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Sachverhalt:
Mit dem Ratsbeschluss vom 19.12.2016 (Vorlage 16/304) wurde das Fördergebiet „Sozialer Zusammenhalt – Nördliche Nordstadt“ (vormals „Soziale Stadt“) förmlich beschlossen.
Im Fördergebiet wurden bereits einige Einzelmaßnahmen umgesetzt und weitere befinden sich im fortgeschrittenen Planungsstand. Im Zuge der konkreten Planungen wurde festgestellt, dass bestimmte Kostenansätze als zu gering eingestuft worden sind und der Gesamtkostenrahmen für die jetzt konkret geplanten Maßnahmen nicht ausreichen wird. Der Anstieg kommt dabei im Wesentlichen durch Planungen im Bereich der Ordnungs- und Baumaßnahmen zustande, wobei aber auch die Vorbereitung der Maßnahmen (Quartiersmanagement, Öffentlichkeitsarbeit) sowie die Fassadensanierung über die Fassaden- und Hofförderrichtlinie der Stadt höhere Kosten in Anspruch nehmen. Die Kostensteigerungen sind vor allem durch inflationsbedingte höhere Preise für Baumaterial und Energie sowie höhere Arbeitskosten herzuleiten. Auch zu erwartende Preissteigerungen bis zum Beginn der Baumaßnahmen wurden berücksichtigt.
Um weiter handlungsfähig zu bleiben, ist es notwendig den Gesamtkostenrahmen anzupassen. Die Erhöhung bezieht sich nur auf bereits umgesetzte bzw. weit vorangeschrittene Maßnahmen, deren Entwurfsplanungen und Kostenberechnungen samt städtischem Eigenanteil bereits in 2023 beschlossen wurde. Dazu zählen die Multifunktionsfläche (Vorlage 23/058) und der Quartiersplatz (Vorlage 23/060) der Robert-Bosch-Gesamtschule sowie die Sanierung der Martin-Luther-Wiese (Vorlage 23/186). Der Entwurf der Justus-Jonas-Straße soll in 2024 beschlossen werden.
Der Gesamtkostenrahmen für die Sanierungsmaßnahme soll dahingehend von den 2018 veranschlagten 5,92 Mio. € auf 7,93 Mio. € steigen. Der Eigenanteil der Stadt Hildesheim – ein drittel – steigt analog von 1,52 Mio. € auf 2,19 Mio. €. Der Anteil des Fördergebers – zwei drittel – wird zukünftig von 3,05 Mio. € auf 4,39 Mio. € ansteigen.
Die notwendigen Haushaltsmittel für die Anpassung des Gesamtkostenrahmens stehen im Haushalt zur Verfügung. Für die bereits beschlossenen Maßnahmen müssen keine zusätzlichen Mittel in den Haushalt eingestellt werden. Die abweichende höhere Summe der Haushaltplanung resultiert aus der Einplanung nun zurückgestellter Maßnahmen (z. B. Bischofskamp). Einen Auszug aus der Haushaltsplanung kann der Anlage 2 entnommen werden.
Dem für die Gesamtmaßnahme zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL) wird mit der Programmanmeldung zum 01.06.2024 die Anpassung des Gesamtkostenrahmens vorgeschlagen. Hierzu hat die Verwaltung in Vorgesprächen mit der ArL bereits eine positive Rückmeldung zum Vorgehen erhalten. Der positive Ratsbeschluss der Stadt Hildesheim ist Voraussetzung der Anmeldung.
Beschlussvorschlag:
Der Erhöhung des Eigenanteils der Stadt Hildesheim von 1,52 Mio. € auf 2,19 Mio. € wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– Kosten- und Finanzierungsübersicht
– Auszug Haushaltsplanung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Kosten- und Finanzierungsübersicht (47 KB) | ||||
2 | öffentlich | Auszug Haushaltsplanung (45 KB) |