Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 24/156  

Betreff: Richtlinie "Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Könneker, Friederike
Federführend:51.1 Tagesbetreuung Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
07.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
16.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Folgekostenabschätzung  
Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“  

Sachverhalt:

 

Auf Grundlage der Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“ wird eine ergänzende Förderung bei Betreuung von Kindern in Tagespflege gewährt, wenn Tagespflegepersonen bei einem Träger angestellt sind. Die ergänzende Förderung erfolgt aufgrund des erhöhten organisatorischen Aufwandes des Trägers aus dem Anstellungsverhältnis.

 

Die Höhe der städtischen Zuwendung beträgt bisher 1,- € je Betreuungsstunde mit einer jährlichen Anpassung von 2,35 % ab dem Jahr 2021 – zusätzlich zu dem durch die Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Landkreis Hildesheim festgelegten Betreuungsentgelt sowie dem in der Vereinbarung mit dem Landkreis Hildesheim zur Wahrnehmung der Kindertagesbetreuung festgelegten Aufschlag. Die zusätzliche Zuwendung durch die Stadt Hildesheim ist erforderlich, da der durch den Landkreis gewährte Aufschlag von 0,50 € je Betreuungsstunde für den Anstellungsträger nicht auskömmlich ist. Dieser Aufschlag wird zusätzlich zum Betreuungsentgelt in Höhe von aktuell 5,76 € gewährt.

Damit erhält der Anstellungsträger insgesamt eine Zuwendung je geleistete Betreuungsstunde in Höhe von aktuell 7,36 €.

 

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Kostenentwicklung ist dieser Betrag nicht mehr auskömmlich. Um den Anstellungsträger in die Lage zu versetzen auch zukünftig ein kostendeckendes Betreuungsangebot anbieten zu können, soll daher der Betrag von 1,- € (bei jährlicher Anpassung von 2,35 % ab dem Jahr 2021) je Betreuungsstunde auf 1,50 € ab dem 01.08.2024 mit einer jährlichen Anpassung von 2,35 % ab dem Jahr 2025 angepasst werden. Damit wäre die Betreuung in der Großtagespflegestelle in Anstellung immer noch wirtschaftlicher als eine Betreuung in der Krippe.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die neue Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“ wird beschlossen und tritt zum 01.08.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt damit die Richtlinie, die seit dem 01.01.2021 in Kraft ist, außer Kraft.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Folgekostenabschätzung

        Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Folgekostenabschätzung (420 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Richtlinie „Zusätzliche Förderung der Großtagespflege in Anstellung“ (227 KB)      
Seitenanfang