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Vorlage - 24/318  

Betreff: Schulstandort Grundschule Achtum: Bearbeitung Mängelprotokoll
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Wollersheim, Heiko
Federführend:65 Fachbereich Gebäudemanagement Beteiligt:51 Fachbereich Familie, Bildung und Sport
Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Information
03.09.2024 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport und des Ortsrates Achtum-Uppen      
Ortsrat Achtum-Uppen Information
22.10.2024    Sitzung des Ortsrates Achtum-Uppen      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Information
11.09.2024 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Information
Verwaltungsausschuss Information
16.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Information
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim      
Anlagen:
Mängelprotokoll GS Achtum  

Sachverhalt:

 

  1. Bearbeitung Mängelprotokoll des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung

 

Am 16.04.2024 fand an der Grundschule Achtum eine Begehung durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung statt. Diese hatte vor allem Aspekte zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsschutzes zum Gegenstand. Eine Bewertung des Schulgebäudes hinsichtlich des allgemeinen Bauzustands sowie einer langfristigen und zukunftsfähigen Nutzungsfähigkeit erfolgte in dem Sinne somit nicht.

 

Vielschichtige Probleme hinsichtlich des Bauzustands, des Flächenangebots oder einer funktionalen Grundrissgestaltung sind seit langer Zeit bekannt und sind auch Anlass für die derzeitig intensive Diskussion über die Zukunft des Schulstandorts in Achtum. In verschiedenen Vorlagen (Vorlagen 22/420, 23/220, 23/350, 24/137, 24/160, 24/172) wurden bereits unterschiedliche Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubauvarianten vorgestellt. Eine weitere bzgl. eines Neubaus in Modulbauweise wird parallel in der Gremienfolge zur Diskussion gestellt.

 

Das vorliegende Begehungsprotokoll weist Mängel im baulichen als auch im organisatorischen Bereich aus. Die Beseitigung der baulichen Mängel liegt weitestgehend im Aufgabenbereich des Fachbereichs Gebäudemanagements, während die Bearbeitung der organisatorischen im Aufgabenbereich der Schule liegen. Einige Maßnahmen können im Rahmen der jährlichen Bauunterhaltung beseitigt werden oder wurden bereits beseitigt, andere verursachen ein umfangreiches bauliches Vorgehen, wie z. B. die Vornahme von Umbauten und Erweiterungen. Bei diesen Maßnahmen ist die Einbettung in ein bauliches Gesamtkonzept für den Standort sinnvoll und erforderlich. Ein großer Teil der erforderlichen Maßnahmen scheint in der Beseitigung eher weniger aufwendig und wird mit Hinblick auf die Sicherheit für den verbleibenden Nutzungszeitraum bis zu einer Sanierungs-, Umbau- oder Neubaulösung zeitnah erfolgen.

 

Die anhängende Auflistung gibt zu den einzelnen baulichen Mangelpunkten des Begehungsprotokolls eine kurze Darstellung zum Handlungsbedarf sowie der geschätzten Beseitigungskosten.

 

Abgesehen der Maßnahmen die nur innerhalb der Umsetzung eines umfassenden Sanierungs- und Erweiterungsszenarios sinnvoll sind, beläuft sich der finanzielle Aufwand für kurzfristig zu erledigende Maßnahmen (Abschluss im 3. Quartal 2024) auf rund 60.000,- € und der für im Anschluss zu erbringenden Maßnahmen (Abschluss im 4. Quartal 2024) auf weitere rund 35.000,- €. Die Maßnahmen können im Rahmen der jährlichen Bauunterhaltung bearbeitet werden und werden aus den hierfür bereitstehenden Haushaltsmitteln finanziert. Es wird versucht, soweit möglich, die zu tätigenden Maßnahmen auch für eine Verwendung innerhalb eines späteren Sanierungsprozesses bzw. als Übergangs- und Kompensationslösung auszuführen.

