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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 29.04.2024 hat Herr Björn Siegel, wohnhaft in 31137 Hildesheim, auf seinen Sitz im Ortsrat Himmelsthür zum 15.05.2024 gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) verzichtet.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat der Ortsrat Himmelsthür gemäß § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Herrn Siegel Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Als Gemeindewahlleiter habe ich gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD über.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Himmelsthür stellt hiermit gem. § 52 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) fest, dass Herr Björn Siegel, wohnhaft in 31137 Hildesheim, seinen Sitz im Ortsrat durch Verzicht verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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