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Sachverhalt:
Die Stadtwerke Hildesheim AG beabsichtigt eine demnächst stattfindende ordentliche Hauptversammlung mit nachfolgender Tagesordnung durchzuführen. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist die Stadt Hildesheim als Alleinaktionärin berechtigt. Die Vertreterin oder der Vertreter der Stadt Hildesheim muss in der Hauptversammlung u. a. zu folgenden Tagesordnungspunkten beschließen:
– Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
– Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses
– Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
– Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
I. Jahresabschluss der Stadtwerke Hildesheim AG für das Geschäftsjahr 2023
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss 2023 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie der Lagebericht sind als Anlagen beigefügt.
Das Geschäftsjahr 2023 der Stadtwerke Hildesheim AG schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1,6 Mio. € ab (Vj. 3,1 Mio. €). 0,8 Mio. € hiervon werden in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Hauptsächlich maßgeblich für die Entwicklung des Stadtwerke Konzerns ist die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungen Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG (EVI) und SWH Verwaltungs- und Betriebs-GmbH Hildesheim (VuB). Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt durch eine gegenüber dem Vorjahr höheren Ergebnisübernahme der EVI in Höhe von 7,6 Mio. € (Vj. 6,8 Mio. €). Bezüglich des Verlustes der VuB war eine höhere Verlustübernahme i.H.v. 1,3 Mio. € (Vj. 0,9 Mio. €) notwendig.
Bilanz zum 31.12.2023
Die Abschlussbilanz weist zum 31.12.2023 folgende wesentliche Ergebnisse aus (siehe Anlage):
| 2023 | 2022 | Veränderung zum Vorjahr |
| T€ | T€ | T€ |
Bilanzsumme | 69.240 | 66.968 | +2.272 |
Anlagevermögen | 56.005 | 55.673 | +332 |
Umlaufvermögen | 13.227 | 11.278 | +1.949 |
Davon Liquide Mittel | 9.974 | 7.700 | +2.274 |
Eigenkapital | 53.908 | 53.935 | -27 |
Davon gezeichnetes Kapital | 20.000 | 20.000 | +/-0 |
Davon Gewinnrücklagen | 26.399 | 25.626 | +773 |
Bilanzgewinn | 800 | 1.600 | -800 |
Rückstellungen | 6.318 | 4.646 | +1.672 |
Verbindlichkeiten | 7.102 | 6.363 | +739 |
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2023
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist folgende wesentliche Ergebnisse aus (siehe Anlage):
| 2023 | 2022 | Veränderung zum Vorjahr |
| T€ | T€ | T€ |
Umsatzerlöse | 2.226 | 2.130 | +96 |
Rohergebnis | 2.609 | 2.479 | +130 |
Erträge aus Beteiligungen | 8.050 | 7.255 | +795 |
Personalaufwand | 1.202 | 1.068 | +134 |
Abschreibungen | 1.727 | 1.374 | +353 |
Aufwendungen aus Verlustübernahme | 1.344 | 901 | +443 |
Jahresüberschuss | 1.573 | 3.101 | -1.528 |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen | 773 | 1.501 | -728 |
Bilanzgewinn | 800 | 1.600 | -800 |
Die Beteiligungsergebnisse haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Beteiligungsergebnis | 2023 | 2022 | Veränderung zum Vorjahr |
| T€ | T€ | T€ |
EVI | 7.576 | 6.788 | +788 |
Erträge aus übrigen Beteiligungen | 474 | 467 | +7 |
Erträge aus Beteiligungen | 8.050 | 7.255 | +795 |
VuB | -1.344 | -901 | -443 |
Aufwendungen aus Verlustübernahmen | -1.344 | -901 | -443 |
Insgesamt | 6.706 | 6.354 | +352 |
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Jahresabschluss 2023 festgestellt. Weiter schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
II. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zu bestellen. Die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer ist mit der Auflage zu verbinden, dass die Bestimmungen der §§ 158 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) beachtet werden. Darüber hinaus ist gleichzeitig gemäß § 313 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) eine Prüfung für den Bericht des Vorstandes gemäß § 312 Abs. 1 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) zu erstellen.
Beschlussvorschlag:
Der Vertretung der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG wird ermächtigt:
dem Vorschlag des Vorstandes und Aufsichtsrates zu folgen und den Bilanzgewinn in Höhe von 800.000,- € an die Stadt Hildesheim auszuschütten,
dem Vorstand und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen und
– die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers
Bilanz
GuV
Lagebericht
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers (98 KB) | ||||
2 | öffentlich | Bilanz (740 KB) | ||||
3 | öffentlich | GuV (447 KB) | ||||
4 | öffentlich | Lagebericht (12253 KB) |