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Sachverhalt:
Gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrags der DEULA Hildesheim GmbH besteht der Aufsichtsrat aus fünf Mitgliedern, die für die Dauer von vier Jahren entsandt werden. Eine Wiederentsendung nach Ablauf der Amtszeit ist zulässig.
Herr Dr. Meyer ist kraft Amtes gemäß § 18 Abs. 1 a) des Gesellschaftsvertrags das erste Aufsichtsratsmitglied. Mit Schreiben von Herrn Dr. Meyer vom 20.08.2020 wurde Svenja Fuhrich (ehemalig Kreutzkam) als Mitarbeiterin des Beteiligungsmanagements statt seiner gemäß § 18 Abs.1 a) HS. 2 des Gesellschaftsvertrags entsandt.
Da die Amtszeit von vier Jahren abgelaufen ist, sind die Mitglieder des Aufsichtsrates neu zu entsenden. Frau Fuhrich betreut die DEULA seit vielen Jahren und nimmt an den Sitzungen des Aufsichtsrates bereits in der o.g. Funktion teil. Folglich wird Frau Fuhrich in den Aufsichtsrat der DEULA Hildesheim GmbH entsandt.
Anlagen:
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