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Sachverhalt:
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Universität Hildesheim am Hauptcampus im Teilbereich der heutigen Kleingartenanlage „Gartenfreunde Blauer Kamp e.V.“ zu schaffen wurde die 19. Änderung des Flächennutzungsplans erarbeitet. Das Planänderungsgebiet umfasst rund 5.500 Quadratmeter. Das Bebauungsplanverfahren HO 08 „Universität Nord“ läuft parallel, zeitlich zum Verfahrensende hin nachlaufend.
Am 09.03.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst und nach Durchlaufen aller weiteren Verfahrensschritte wurde am 26.06.2023 der Feststellungsbeschluss gefasst. Alle Unterlagen hierzu sind entsprechend dem Ratsinformationssystem zur Sitzungsvorlage für den Feststellungsbeschluss zu entnehmen (siehe Vorlage 23/235).
Am 23.05.2024 wurde der Genehmigungsantrag beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) gestellt. Mit Schreiben vom 20.06.2024 wurde dann seitens des ArL eine Genehmigung unter folgenden Auflagen gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 4 und 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) erteilt:
Diese Ergänzungen bzw. redaktionelle Anpassungen wurden entsprechend der Auflage konkret vorgenommen:
– im/am Umweltbericht als Teil der Begrünung: Datum, HNW-Logo, Unterschrift, Seitenzahlen Inhaltsverzeichnis; Ergänzung archäologischer Aspekt: Kap. 2.3.7 und Kap. 4.7.,
– in der Begründung Bezeichnung der Sonderbaufläche ergänzt: Kapitel 2, Seite 3 an 2 Stellen; Kapitel 3, Seite 5 Klammer; Kapitel 4, Seite 5; Kapitel 6, Seite 5 sowie
– in der Begründung inhaltlichen Aspekt Archäologie ergänzt: Kapitel 6, Seiten 5 und 6
Es wird weiterhin begründet klargestellt, dass die Planung erwartbar nicht auf unüberwindbare Hindernisse trifft und somit realisierbar ist. Es geht daher hierbei (gemäß Rechtsprechung) nicht um eine inhaltliche Änderung des Feststellungsbeschlusses selbst. Da die Begründung jedoch beim Feststellungsbeschluss den Mitgliedern der Gemeindevertretung vorgelegen hat und von dieser unmissverständlich in den Willen einbezogen worden sein muss, ist es bei einer nachträglichen Ergänzung der Begründung aufgrund einer Auflage gemäß § 36 Abs. 2 Nr. 4 und 5 VwVfG rechtlich mindestens ratsam eine zustimmende Kenntnisnahme herbeizuführen. Dies soll hiermit geschehen.
Beschlussvorschlag:
Die Genehmigung des Amtes für regionale Landesentwicklung inklusive Auflagen sowie die ergänzte Begründung zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans „Universität Nord“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Begründung in dieser Form beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– 01 19. FNP-Änderung
– 02 Ergänzte Begründung zur 19. FNP-Änderung
– 03 Aktualisierter und ergänzter Umweltbericht als Teil II der Begründung zur 19. Änd. FNP
– 04 Genehmigungsschreiben des arl
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 01 19. FNP-Änderung (1637 KB) | ||||
2 | öffentlich | 02 Ergänzte Begründung zur 19. FNP-Änderung (133 KB) | ||||
3 | öffentlich | 03 Aktualisierter und ergänzter Umweltbericht als Teil II der Begründung zur 19. Änd. FNP (1127 KB) | ||||
4 | öffentlich | 04 Genehmigungsschreiben des arl (2489 KB) |