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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 27.04.2024 hat Herr Jürgen Niedermeyer, wohnhaft in 31141 Hildesheim, die Niederlegung seines Ortsratsmandats gemäß § 52 Absatz 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erklärt.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat der Ortsrat gemäß § 52 Absatz 2 i.V.m. § 91 Absatz 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Herrn Niedermeyer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Gemeindewahlleiter hat gemäß § 44 in Verbindung mit § 38 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Listenwahl des Wahlvorschlages der SPD über. Auf Grund der Tatsache, dass aus dem Wahlvorschlag der SPD im Wahlgebiet der Ortschaft Marienburger Höhe-Galgenberg keine Ersatzperson mehr vorhanden ist, bleibt der freigewordene Sitz bis zum Ablauf dieser Wahlperiode im Ortsrat unbesetzt
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Marienburger Höhe/Galgenberg stellt hiermit gemäß § 52 in Verbindung mit § 91 Absatz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NkomVG) fest, dass Herr Jürgen Niedermeyer, wohnhaft in 31141 Hildesheim, seinen Sitz im Ortsrat durch Verzicht verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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