|
|
Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens HW 316 „Pappelallee“ die Erschließung eines neuen Wohnbaugebietes und den Neubau der freiwilligen Feuerwehr Moritzberg auf den Flächen des ehemaligen DJK Sportplatzes an der Pappelallee.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Hildesheim stellt die Flächen des räumlichen Geltungsbereiches als Wohnbaufläche und gemischte Baufläche sowie für das Grundstück der Volksbank Arena als Sonderbaufläche dar. Die Flächen liegen im Sanierungsgebiet „Moritzberg“ und im förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Um die Zielvorstellung der Gebietsentwicklung umsetzen zu können, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans mit Darstellung des Feuerwehrstandortes und der neuen Wohnbauflächen erforderlich.
Die derzeit in Anpassung befindlichen Grenzen des Überschwemmungsgebietes sowie die nach Beendigung der Städtebauförderung entfallende Grenze des Sanierungsgebiets werden nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen. Es ist nicht notwendig, diese Grenzen in einem Änderungsverfahren zu berücksichtigen, weil sie keine eigenständigen Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes sind.
Diese Flächennutzungsplanänderung soll parallel zum Bebauungsplanverfahren, welches bereits in 2013 begonnen wurde, erfolgen. Daher, und weil im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung in den Jahren 2021 und 2022 umfangreiche Beteiligungen erfolgten, ist die Anhörung des Ortsrats Moritzberg im nächsten Verfahrensschritt zur Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen.
Als demographische Auswirkung kann von dieser Bauleitplanung eine Stabilisierung der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur in Hildesheim erwartet werden. Dies wird voraussichtlich eine kontinuierlichere Auslastung der vorhandenen Infrastruktur nach sich ziehen.
Diese Flächennutzungsplanänderung selbst verursacht keine Folgekosten. Die mit der Gebietsentwicklung einhergehenden Kosten im Plangebiet sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu thematisieren.
Ziel und Zweck der Planung ist die Darstellung von Wohnbauflächen, Sonderbauflächen und eines Standortes der (freiwilligen) Feuerwehr zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Weiterentwicklung im Stadtteil Moritzberg.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „Pappelallee“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist elektronisch (im Internet) sowie durch vierwöchigen Aushang im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
– 01 Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 01 Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung (377 KB) |