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Sachverhalt:
Frau Annegret Geister, Bergäcker 23, 31137 Hildesheim hat durch schriftliche Erklärung vom 09.10.2008 mit Wirkung vom 01.11.2008 auf ihr Mandat im Ortsrat Himmelsthür verzichtet.
Gem. § 37 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit den §§ 55 f Abs. 1 und 55 b Abs. 1 S. 6 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) endet ihre Mitgliedschaft im Ortsrat Himmelsthür durch diesen Verzicht.
Die Feststellung des Sitzverlustes trifft nach § 37 Abs. 2 in Verbindung mit den §§ 55 f Abs. 1 und 55 b Abs. 1 S. 6 NGO der Ortsrat.
Der frei gewordene Sitz geht über auf die nächste Ersatzperson für den Ortsrat Himmelsthür, Frau Martina Scherer, Dehnenweg 10, 31137 Hildesheim. Die Mitgliedschaft der Frau Martina Scherer im Ortsrat beginnt mit der Feststellung des Sitzverlustes ihrer Vorgängerin durch den Ortsrat.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat der Ortschaft Himmelsthür stellt fest, dass Frau Annegret Geister, Bergäcker 23, 31137 Hildesheim, ihren Sitz im Ortsrat Himmelsthür verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage | X | nein |
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| erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage | X | nein |
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| erläutert |
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Anlage/n:
Keine.