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Sachverhalt:
Die Innenstadt Hildesheim befindet sich wie viele andere Innenstädte derzeit in einem grundlegenden Strukturwandel. Der Einzelhandel ist in unterschiedlicher Ausprägung unter Druck geraten. Ein nennenswerter Anteil der Handelsumsätze hat sich in den Onlinehandel verlagert und die Frequenzen innerhalb der Innenstadtlagen sind deutlich reduziert. Diese bereits seit einigen Jahren andauernden Negativtrends sind zuletzt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigt worden. Die Folgen sind eine größere Anzahl an Ladenschließungen und Ladenleerständen, wie z.B. die bedauerliche Aufgabe des Galeria-Standortes im Januar 2024, ein spürbarer Rückgang der Angebotsvielfalt sowie ein Verlust an Attraktivität und Identität der Hildesheimer Innenstadt. Durch den Klimawandel und aus der Mobilitätswende erwachsen darüber hinaus weitere nicht minder große Herausforderungen für die weitere Entwicklung der Innenstadt Hildesheim.
Bereits seit Ende 2020 agiert das Innenstadtmanagement der Stadt erfolgreich bei der Aktivierung von Ladenleerständen. Mit Fördermitteln realisiert die Stadt Hildesheim seit Sommer 2021 weitere Maßnahmen, um die Lebendigkeit und Attraktivität der Innenstadt wieder deutlich zu steigern. Das Förderprogramm „Perspektive Innenstadt!“ (REACT-EU) wurde im Frühjahr 2023 mit insgesamt elf Projekten und einem Ausgabevolumen von mehr als 1,1 Mio. € erfolgreich abgeschlossen. Weitere Maßnahmen verwirklicht die Stadt seit Ende 2022 und bis August 2025 gemeinsam mit dem PULS Hildesheim, Hildesheim Marketing und dem städtischen Innenstadtmanagement innerhalb des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ). Das hier erfolgreich platzierte Projekt „WirMachenEs!“ setzt auf die Aktivierung von privaten Initiativen und Investitionen zur Transformation überkommener Strukturen. Mit Veranstaltungen rund um die Mobilität sollen gesellschaftliche Veränderungsprozesse initiiert und begleitet werden. Die Maßnahmen, die ein Ausgabevolumen von mehr als 1,5 Mio. € beinhalten, erstrecken sich auf drei Handlungsfelder:
– Urban Places Reloaded – Transformation des ehemals reinen Handelsstandortes in ein multifunktionales Quartier
– Hildesheimer Mobilitätssommer – gezielte Stadtmarketingaktivitäten zur Akzeptanz- und Nutzungssteigerung nachhaltiger innerstädtischer Mobilitätskonzepte
– Wohnen mittendrin – Aktivierung von Wohnen im Bestand
Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für die Innenstadt (ISEK), das im Rahmen des REACT-Förderprogramms erarbeitet und bereits im Mai 2023 beschlossen werden konnte, ist eine Zukunftsvision und Handlungsstrategie für die kommenden zehn bis fünfzehn Jahre und beschreibt Maßnahmen, die die Lebendigkeit und Attraktivität der Innenstadt Hildesheim nachhaltig sichern sollen. Dazu zählen z. B. das Sanieren öffentlicher Räume wie Straßen und Plätze, das Begrünen der Innenstadt, eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität, das Ausbauen von nachhaltiger Mobilität und Klimaschutz oder das Beleben von Leerständen mit neuen, attraktiven Nutzungen. Das ISEK ist ein wichtiger Schlüssel, um die hier beschriebenen Maßnahmen über das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ umsetzen zu können.
Um ein Sanierungsgebiet festlegen zu können, werden nach § 141 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) außerdem Vorbereitende Untersuchungen (VU) erforderlich. Deren Inhalt und Aufgabe bestehen ergänzend zum ISEK darin, die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen einzubinden, die städtebaulichen Missstände darzustellen, den Umfang und die Notwendigkeit von Maßnahmen herzuleiten und die Durchführbarkeit der Sanierung darzulegen. Für ein potentielles Fördergebiet Innenstadt wird eine wesentliche Herausforderung darin bestehen, die im ISEK beschriebenen Maßnahmen weiter zu differenzieren und die Fläche des Fördergebietes und den Kostenrahmen so zu begrenzen, dass eine Finanzierung der Maßnahmen und ihre Umsetzung innerhalb von 15 Jahren gewährleistet werden können. Das ISEK, die VU, die Abgrenzung des Fördergebiets und die Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) stellen schließlich die Grundlage und Voraussetzung für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm dar.
Mit der Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der VU gelten die Vorschriften über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (§ 137 BauGB), deren Auskunftspflicht (§ 138 BauGB) und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Ab diesem Zeitpunkt ist auf die Durchführung von Vorhaben im Sinne des § 29 Absatz 1 BauGB und auf die Beseitigung von baulichen Anlagen die Vorschrift zur Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB) anzuwenden.
Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen nach erfolgtem Beschluss im Herbst 2024 ausgeschrieben und an ein Planungsbüro vergeben werden. Das geschätzte Auftragsvolumen in Höhe von 85.000,- € soll im Haushalt über das Produktkonto 5110500.4431000 bereitgestellt werden. Die demografischen Auswirkungen werden in den VU dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Die Aufnahme der Innenstadt Hildesheim in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ soll weiter vorbereitet werden. Der Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) innerhalb der dargestellten Gebietsabgrenzung wird gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– Gebietsabgrenzung Vorbereitende Untersuchungen (Untersuchungsbereich)
– Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Gebietsabgrenzung Vorbereitende Untersuchungen (Untersuchungsbereich) (498 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (36 KB) |