Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/148  

Betreff: Mögliche Erweiterung der Brücke über die Innerste in der Dammstraße, hier: Variantenuntersuchung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Geisser, Gunnar
Federführend:66.1 Straßenentwurf und -neubau Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
28.08.2024 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt zur Kenntnis genommen     
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2024 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität und des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Präsentation  
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Am 26.06.2023 hat der Rat der Stadt Hildesheim folgenden Beschluss (Vorlage 23/280) gefasst:

 

Eine mögliche Erweiterung der Innerste-Brücke wird unter dem Aspekt geprüft, dass auf der Innerste-Brücke gegenläufiger Busverkehr stattfinden kann und zugleich je Fahrtrichtung ein Fahrradschutzstreifen geführt wird. Sollte die Fahrbahnbreite dafür nicht ausreichend sein, ist eine Erweiterung der Innerste-Brücke, um die fehlende Breite für dieses Ziel zu prüfen und den Gremien im 1. Quartal 2024 eine Vorzugsvariante zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Dem Ratsbeschluss wurde Folge geleistet und zur Brücke (Stahlbetonkonstruktion aus dem Jahr 1933) über die Innerste in der Dammstraße eine Variantenbetrachtung durchgeführt. Dabei wurden Möglichkeiten zur Mängelbeseitigung, Instandsetzung und Erweiterung sowie zum Neubau untersucht.

 

Die Breite des Bestands von b = 12,50m lässt eine Durchsetzung der Fahrstreifen nach den aktuellen Regelwerken nicht zu. Daher ist eine Mindestbreite von b = 16,50 m zu wählen. Innerhalb der Variantenuntersuchung wurden folgende 5 Varianten betrachtet. Weiterhin stellt die Variante 0 keine baulichen Maßnahmen mit regelmäßige Sichtkontrollen dar.

 

Varianten ohne Neubau:

 

Variante 0: keine bauliche Maßnahme; Bauwerk wird in kurzen Intervallen überwacht,

bei Versagensgefahr Sperrung und Abbruch.

 

Variante 1: die in den Bauwerksprüfungen aufgeführten Mängel werden beseitigt

Nutzungsdauer des Bauwerks bleibt unverändert (b=12,50 m)

Kosten:  0,725 Mio. €

Restnutzungsdauer: 4 Jahre

Bauzeit:  6 Monate

 

Variante 2: das Bauwerk wird Instand gesetzt und verbreitert

Nutzbare Breite:  16,50 m

Kosten:  1,535 Mio. €

Restnutzungsdauer: 64 Jahre nach Instandsetzung

Bauzeit:  18 Monate

 

Varianten mit Neubau

 

Variante 3: Ersatzneubau in Spannbetonverbundbauweise als 2 Feldrahmen

Nutzbare Breite: 16,50 m

Kosten:  1,810 Mio. €

Restnutzungsdauer: 95 Jahre ab Neubau

Bauzeit:  12 Monate

 

Variante 4: Ersatzneubau in Spannbetonverbundbauweise als 1 Feldrahmen

Nutzbare Breite: 16,50 m

Kosten:  1.796 Mio. €

Restnutzungsdauer: 95 Jahre ab Neubau

Bauzeit:  12 Monate

 

Variante 5: Ersatzneubau in Stahlverbundbauweise als 1 Feldrahmen

Nutzbare Breite: 16,50 m

Kosten:  1,800 Mio. €

Restnutzungsdauer: 95 Jahre ab Neubau

Bauzeit:  12 Monate

 

Unter Ansatz weiterer vier Wertungskriterien Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Durchführungsrisiken und Eingriff in das Gewässer (Innerste) wurde aus allen betrachteten Varianten eine Vorzugsvariante ermittelt.

