Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/308  

Betreff: Gewährung von Zuwendungen an die Jugendwerkstatt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schlegel, Monika
Federführend:51 Fachbereich Familie, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
27.08.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
11.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Antragsunterlagen der Labora gGmbH  

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim unterstützt seit 1993 die Hildesheimer Jugendwerkstatt. In Jugendwerkstätten werden beschäftigungslose junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und besonderen sozialpädagogischen Förderbedarfen nach Auslaufen ihrer Schulpflicht persönlich stabilisiert, sozial integriert und durch betriebsnahe Qualifizierung auf eine Ausbildung und Beschäftigung vorbereitet. Viele junge Menschen mit Hemmnissen haben einen besonderen Bedarf an Unterstützung auf dem Weg ins Berufsleben.

 

Seit 2022 wird die Zuwendung auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Jugendwerkstätten (Vorlage 22/147) ausgezahlt. Es stehen Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 105.000,- € zur Verfügung (Produktkonto 3631000.4318000). Nach § 3 Absatz 6 der Richtlinie darf die beantragte Fördersumme 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten. Am 06.06.2024 hat die Labora gGmbH einen Antrag gemäß der oben genannten Förderrichtlinie form- und fristgerecht bei der Verwaltung eingereicht. Weitere Anträge liegen nicht vor.

 

Das Konzept der Labora gGmbH ist pädagogisch schlüssig und bietet der Zielgruppe einen hohen Mehrwert im Rahmen gesellschaftlicher und beruflicher Integration; auf die Anlagen wird verwiesen. Die Labora gGmbH beantragt für die Jugendwerkstatt eine städtische Zuwendung in Höhe von 105.000,- €. Der Finanzierungsplan liegt vor. Die Gesamtkosten betragen 575.760,- €. Der städtische Finanzierungsanteil beträgt somit unter 20 %. Weitere Zuwendungsgeber der Jugendwerkstatt sind das Jobcenter und die NBank.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Zuwendung für die Jugendwerkstatt an die Labora gGmbH über 105.000,- € wird gemäß dem Antrag vom 06.06.2024 bewilligt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage:

 

        Antragsunterlagen der Labora gGmbH

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antragsunterlagen der Labora gGmbH (7710 KB)      
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