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Sachverhalt:
Am 26.06.2023 hat der Rat der Stadt Hildesheim folgenden Beschluss (Vorlage 23/280) gefasst:
„Eine mögliche Erweiterung der Innerste-Brücke wird unter dem Aspekt geprüft, dass auf der Innerste-Brücke gegenläufiger Busverkehr stattfinden kann und zugleich je Fahrtrichtung ein Fahrradschutzstreifen geführt wird. Sollte die Fahrbahnbreite dafür nicht ausreichend sein, ist eine Erweiterung der Innerste-Brücke, um die fehlende Breite für dieses Ziel zu prüfen und den Gremien im 1. Quartal 2024 eine Vorzugsvariante zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Pop-Up-Radweg auf der Verkehrsachse Dammtor-Schuhstraße in beide Richtungen mit dem Ziel einer zeitnahen Umsetzung zu prüfen und zu planen. Auf der Dammstraße auf Höhe der Bischofsmühle ist ein geschützter Pop-Up-Radweg vor Öffnung der Dammstraße zu prüfen und ggf. einzurichten. Die Pop-Up-Radwege sind vor Öffnung der Dammstraße einzurichten, damit sie mit der Öffnung nutzbar sind.“
Nach der ersten Informationsvorlage (24/105) im StUM am 03.04.2024 stellt diese Vorlage den nächsten Sachstand dar. Die möglichst gute Einbindung des ÖPNV ist nach wie vor eine wichtige Zielgröße. Zur Übersicht und besseren Verständnis wird die Verkehrsachse Dammtor – Schuhstraße nachfolgend in einzelnen Abschnitten betrachtet.
Schuhstraße
Nach Prüfung durch die Verkehrsbehörde ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit derzeit rechtlich nicht möglich. Eine Kombination aus (sehr) hohen Verkehrsstärken und einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist für den Radverkehr laut technischen Regelwerken zwar unbedingt zu vermeiden, jedoch fehlen für eine Umsetzung (z.B. Anpassung der Geschwindigkeit für eine bessere Verträglichkeit) die rechtlichen Mittel.
Die im integrierten Verkehrsentwicklungsplan (IVEP) vorgeschlagene Einführung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs (mit z.B. 20 km/h) nach § 45 Absatz 1d Straßenverkehrsordnung (StVO) wird abgelehnt. Der Charakter der Straße (Gestaltung, Geradlinigkeit, Längsparkstände, etc.) steht dazu im Widerspruch.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist weiterhin vorgesehen, jedoch müssen dazu zunächst durch den Bund die rechtlichen Vorrausetzungen in Form einer Änderung der Straßenverkehrsordnung geschaffen werden.
Pfaffenstieg
Nach Prüfung durch die Verkehrsbehörde ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit derzeit nicht möglich. Die (sehr) hohe Verkehrsstärke in Kombination mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und die daraus resultierende Unverträglichkeit zwischen Rad- und Kraftfahrzeugverkehr reicht dazu nicht aus (siehe Schuhstraße).
Eine Freigabe der Busspur für den Radverkehr kann nicht erfolgen. Der Grund dafür liegt in der Gestaltung der Einmündung der Busspur in den Knotenpunkt Pfaffenstieg/Schuhstraße mit Kardinal-Bertram-Straße/Bohlweg. Damit Konflikte zwischen wartenden Radverkehr und dem ÖPNV vermieden werden, muss für den Radverkehr eine eigene Signalisierung ergänzt werden. Die Technik der Anlage ist jedoch veraltet (Steuergerät) und die Kapazitätsgrenze erreicht. Die Einrichtung einer zusätzlichen Phase ist somit technisch nicht möglich.
Dammstraße
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aufgrund von Straßenschäden. Umgestaltung des Parkens auf der Nordseite mit dem Ziel möglichst viele Stellplätze zu erhalten (siehe Bild 1). Dazu u.a. Austausch mit Interessengemeinschaft Dammstraße, Verkehrsverbänden und Behinderten- und Inklusionsbeirat. Schutzstreifen von 1,50 m Breite + 0,75 m Sicherheitstrennstreifen zu den Längsparkständen nach ERA und Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt).
