Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/310  

Betreff: 2. Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt, hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Brüner, Detlef
Federführend:61.1 Stadterneuerung Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Anhörung
26.08.2024 
Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld      
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
28.08.2024 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
11.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität      
Anlagen:
Satzung  
Synopse  

Sachverhalt:

 

Die erste Fassung der Gestaltungssatzung ist 2012 in Kraft getreten, die 1. Änderung ist seit 2016 rechtsverbindlich. Die Satzung, die ein hohes Maß an Planungssicherheit in der Genehmigungspraxis gewährleistet, hat inzwischen eine sehr breite Kenntnis und Akzeptanz unter den Antragstellenden erlangt und die Regelungen erzeugen überwiegend gute Ergebnisse bei der Gestaltung von Außenwerbung. Nach mehr als sieben Jahren ohne Veränderungen haben sich nunmehr unbeschadet dessen einige Anpassungserfordernisse eingestellt, die wesentlichen stellen sich wie folgt dar:

 

Die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen und Zielsetzungen haben sich bekanntermaßen zunehmend in Richtung Klimaschutz und Nutzung erneuerbarer Energien verschoben. Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben für Heizungsanlagen sind viele Eigentümerinnen und Eigentümer gefordert, zukunftsfähige Alternativen für ihre Wärme- und Energieversorgung einzusetzen. Im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung Innenstadt sind Solaranlagen auf den Dächern ausschließlich als farbangepasste und integrierte Elemente zulässig. Darüber hinaus gelten im Umfeld der UNESCO-Welterbestätten Mariendom und Michaeliskirche erhöhte Anforderungen an die Gestaltung der Dächer (Farben und Materialien). Hier besteht ein Spanungsfeld, das im vergangenen Jahr auch die politischen Gremien der Stadt Hildesheim erreicht hat (siehe Vorlage 23/128 vom 28.03.2023). Dies verdeutlicht, dass eine Anpassung der Gestaltungssatzung erforderlich wird. Nach einem Erlassentwurf des Landes (siehe Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) zur Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien auf oder in der Umgebung von Bau- und Kunstdenkmalen gemäß § 7 Abs. 2 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG), Anhörungsverfahren 08/09-2023) sollen Solaranlagen künftig im denkmalrechtlichen Einzelgenehmigungsverfahren bewertet werden. Die bisherige Regelung innerhalb der Gestaltungssatzung wäre damit gegenstandslos und soll vor diesem Hintergrund aufgehoben werden (siehe § 9 Abs. 2, „Solarelemente“).

 

Gleichzeitig hat die Verwaltung ein großes Interesse daran, die erhaltenen Dächer und Dachlandschaften in den Bereichen Neustadt und Michaelisviertel / Mariendom dauerhaft zu schützen. Zu diesem Zweck berücksichtigt die Gestaltungssatzung künftig Regelungen zur Gestaltung der Dächer (siehe § 9 Abs. 4-6). Die Innenstadt wird von dieser Regelung ausgenommen, da die Dachlandschaften hier bereits zu einem nennenswerten Anteil durch großdimensionale Gebäude mit flachen Dächern geprägt sind. In diesem Zusammenhang soll die Gestaltungssatzung eine zusätzliche räumliche Differenzierung in die Teilbereiche Innenstadt, Neustadt und Michaelisviertel / Mariendom erhalten (siehe § 1 Abs. 1, „Geltungsbereich, Teilbereiche, Zonierung“).

 

Den Folgen des Klimawandels soll insbesondere auch innerhalb der dicht besiedelten Stadtquartiere in Zukunft stärker Rechnung getragen werden. Für den gesamten Geltungsbereich werden deshalb für flache und flach geneigte Dächer einschließlich notwendiger Ausnahmemöglichkeiten Flächenanteile für deren Begrünung vorgegeben (siehe § 9 Abs. 7, „Dachbegrünung im gesamten Geltungsbereich“).

 

Die Gestaltungssatzung enthält weiterhin eine Regelung von Werbung an der Stätte der Leistung, um das Stadtbild und die ansässigen Gewerbetreibenden vor übermäßiger „ortsfremder“ Werbung wie z.B. Großflächen zu schützen. Diese ursprünglich für den gesamten Geltungsbereich der Gestaltungssatzung getroffene Regelung ist nach Urteilen des Verwaltungsgerichts Hannover allerdings nicht zulässig und soll mit dieser Änderung auf die besonders schützenswerten Bereiche fokussiert neu gefasst werden (siehe § 10 Abs. 1, „Stätte der Leistung“).

 

Alle weiteren Anpassungen beruhen auf den langjährigen Erfahrungen im Umgang mit der Gestaltungssatzung und dienen Verbesserungen in der Anwendungspraxis. Aus Gründen der Lesbarkeit sind die Anpassungen in den Anlagen (Satzung und Synopse) hervorgehoben und in der Synopse den geltenden Regelungen gegenübergestellt.

 

Das Planverfahren soll im vereinfachten Verfahren  13 Baugesetzbuch (BauGB)) durchgeführt werden. Ein vorgeschalteter informeller Abstimmungsprozess soll möglichst bereits zu Beginn des formalen Verfahrens für einen breiten Konsens Sorge tragen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 2. Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 84 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) beschlossen.

 

Das Änderungsverfahren erfolgt in Anlehnung an § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren unter Verzicht auf die frühzeitigen Verfahrensschritte nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB.

 

Der Entwurf der 2. Änderung der Gestaltungssatzung Innenstadt und die Entwurfsbegründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Satzung

        Synopse

 

(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:  
  Nr. Status Name    
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