Stadt Hildesheim

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Vorlage - 08/325  

Betreff: Richtlinie zur Steuerung der städtischen Beteiligungen und Zweckverbände
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neuber, Christoph
Federführend:20.1 Rechnungswesen Beteiligt:10 Büro des Oberbürgermeisters
Bearbeiter/-in: Neuber, Christoph  13 Rechtsamt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
05.11.2008 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zurückgestellt   
10.12.2008 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
15.12.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Beteiligungsrichtlinie  
Anlage 2 Konzernportfolio 2008  
Anlage 3 Liste der Beteiligungsunterlagen  
Anlage 4 Zeitlicher Ablauf Beteiligungssteuerung  
Anlage 5 Dokumentation fuer Eingaenge  
Anlage 6 Drucksache 136-02  
Anlage 7 Drucksache 217-04  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim ist an zahlreichen Unternehmen und Organisationen beteiligt oder gehört ihnen an (Anlage 2 – Beteiligungsportfolio, Stand 01.01.2008). Diese städtischen Beteiligungen und Zweckverbände übernehmen inzwischen im erheblichen Umfang Aufgaben und erfüllen von den politischen Gremien gesteckte Ziele für die Stadt. Der Stellenwert der kommunalen Unternehmen für die Aufgabenerfüllung der Stadt ist seit jeher bedeutsam gewesen, hat jedoch in den vergangenen Jahren noch erheblich an Gewicht gewonnen.

 

Schließlich wird der zu erwartende Übergang der Stadt auf das „Neue Kommunale Rechnungswesen“ mittelfristig auch die Erstellung einer Konzernbilanz erfordern.

 

Somit ist das Beteiligungsmanagement eine wichtige Steuerungsaufgabe der Kommune mit zunehmender Bedeutung.

 

Der Rat der Stadt Hildesheim hat die Grundzüge der Zusammenarbeit der Stadt Hildesheim mit ihren verbundenen Unternehmen mit Beschluss der Sitzungsvorlage DS 136/02 am 23.09 2002 erstmalig festgelegt.

 

Mit der Sitzungsvorlage 217/04 hat der Rat der Stadt Hildesheim am 13.12.2004 zur Ergänzung dieser Regelung Maßnahmen zur Umsetzung eines effektiven Beteiligungsmanagements bei der Stadt Hildesheim beschlossen.

 

Bei der nunmehr mit dieser Beschlussvorlage vorgelegten Richtlinie zur Steuerung der städtischen Beteiligungen und Zweckverbände handelt es sich um eine Fortschreibung und Aktualisierung der in der Vergangenheit bereits vom Rat beschlossenen Regelungen zum Beteiligungsmanagement.

 

Die Richtlinie und ihre Anlagen beinhalten über die bisherige Verfahrensweise hinaus

 

  • eine Neuregelung der Information des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften (aus Gründen der Praktikabilität: Verzicht auf eine Information des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften mit Vortrag der Geschäftsführung über den vorläufigen Jahresabschluss)
  • die Angleichung der Vertrags- bzw. Satzungswerke in Gliederung und Inhalt an einer einheitlichen, vom Beteiligungsmanagement empfohlenen Form
  • den Aufbau eines umfassenden Kennzahlensystems nicht nur mit betriebswirtschaftlichen, sondern auch mit unternehmensspezifischen Kennzahlen
  • die Vorlage von Quartalsberichten und der vorläufigen Jahresabschlüsse aller Gesellschaften im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften (informell)
  • Umstellung auf ausschließlich digitale Übersendung von Unterlagen an das Beteiligungsmanagement

Vorschlag Verwaltung

Vorschlag Politik

§                     die Teilnahme des Beteiligungsmanagements an allen Aufsichtsratssitzungen der GmbH`s, Zweckverbände und AöR`s; bei den Aktiengesellschaften zu besonderen Themenschwerpunkten, welche insbesondere Auswirkungen auf die wirtschaftliche Beziehung zum Gesellschafter Stadt haben (z. B. Jahresabschluss)

§                     entfällt

 

  • die Festschreibung einer Prüfung der Jahresabschlüsse auch der öffentlich-rechtlichen Beteiligungen (AöR, Zweckverbände) durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen und die zur Verfügungstellung dieses Prüfberichts an das Beteiligungsmanagement

 

Vor diesem Hintergrund legt die Verwaltung in der Anlage eine neue Richtlinie zur Steuerung der städtischen Beteiligungen vor. Diese Richtlinie soll ermöglichen, dass politisch legitimierte Kontrollinstanzen trotz der stetig steigenden Komplexität des Systems und der zunehmenden Fülle von Informationen ihrer Verantwortung gerecht werden können. Strategien sollen rechtzeitig festgelegt und Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden.

 

Zur Absicherung der Akzeptanz der Richtlinie durch die städtischen Beteiligungen mit dem Ziel einer umfassenden Umsetzung der Vorgaben soll diese durch das jeweilige Aufsichtsgremium der Gesellschaften und Zweckverbände beschlossen und von den Geschäftsführern bzw. Vorständen für die Beteiligungen und vom Oberbürgermeister für die Stadt Hildesheim mit unterzeichnet werden. Inhalt und Text dieser Sitzungsvorlage wurden umfassend mit den betroffenen Beteiligungen, dem Rechnungsprüfungsamt und dem Beteiligungsmanagement des Landkreises Hildesheim abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Richtlinie in der vorgelegten Fassung mit den Anlagen 1 bis 5 wird zugestimmt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

x

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

x

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage 1 – Richtlinie zur Steuerung der städtischen Beteiligungen und Zweckverbände

Anlage 2 – Beteiligungsportfolio der Stadt Hildesheim (Stand 01.08.2008)

Anlage 3 – Liste der Unterlagen, die dem Beteiligungsmanagement zu übermitteln sind

Anlage 4 – Ablaufplan über den Informationsfluss im Rahmen der Beteiligungssteuerung

Anlage 5 – Dokumentation für den Eingang von Unterlagen beim Beteiligungsmanagement

 

Informell:

Anlage 6 - Drucksache 136-02

Anlage 7 - Drucksache 217-04

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Beteiligungsrichtlinie (62 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Konzernportfolio 2008 (5 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 Liste der Beteiligungsunterlagen (14 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 Zeitlicher Ablauf Beteiligungssteuerung (2 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 Dokumentation fuer Eingaenge (4 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6 Drucksache 136-02 (329 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 7 Drucksache 217-04 (1052 KB)      
Stammbaum:
08/325   Richtlinie zur Steuerung der städtischen Beteiligungen und Zweckverbände   20.1 Rechnungswesen   Beschlussvorlage
08/325-1   Auf Antrag der Gruppe FDP/BAH: Erweiterung des Beschlussvorschlages durch Aufnahme einer Vorlagefrist für Sitzungsniederschriften   FDP- Fraktion   Antrag F.D.P.- Fraktion
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