Für eine größere Gestaltungsfreiheit (Erhalt von Parkplätzen/Ladezonen) bei der Neuaufteilung des Straßenraums entfällt die derzeit vorhandene Linksabbiegerspur in die Burgstraße. Die Abbiegemöglichkeit selbst bleibt jedoch erhalten. (kombinierte Geradeaus- Linksabbiegerspur). Als zusätzliche Alternative stehen am Parkplatz „Am Steine“ weiterhin mehr als 50 Stellplätze zur Verfügung. (Entfernung ~ 100,00 m, ~ eine Minute zu Fuß)
Bild 1. Entwurf für die Gestaltung von Stellplätzen auf der Nordseite der Dammstraße (Ritterstraße bis Burgstraße). [Nicht final, Anpassung Linksabbieger in die Burgstraße muss ergänzt werden]
Innerste Brücke
Bild 2. Verkehrsführung über die Innerste Brücke. Variante 3 mit einer mittig angeordneten Sperrfläche. Das Überfahren der Sperrfläche wird durch bauliche Elemente verhindert, ein unzulässiges Überholen somit unterbunden.
In der Sitzung der AG Mobilität vom 02.04.2024 wurde mit großer Mehrheit die Variante 3 in Kombination mit einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h favorisiert. In der Zwischenzeit wurde diese Kombination von weiteren Interessengruppen positiv bewertet. Aufgrund der positiven Rückmeldungen wird die Umsetzung vorgeschlagen.
Dammtor (Innerste Brücke bis Alfelder Str./-B243)
Einrichtung von beidseitigen Radfahrstreifen bzw. kombinierten Rad- und Busspuren (abhängig von verkehrstechnischer Untersuchung der LSA). Das Ergebnis der verkehrstechnischen Untersuchung (Knotenpunkt 410, Leistungsfähigkeit der Lichtsignalanlage) steht noch aus. Für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (50 km/h) fehlen die rechtlichen Voraussetzungen. Nötig wäre eine Änderung der Straßenverkehrsordnung durch den Bund (siehe auch Schuhstraße und Pfaffenstieg).
Kostenschätzung
Die Gesamtkosten setzen sich vorraussichtlich wie folgt zusammen:
Markierungsarbeiten | 20.000,- € |
Leitelemente (Sperrfläche) | 15.000,- € |
Verkehrstechnische Untersuchung LSA | 10.000,- € |
Bauleistungen | 5.000,- € |
Gesamtkosten | 50.000,- € |
Zu beachten ist, dass es sich bei den genannten Kosten lediglich um eine Kostenschätzung handelt. Insbesondere abhängig von der ausstehenden verkehrstechnischen Untersuchung der Lichtsignalanlage Dammtor/Alfelder Straße können durch eine bauliche Anpassung der Anlage weitere Kosten entstehen.
Die Finanzierung erfolgt über das Produktkonto 5410100 0960001 (Budget zur Verbesserung des Radverkehrs).
Die Prüfung und Überplanung der Verkehrsachse Dammtor – Schuhstraße hat ergeben, dass die Einrichtung von Radwegen („Pop-Up“) nur in bestimmten Abschnitten möglich ist. Darüber hinaus sind weitere Mängel erkannt worden, welche hauptsächlich die Belange von Zufußgehenden und Menschen mit Beeinträchtigungen betreffen.
Beschlussvorschlag:
Um kurzfristig eine möglichst gute Verträglichkeit zwischen allen Nutzergruppen sicherzustellen, sollen die im Rahmen der Prüfung und Überplanung ausgearbeiteten und in der Vorlage aufgeführten Umgestaltungen des Straßenraums vor Wiederöffnung der Dammstraße (Historische Innerste Brücke) ausgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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