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Vorlage - 24/063  

Betreff: Bebauungsplan HN 266 und örtliche Bauvorschrift HN 266 - "Steuerwalder Straße/Martin-Luther-Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Heineke, Sina
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ortsrat Nordstadt Anhörung
22.02.2024 
Sitzung des Ortsrates Nordstadt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
03.04.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich Bebauungsplan HN 266 und örtliche Bauvorschrift HN 266 „Steuerwalder Straße / Martin-Luther-Straße“  

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Martin-Luther-Straße, östlich der Steuerwalder Straße und westlich der Johanniskirche. Die Bestandsbebauung entlang der Steuerwalder Straße sowie der Martin-Luther-Straße wird vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt. In den Erdgeschossen gibt es teilweise Dienstleistungs- und andere gewerbliche Nutzungen. Im hinteren Bereich schließt sich eine große ehemals gewerblich genutzte Fläche an. Im östlichen Bereich des Geländes verläuft ein öffentlicher Weg („An der Johanniskirche“).

 

Unter Berücksichtigung der umgebenden Bebauungsstrukturen und der vorhandenen Flächenpotenziale ist das Plangebiet aus städtebaulicher Sicht für eine Nachverdichtung gut geeignet. Zudem gibt es eine vollständige Erschließung. Um eine geordnete und strukturierte Nachverdichtung - vorrangig zu Wohnzwecken - erreichen zu können, wird die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Aus städtebaulicher Sicht wird hier mindestens eine zwei- bis drei-geschossige Bebauung als nachhaltige und verträgliche Nachverdichtung angestrebt. Mit der Festsetzung eines Mischgebietes gibt es zudem die Option zur Ansiedlung von gebietsverträglichen gewerblichen Nutzungen.

 

Da aufgrund der Größe des Geltungsbereichs von 12.066,27 m² die zulässige Grundfläche weniger als 20.000 m² betragen wird kann die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB kann daher formal verzichtet werden. Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird durchgeführt.

 

Zukünftig soll das Gebiet als Mischgebiet entwickelt werden. Diese Entwicklung entspricht der Darstellung des Flächennutzungsplans und der Zielsetzung der städtebaulichen Entwicklung.

 

Ziel und Zweck der Planung:

 

Geordnete Nachverdichtung des Bestandes zur Schaffung von Wohnraum sowie von Flächen für gebietsverträgliche gewerbliche Nutzungen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans HN 266 und der örtlichen Bauvorschrift HN 266 „Steuerwalder Straße/Martin-Luther-Straße“ wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) beschlossen.

 

Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und ohne formelle Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB durchzuführen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren (PlanSiG) wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen vierwöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage:

 

        Geltungsbereich Bebauungsplan HN 266 und örtliche Bauvorschrift HN 266 „Steuerwalder Straße / Martin-Luther-Straße“

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich Bebauungsplan HN 266 und örtliche Bauvorschrift HN 266 „Steuerwalder Straße / Martin-Luther-Straße“ (210 KB)      
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