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Vorlage - 24/294  

Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 "Nikolaistraße", hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
21.08.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
09.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim      
Anlagen:
01 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“  
02 Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“  
03 Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“  
04 Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“  
05 Abwägungstabelle Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“  
06 Anonymisierte Stellungnahmen Behördenbeteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“  

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet liegt im Ortsteil Moritzberg und grenzt nordöstlich direkt an das Grundstück der Michelsenschule. Im Süden wird es durch die Michelsenstraße, im Westen durch die Nikolaistraße eingefasst. Der auf dem Grundstück befindliche Gebäudekomplex wurde ursprünglich als Firmenzentrale durch die Harzwasserwerke genutzt. Seit diese im Sommer 2023 ihren Standort wechselten, stehen die Gebäude im Planungsbereich leer. Nun wurde das ca. 5.500 m² große Areal durch einen Investor erworben. Dieser sieht vor, das Grundstück unter Erhalt des Bestands als Büro- und Wohnstandort zu entwickeln und durch einen Neubau zu ergänzen.

 

Bisher werden Vorhaben im Geltungsbereich durch die Festsetzung der Neufassung des Bebauungsplans HW 55 „Schützenwiese“ geregelt. Dieser setzt für den betroffenen Bereich eine Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „öffentliche Verwaltung“ fest. Um die angestrebten neuen Nutzungen planungsrechtlich abzusichern und eine Nachverdichtung zu ermöglichen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Bei der beabsichtigten Planung handelt es sich um eine Innenentwicklung des Stadtteils Moritzberg.

 

Die Darstellung im Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nach Rechtsverbindlichkeit der Bebauungsplanänderung im Wege der Berichtigung angepasst.

 

I.

 

Eine Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs.1 BauGB hat vom 23.10.2023 bis zum 22.11.2023 stattgefunden. In diesem Rahmen sind keine Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit abgegeben worden.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 23.10.2023 bis zum 22.11.2023 frühzeitig beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Beschlussvorschläge der Verwaltung hierzu sind der anliegenden Abwägungstabelle zur frühzeitigen Behördenbeteiligung zu entnehmen. Bedenken gegen den Entwurf des Bebauungsplans wurden nicht geäußert. Eingegangene Hinweise wurden berücksichtigt.

 

II.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.06.2024 bis 24.07.2024 öffentlich ausgelegen. Dazu wurden aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Parallelverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls vom 17.06.2024 bis 24.07.2024 beteiligt. Dazu wurden die in der anliegenden Abwägungstabelle „Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 2. Änderung HW 55Nikolaistraße enthaltenen Stellungnahmen abgegeben. Die Hinweise sollen entsprechend der Beschlussvorschläge zur Kenntnis genommen werden.

 

Der Stadt Hildesheim entstehen durch diese Bebauungsplanänderung keine Kosten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zu den in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen/Bedenken“ zur Kenntnis genommen und / oder berücksichtigt und entsprechende Informationen an den Investor weitergegeben.

 

Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden Abwägungstabelle „Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 2. Änderung Bebauungsplan HW 55Nikolaistraße“ zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. die Informationen werden an den Investor weitergegeben.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu der Bebauungsplanänderung wird beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        01 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55Nikolaistraße

        02 Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55Nikolaistraße“

        03 Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55Nikolaistraße 

        04 Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55Nikolaistraße 

        05 Abwägungstabelle Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55Nikolaistraße 

        06 Anonymisierte Stellungnahmen Behördenbeteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55Nikolaistraße 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 01 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“ (952 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 02 Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“ (156 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 03 Abwägungstabelle frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“ (319 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 04 Anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Behördenbeteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“ (8678 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 05 Abwägungstabelle Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“ (224 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich 06 Anonymisierte Stellungnahmen Behördenbeteiligung zur 2. Änderung des Bebauungsplans HW 55 „Nikolaistraße“ (2685 KB)      
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