Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/309  

Betreff: Entfristung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Ausgaben Ehrenamtlicher in der Flüchtlingshilfe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Biskup, Meike
Federführend:Stabsstelle Migration und Inklusion Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
27.08.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration      
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
02.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
09.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim      
Anlagen:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Ausgaben Ehrenamtlicher in der Flüchtlingshilfe  
Synopse  

Sachverhalt:

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Ausgaben Ehrenamtlicher in der Flüchtlingshilfe wurde am 15.03.2021 vom Rat der Stadt Hildesheim zunächst befristet bis zum 31.12.2022 (Vorlage 21/053) beschlossen und hiernach bis zum 31.12.2024 (Vorlage 22/357) verlängert. Ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe Tätigen werden über diese Förderrichtlinie Auslagen, die ihnen im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe entstanden sind, erstattet. Erstattet werden unter anderem Eintrittsgelder und Fahrtkosten gemeinsamer Ausflüge, Verbrauchsmaterial für Veranstaltungen, Material zur Sprachvermittlung usw.

 

Die Erstattung von Auslagen hat sich als Instrument zur Förderung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe bewährt und ist mit Blick auf die erzielten Ergebnisse wirksam und wirtschaftlich.

 

Dies vorausgeschickt wird empfohlen, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Ausgaben Ehrenamtlicher in der Flüchtlingshilfe zu entfristen.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Hildesheim

 

Im Rahmen der Heranziehungsvereinbarung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erstattet der Landkreis Hildesheim 80 % der entstehenden Kosten bis zu einem Betrag in Höhe von maximal 5.800,- €; der städtische Eigenanteil der ausgegebenen Mittel beläuft sich damit auf 20 % bzw. 1.200,- €. Dieser Betrag wurde in 2022 und 2023 vollständig ausgeschöpft. Dies ist auch für 2024 zu erwarten.

 

Die Haushaltsmittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Die Richtlinie regelt in §1 Abs. 2, dass eine Erstattung subsidär und nur im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Ausgaben Ehrenamtlicher in der Flüchtlingshilfe wird ab 01.01.2025 unbefristet verlängert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Ausgaben Ehrenamtlicher in der Flüchtlingshilfe

        Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Ausgaben Ehrenamtlicher in der Flüchtlingshilfe (91 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Synopse (296 KB)      
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