtliche Kostendeckungsgrad beträgt 1,72 %.

 

Übersicht über Betriebsabrechnung 2023 für die BgA:

 

 

Die neuen Entgeltregelungen sollen eine Geltungsdauer von drei Jahren vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 haben.

 

 

In Verbindung mit den geplanten Stunden ergeben sich für die Sporthallen und die Schwimmbäder folgende Entgelthöhen:

 

 

Entgelt pro Stunde (netto)

Entgelt pro Stunde (netto)

Prozentuale Steigerung

Turn- und Sporthallen

alt

neu

 

Gymnastikraum

2,20 €

2,42 €

10,00 %

Halle (1-teilig) bzw. ein Hallenteil

4,40 €

4,84 €

10,00 %

 

 

Entgelt pro Stunde (netto)

Entgelt pro Stunde (netto)

Prozentuale Steigerung

Bäder

alt

neu

 

eine Schwimmbahn

2,40 €

2,64 €

10,00 %

Ganzes Becken für Wasserball

9,60 €

10,56 €

10,00 %

 

Die Entgelthöhen für die Schulräume bleiben unverändert.

 

Als Anlagen 1 bis 3 sind die neuen Entgeltregelungen ab 2025 beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Entgelte ab 2025 für die Nutzung von Turn- und Sporthallen und die Nutzung von Bädern werden gemäß der Anlagen 1 und 2 angepasst.
  2. Die Entgelte ab 2025 für die Nutzung von Schulräumen bleiben unverändert.
  3. Die vorliegenden Entwürfe der für den Zeitraum von drei Jahren vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 geltenden Entgelte der Stadt Hildesheim werden als Entgeltregelungen beschlossen.
  4. Falls sich innerhalb der Geltungsdauer der Entgeltregelungen neue steuerliche Aspekte ergeben sollten, die zu Einnahmeausfällen der Stadt führen würden, können die Entgeltregelungen vorzeitig mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Kalenderjahresende aufgehoben werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Anlage 1 – Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Turn- und Sporthallen

        Anlage 2 – Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Bädern

        Anlage 3 – Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Schulräumen

        Anlage 4 – Übersicht der Turn- und Sporthallen

        Anlage 5 – Übersicht der Bäder

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 – Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Turn- und Sporthallen (294 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 – Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Bädern (374 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 – Entwurf Entgeltregelung für die Nutzung von Schulräumen (292 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 – Übersicht der Turn- und Sporthallen (312 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 – Übersicht der Bäder (72 KB)      
Stammbaum:
24/320   Entgeltregelungen für die Nutzung von Turn- und Sporthallen, von Bädern sowie von Schulräumen ab 2025   51.2 Schule und Sport   Beschlussvorlage
24/320-1   Entgeltregelungen für die Nutzung von Turn- und Sporthallen, von Bädern sowie von Schulräumen ab 2025   51.2 Schule und Sport   Mitteilungsvorlage
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