Stadt Hildesheim

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Vorlage - 08/334  

Betreff: Neufassung von Vereinbarungen mit dem Landkreis Hildesheim über die Heranziehung zur Durchführung von Aufgaben der Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Möhle, Ulf
Federführend:50 Fachbereich Soziales und Jugend Beteiligt:13 Rechtsamt
Bearbeiter/-in: Möhle, Ulf  Dezernat D
   20 Fachbereich Finanzen
   50 Fachbereich Soziales und Jugend
   Dezernat A
Beratungsfolge:
Jugendhilfe- und Sozialausschuss Information
18.11.2008 
Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
01.12.2008 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Entwurf Vertrag Landkreis Heranziehung Sozialhilfe  
Entwurf Vertrag Landkreis Heranziehung Asylbewerberleistungsgesetz  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Hildesheim ist örtlicher Träger der Sozialhilfe sowie der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch für das Gebiet der Stadt Hildesheim.

 

Die Stadt Hildesheim wurde bislang mit öffentlich-rechtlichem Vertrag zur Durchführung von Aufgaben der Sozialhilfe auf der Rechtsgrundlage des Bundessozialhilfegesetzes herangezogen. Zum 01. 01. 2005 ist das Bundessozialhilfegesetz außer Kraft getreten und als neue Rechtsgrundlage das 12. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) in Kraft getreten.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit soll der Vertrag über die Heranziehung zur Durchführung von Aufgaben der Sozialhilfe auf der Rechtsgrundlage des SGB XII neu gefasst werden.

 

Auch die Vereinbarung über die Heranziehung der Stadt zur Durchführung der Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist zu aktualisieren. Die gerichtlichen Streitigkeiten aus diesem Bereich, die bislang von der Stadt Hildesheim wahrgenommen wurden, sollen künftig vom Landkreis mit durchgeführt werden. Angesichts des begrenzten Personenkreises, um den es hier geht, ist eine Bearbeitung nur durch eine Behörde verwaltungsökonomischer.

 

Außerdem wurden in beiden Verträgen einige inhaltliche Klarstellungen und redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

Die hierzu erstellten Vertragsentwürfe, die dieser Vorlage beiliegen, sind zwischen Stadt und Landkreis Hildesheim abgestimmt worden und werden in den dortigen politischen Gremien ebenfalls beraten und beschlossen.

 

Die Neufassung der Verträge beinhaltet keine Änderungen in den finanziellen Regelungen mit dem Landkreis Hildesheim. Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich somit nicht.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss der Verträge mit dem Landkreis Hildesheim über die Heranziehung der Stadt Hildesheim zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe gem. § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB XII) sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird zugestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

x

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

x

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

-          Entwurf Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim über die Heranziehung zur Durchführung von Aufgaben der Sozialhilfe

-          Entwurf Vereinbarungen mit dem Landkreis Hildesheim über die Heranziehung zur Durchführung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Vertrag Landkreis Heranziehung Sozialhilfe (764 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Vertrag Landkreis Heranziehung Asylbewerberleistungsgesetz (434 KB)      
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