 

  1. Zusätzlicher Raumbedarf

 

Grundschule Achtum – Bedarfsprüfung eines zusätzlichen Klassenraums in Containerbauweise

 

Weiteres Vorgehen:

 

Der politische Beschluss zur Containeraufstellung zielte auch auf die eventuell erforderliche zweite 1. Klasse zum 01.08.2024 ab. Ein zusätzlicher Klassenraum wird zum 01.08.2024 nicht benötigt, da es nur eine neue 1. Klasse mit 25 Schülerinnen und Schülern geben wird. Auch im Folgejahr zum 01.08.2025 wird es keinen Bedarf an einem weiteren Klassenraum geben, da zwei 4. Klassen die Schule verlassen und somit zwei Klassenräume frei werden.

 

Von Seiten des Ortsrates und der Schulleitung wird die Aufstellung eines Containers zeitnah gewünscht. Seitens Schulleitung und Ortsbürgermeisterin werden folgende derzeit ungedeckte Raumbedarfe formuliert:

 

        Differenzierungsraum zum Fördern und Fordern

        Raum für Gruppenarbeit

        Raum für Regenpause, Spielen bei schlechtem Wetter

        Platz zur Lagerung z.B. von Bastelarbeiten im Rahmen kreativer, mehrstündiger Arbeiten

        Freispiel im Ganztag z.B. Bauen

        Bewegungsraum

 

Die genannten Fehlbedarfe können seitens der Fachverwaltung klar bestätigt werden, wenngleich es sich dabei nicht um neu entstehende, sondern seit langem gegebene Fehlbedarfe handelt. Die Schule verfügt zwar über hinreichend Klassenräume, für die oben benannten Bedarfe ist die Schule allerdings räumlich unterausgestattet. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den 2026 umzusetzenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

 

Die Verwaltung prüft derzeit entsprechend der Beschlüsse 24/137 und 24/172 den Neubau/Umbau der Grundschule Achtum in Modulbauweise. Das Ergebnis dieser Prüfung wird den Gremien parallel in einer separaten Vorlage vorgestellt. Geprüft werden hierbei ein Neubau in Modulbauweise am Standort Turnhalle sowie eine Sanierung/Teilneubau am derzeitigen Schulstandort. Die unverzügliche Aufstellung eines Containers würde einer eventuellen Modulbaumaßnahme am derzeitigen Schulstandort zwingend im Weg stehen und könnte sich somit als unwirtschaftlich erweisen.

 

In Abwägung der beschriebenen Aspekte schlägt die Verwaltung vor, wie folgt vorzugehen:

 

        Vor dem Hintergrund zahlreicher weiterer prioritärer Investitionsvorhaben der Stadt Hildesheim wird die in der Vorlage 24/160 dargestellte Variante 2a umgesetzt.

        Die Verwaltung wird für die perspektivische Versorgung der im Schulbezirk Achtum zu versorgenden Schülerinnen und Schüler spätestens in 2029 einen Handlungsvorschlag erarbeiten und dem Rat vorlegen.

 

Die Kosten für einen Klassenraum in Containerbauweise belaufen sich bei einer Anmietung auf

 

        Einmalige Kosten in Höhe von ca. 20.000,-

 

(Aufbau inkl. Transport ca. 6.500,- € / vorbereitende Arbeiten Verwaltung (nur Strom und Streifenfundamente, kein Wasseranschluss) ca. 5.000,- € / Abbau inkl. Transport ca. 6.500,- €)

 

        Jahresmiete in Höhe von ca. 25.000,-

 

Der dauerhafte Erwerb eines entsprechenden Klassenraums ist den Gesamtmietkosten für fünf Jahre ähnlich.

 

Die Kosten für Anmietung oder Erwerb von Containerbauwerken sind entsprechend der jeweilig herrschenden Nachfragesituation sowie der Materialpreise stark schwankend.

 


Anlagen:

 

        Mängelprotokoll GS Achtum

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Mängelprotokoll GS Achtum (433 KB)      
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