Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/305  

Betreff: 6. Änderung zur Straßenreinigungsgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Bachler, Frank
Federführend:20.1 Rechnungswesen Beteiligt:66.2 Straßenunterhaltung, -reinigung und Bauhof
Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
02.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
11.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim      
Anlagen:
Anlage 1 – Gebührenbedarfsberechnung 2025  
Anlage 2 – Kostenverteilung  
Anlage 3 – Bestimmung der Gebührenhöhen  
Anlage 4 – Entwurf der 6. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung  
Anlage 5 – Synopse  

Sachverhalt:

 

Als Anlage 1 bis 3 ist die Gebührenbedarfsberechnung der Straßenreinigung (Sommerreinigung und Winterdienst) für das Jahr 2025 einschließlich Erläuterungen beigefügt. Die seit 2024 geltenden Gebühren werden gemäß der Anlage 1 angepasst. Die Gebühren für die Sommerreinigung werden um gut 10 % erhöht. Die Gebühren für den Winterdienst in den Gebührenklassen 21 und 22 werden um gut 19 % erhöht. Die Gebührenklasse 23 bleibt unverändert.

 

 

 

Jahresgebühr/ Frontmeter

Jahresgebühr/ Frontmeter

§ 5 II

Straßenreinigung

alt

neu

 

Reinigungsgebührenklasse 1

5,36 €

5,91 €

 

Reinigungsgebührenklasse 2

10,72 €

11,82 €

 

Reinigungsgebührenklasse 3

16,08 €

17,73 €

 

Reinigungsgebührenklasse 6

32,16 €

35,46 €

 

Reinigungsgebührenklasse 7

37,52 €

41,37 €

 

Reinigungsgebührenklasse 14

2,68 €

2,96 €

 

 

 

Jahresgebühr/ Frontmeter

Jahresgebühr/ Frontmeter

§ 5 II

Winterdienst

alt

neu

 

Winterdienstgebührenklasse 21

1,39 €

1,66 €

 

Winterdienstgebührenklasse 22

0,53 €

0,63 €

 

Winterdienstgebührenklasse 23

0,08 €

0,08 €

 

Die geplante Erhöhung resultiert aus der zu erwartenden Kostenentwicklung. Neben einem Anstieg der Personalkosten wird in den einzelnen Sachkostenblöcken inflationsbedingt mit erhöhten Kosten gerechnet. Zudem beeinflusst der Ausgleich von Kostenunterdeckungen aus Vorjahren die geplante Gebührenhöhe.

 

Als Anlage 4 ist die 6. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gebühren 2025 für die Sommerreinigung und Winterdienst werden gem. der Anlage 1 angepasst.

 

  1. Der vorliegende Entwurf der 6. Änderungssatzung für die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Hildesheim wird als Satzung beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Anlage 1 – Gebührenbedarfsberechnung 2025

        Anlage 2 – Kostenverteilung

        Anlage 3 – Bestimmung der Gebührenhöhen

        Anlage 4 Entwurf der 6. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung

        Anlage 5 – Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich Anlage 1 – Gebührenbedarfsberechnung 2025 (606 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2 – Kostenverteilung (500 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich Anlage 3 – Bestimmung der Gebührenhöhen (435 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 – Entwurf der 6. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung (422 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 – Synopse (423 KB)      
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