 

1. Wirtschaftlichkeit:

 

        Kosten-Nutzenverhältnis, einschl. der Unterhaltungskosten und

        Mittelbar und unmittelbare Kosten

 

2. Zweckmäßigkeit:

 

        Einpassung in die Umgebung

        Baudurchführung

        Wartungs- und Unterhaltungsfreundlichkeit

        Kosten-Nutzenverhältnis, einschl. der Unterhaltungskosten und

        Mittelbar und unmittelbare Kosten

 

 3. Durchführungsrisiken:

 

        Risiken, die beim Bauen auftreten können und nicht oder nur schwer erfasst werden können. Diese sind abhängig von der Maßnahme selbst.

 

4. Eingriff in das Gewässer:

 

        Einschränkung des Durchflussquerschnittes

        Belastungsrisiko durch Baustoffe

        Verhalten von unterwasserliegenden Bauteilen

 

Variante

Bezeichnung

Baukosten (€)

U/a (€)

Rest-nutzung-zeitraum Jahre

Verhältnis Kosten der Variante / Baukosten

Bewertung

0

keine baulichen Maßnahmen

 

15.272 €

n.b

 

 

1

Mängelbeseitigung auf Basis 2019E/2022H

   725.000,00

11.454 €

4

40%

2

2

Instandsetzung u. Ertüchtigung: b=16,50m

1.535.000,00

7.636 €

64

85%

6

3

Ersatzneubau Spannbetonverbund- 2 Feldrahmen  b=16,50m

1.810.000,00

3.818 €

95

101%

8

4

Ersatzneubau Spannbetonverbund-1 Feldrahmen b=16,50m

1.796.000,00

3.795 €

95

100%

10

5

Ersatzneubau Stahlverbund  b=16,50m

1.800.000,00

6.089 €

95

100%

9

Tabelle Vergleich und Wertung Variantenbetrachtung

 

Punkte und Gewichtung:

 

1 - 2 = nicht ausreichend

3 - 4 = ausrechend

5 - 6 = befriedigend

7 - 8 = gut

9 - 10 = sehr gut

 

Unter Berücksichtigung aller Kriterien hat Variante 4 die größten Vorteile gegenüber Varianten 1 bis 3 und 5. In weiteren Betrachtungen sollte Variante 4 somit als Vorzugsvariante betrachtet werden:

 

Querschnitt Brücke über die Innerste in der Dammstraße, Variante 4

 

Dabei werden die Geh- und Radwegbreiten je Fahrtrichtung mit jeweils b = 2,50 m angesetzt. Die Fußgängerinnen und Fußgänger werden dabei auf den Brückenkappen und die Fahrradfahrenden auf der Fahrbahn geführt. Je Richtungsfahrspur steht dem motorisierten Verkehr auf der Brücke eine Breite von b = 3,25 m zur Verfügung.

 

Im Zusammenhang mit diesem Bauvorhaben sind der grundhafte Ausbau der Dammstraße und auch die angrenzenden Baumaßnahmen in der Kardinal-Bertram-Straße zu betrachten und zu berücksichtigen. Derzeit wird davon ausgegangen, dass das Bauvorhaben in der Kardinal Bertram-Straße vor dem Brückenneubau und der Sanierung der Dammstraße durchgeführt wird. Somit würden die Baumaßnahmen in der Dammstraße nicht von 2028 beginnen.

 

Für die ersten Planungsleistungen der Vorzugsvariante - Leistungsphasen 1-3 HOAI – fallen Kosten in Höhe von ca. 65.000,- € an. Unter dem Produktkonto 5410100.0960001 (Investitionsnummer 541012014002) stehen im Jahr 2024 die benötigten Haushaltsmittel für die Planung zur Verfügung. Noch nicht abgebildete Haushaltsmittel für weitere Planungsleistungen und dem Neubau wären in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen und im Jahr 2025/26 gesondert vom Rat der Stadt zu beschließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Variante 4 (Brückenneubau) wird als Vorzugsvariante betrachtet.

 

Die Vergabe für die Planungsleistungen nach HOAI LPH 1-3 soll durchgeführt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Präsentation

        Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Präsentation (1980 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Folgekostenabschätzung (36 KB)      
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