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Sachverhalt:
Anwohnerinnen und Anwohnern in den Parkzonen A-G der Stadt Hildesheim, kann auf Antrag ein Bewohnerparkausweis für die jeweilige Zone ausgestellt werden. Einen Rechtsanspruch auf Bewohnerparken gibt es nicht. Der Gebührenrahmen beträgt gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Ziffer 265 für ein Jahr 10,20 € bis 30,70 €.
Der Bewohnerparkausweis wird bei der Stadt Hildesheim grundsätzlich für ein oder zwei Jahre ausgestellt. Die Gebühr beträgt 30,70 € für ein Jahr und 55,- € für zwei Jahre. 2023 wurden 798 Bewohnerparkausweise ausgestellt.
Gemäß § 6a Straßenverkehrsgesetz (StVG) können die nach Landesrecht zuständigen Behörden für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohnerinnen und Bewohner, Gebühren erheben und sind zur Festsetzung der Gebühren ermächtigt, Gebührenordnungen zu erlassen. Durch Artikel 1 Nr. 1b der Niedersächsischen Verordnung zur Änderung von Zuständigkeitsregelungen im Bereich Verkehr hat das Land Niedersachsen am 05.03.2021 den Gemeinden diese Ermächtigung übertragen.
Zur Festsetzung der Gebühr für Bewohnerparkausweise muss eine städtische Gebührenordnung erlassen werden.
Eine Gebührenhöchstgrenze ist hierbei nicht vorgeschrieben. Vergleichbare Städte erheben Gebühren im Rahmen von 120,- € bis 300,- € pro Jahr.
Die Verwaltung beabsichtigt, die aktuellen Möglichkeiten für eine Haushaltsverbesserung zu nutzen und die Kosten für einen Bewohnerparkausweis auf 10,- € pro Monat und damit 120,- € im Jahr anzupassen. Die Gebühren für Bewohnerparken in der Stadt Hildesheim bewegen sich mit 120,- € jährlich im unteren Gebührenrahmen.
Je nach Antragsverhalten können sich die Einnahmen, bei 300 bis 800 ausgestellten Bewohnerparkausweisen im Rahmen von ca. 1.500,- € bis 60.000,- €, erhöhen.
Aufgrund der Änderung des § 1 Abs. 4 der Niedersächsischen Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr ist eine Anpassung der Gebühren und eine Regelung über eine Verordnung notwendig.
Beschlussvorschlag:
Die fünfte Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim (Parkgebührenordnung – ParkGO) wird beschlossen und die Kosten für einen Bewohnerparkausweis werden auf 120,- € im Jahr angepasst.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– 5. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim
– Synopse der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim
– Gebührenordnung für das Parken in der Stadt Hildesheim
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 5. Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim (193 KB) | ||||
2 | öffentlich | Synopse der Gebührenordnung für das Parken an Parkscheinautomaten in der Stadt Hildesheim (113 KB) | ||||
3 | öffentlich | Gebührenordnung für das Parken in der Stadt Hildesheim (39 KB) |