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Sachverhalt:
Auf Grundlage der Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“ wird eine ergänzende Förderung bei Betreuung von Kindern in Tagespflege gewährt, wenn Tagespflegepersonen bei einem Träger angestellt sind. Die ergänzende Förderung erfolgt aufgrund des erhöhten organisatorischen Aufwandes des Trägers aus dem Anstellungsverhältnis.
Die Höhe der städtischen Zuwendung beträgt bisher 1,- € je Betreuungsstunde mit einer jährlichen Anpassung von 2,35 % ab dem Jahr 2021 – zusätzlich zu dem durch die Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim festgelegten Betreuungsentgelt sowie dem in der Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim zur Wahrnehmung der Kindertagesbetreuung festgelegten Aufschlag. Die zusätzliche Zuwendung durch die Stadt Hildesheim ist erforderlich, da der durch den Landkreis gewährte Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde für den Anstellungsträger nicht auskömmlich ist. Dieser Aufschlag wird zusätzlich zum Betreuungsentgelt in Höhe von aktuell 5,76 € gewährt.
Damit erhält der Anstellungsträger insgesamt eine Zuwendung je geleistete Betreuungsstunde in Höhe von aktuell 7,36 €.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Kostenentwicklung ist dieser Betrag nicht mehr auskömmlich. Um den Anstellungsträger in die Lage zu versetzen auch zukünftig ein kostendeckendes Betreuungsangebot anbieten zu können, soll daher der Betrag von 1,- € (bei jährlicher Anpassung von 2,35 % ab dem Jahr 2021) je Betreuungsstunde auf 1,50 € ab dem 01.08.2024 mit einer jährlichen Anpassung von 2,35 % ab dem Jahr 2025 angepasst werden. Damit wäre die Betreuung in der Großtagespflegestelle in Anstellung immer noch wirtschaftlicher als eine Betreuung in der Krippe.
Beschlussvorschlag:
Die neue Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“ wird beschlossen und tritt zum 01.08.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt damit die Richtlinie, die seit dem 01.01.2021 in Kraft ist, außer Kraft.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– Folgekostenabschätzung
– Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (420 KB) | ||||
2 | öffentlich | Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“ (227 KB) |