Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/291  

Betreff: 5. Änderung Parkgebührenordnung für Bewohnerparken
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lieske, Annette
Federführend:66.3 Vermessung, Verwaltung und Verkehr Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
02.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
11.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen     
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen     
Anlagen:
5. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim  
Synopse der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim  
Gebührenordnung für das Parken in der Stadt Hildesheim  

Sachverhalt:

 

Anwohnerinnen und Anwohnern in den Parkzonen A-G der Stadt Hildesheim, kann auf Antrag ein Bewohnerparkausweis für die jeweilige Zone ausgestellt werden. Einen Rechtsanspruch auf Bewohnerparken gibt es nicht. Der Gebührenrahmen beträgt gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Ziffer 265 für ein Jahr 10,20 € bis 30,70 €.

 

Der Bewohnerparkausweis wird bei der Stadt Hildesheim grundsätzlich für ein oder zwei Jahre ausgestellt. Die Gebühr beträgt 30,70 € für ein Jahr und 55,- € für zwei Jahre. 2023 wurden 798 Bewohnerparkausweise ausgestellt.

 

Gemäß § 6a Straßenverkehrsgesetz (StVG) können die nach Landesrecht zuständigen Behörden für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohnerinnen und Bewohner, Gebühren erheben und sind zur Festsetzung der Gebühren ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. Durch Artikel 1 Nr. 1b der Niedersächsischen Verordnung zur Änderung von Zuständigkeitsregelungen im Bereich Verkehr hat das Land Niedersachsen am 05.03.2021 den Gemeinden diese Ermächtigung übertragen.

 

Zur Festsetzung der Gebühr für Bewohnerparkausweise muss eine städtische Gebührenordnung erlassen werden.

 

Eine Gebührenhöchstgrenze ist hierbei nicht vorgeschrieben. Vergleichbare Städte erheben Gebühren im Rahmen von 120,- € bis 300,- € pro Jahr.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die aktuellen Möglichkeiten für eine Haushaltsverbesserung zu nutzen und die Kosten für einen Bewohnerparkausweis auf 10,- € pro Monat und damit 120,- € im Jahr anzupassen. Die Gebühren für Bewohnerparken in der Stadt Hildesheim bewegen sich mit 120,- € jährlich im unteren Gebührenrahmen.

 

Je nach Antragsverhalten können sich die Einnahmen, bei 300 bis 800 ausgestellten Bewohnerparkausweisen im Rahmen von ca. 1.500,- € bis 60.000,- €, erhöhen.

 

Aufgrund der Änderung des § 1 Abs. 4 der Niedersächsischen Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr ist eine Anpassung der Gebühren und eine Regelung über eine Verordnung notwendig.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die fünfte Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim (Parkgebührenordnung – ParkGO) wird beschlossen und die Kosten für einen Bewohnerparkausweis werden auf 120,- € im Jahr angepasst.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        5. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim

 

        Synopse der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim

 

        Gebührenordnung für das Parken in der Stadt Hildesheim

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 5. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim (193 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Synopse der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim (113 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Gebührenordnung für das Parken in der Stadt Hildesheim (39 KB)      
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