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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim ist an zahlreichen Unternehmen und Organisationen beteiligt oder gehört ihnen an (Anlage 2 – Beteiligungsportfolio, Stand 01.01.2008). Diese städtischen Beteiligungen und Zweckverbände übernehmen inzwischen im erheblichen Umfang Aufgaben und erfüllen von den politischen Gremien gesteckte Ziele für die Stadt. Der Stellenwert der kommunalen Unternehmen für die Aufgabenerfüllung der Stadt ist seit jeher bedeutsam gewesen, hat jedoch in den vergangenen Jahren noch erheblich an Gewicht gewonnen.
Schließlich wird der zu erwartende Übergang der Stadt auf das „Neue Kommunale Rechnungswesen“ mittelfristig auch die Erstellung einer Konzernbilanz erfordern.
Somit ist das Beteiligungsmanagement eine wichtige Steuerungsaufgabe der Kommune mit zunehmender Bedeutung.
Der Rat der Stadt Hildesheim hat die Grundzüge der Zusammenarbeit der Stadt Hildesheim mit ihren verbundenen Unternehmen mit Beschluss der Sitzungsvorlage DS 136/02 am 23.09 2002 erstmalig festgelegt.
Mit der Sitzungsvorlage 217/04 hat der Rat der Stadt Hildesheim am 13.12.2004 zur Ergänzung dieser Regelung Maßnahmen zur Umsetzung eines effektiven Beteiligungsmanagements bei der Stadt Hildesheim beschlossen.
Bei der nunmehr mit dieser Beschlussvorlage vorgelegten Richtlinie zur Steuerung der städtischen Beteiligungen und Zweckverbände handelt es sich um eine Fortschreibung und Aktualisierung der in der Vergangenheit bereits vom Rat beschlossenen Regelungen zum Beteiligungsmanagement.
Die Richtlinie und ihre Anlagen beinhalten über die bisherige Verfahrensweise hinaus
Vorschlag Verwaltung |
Vorschlag Politik |
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die Teilnahme des
Beteiligungsmanagements an allen Aufsichtsratssitzungen der GmbH`s,
Zweckverbände und AöR`s; bei den Aktiengesellschaften zu besonderen
Themenschwerpunkten, welche insbesondere Auswirkungen auf die wirtschaftliche
Beziehung zum Gesellschafter Stadt haben (z. B. Jahresabschluss) |
§
entfällt |
Vor diesem Hintergrund legt die Verwaltung in der Anlage eine neue Richtlinie zur Steuerung der städtischen Beteiligungen vor. Diese Richtlinie soll ermöglichen, dass politisch legitimierte Kontrollinstanzen trotz der stetig steigenden Komplexität des Systems und der zunehmenden Fülle von Informationen ihrer Verantwortung gerecht werden können. Strategien sollen rechtzeitig festgelegt und Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden.
Zur Absicherung der Akzeptanz der Richtlinie durch die städtischen Beteiligungen mit dem Ziel einer umfassenden Umsetzung der Vorgaben soll diese durch das jeweilige Aufsichtsgremium der Gesellschaften und Zweckverbände beschlossen und von den Geschäftsführern bzw. Vorständen für die Beteiligungen und vom Oberbürgermeister für die Stadt Hildesheim mit unterzeichnet werden. Inhalt und Text dieser Sitzungsvorlage wurden umfassend mit den betroffenen Beteiligungen, dem Rechnungsprüfungsamt und dem Beteiligungsmanagement des Landkreises Hildesheim abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der Richtlinie in der vorgelegten Fassung mit den Anlagen 1 bis 5 wird zugestimmt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
x |
nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
x |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Anlage 1 – Richtlinie zur Steuerung der städtischen Beteiligungen und Zweckverbände
Anlage 2 – Beteiligungsportfolio der Stadt Hildesheim (Stand 01.08.2008)
Anlage 3 – Liste der Unterlagen, die dem Beteiligungsmanagement zu übermitteln sind
Anlage 4 – Ablaufplan über den Informationsfluss im Rahmen der Beteiligungssteuerung
Anlage 5 – Dokumentation für den Eingang von Unterlagen beim Beteiligungsmanagement
Informell:
Anlage 6 - Drucksache 136-02
Anlage 7 - Drucksache 217-04
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1 Beteiligungsrichtlinie (62 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 2 Konzernportfolio 2008 (5 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage 3 Liste der Beteiligungsunterlagen (14 KB) | ||||
4 | öffentlich | Anlage 4 Zeitlicher Ablauf Beteiligungssteuerung (2 KB) | ||||
5 | öffentlich | Anlage 5 Dokumentation fuer Eingaenge (4 KB) | ||||
6 | öffentlich | Anlage 6 Drucksache 136-02 (329 KB) | ||||
7 | öffentlich | Anlage 7 Drucksache 217-04 (1052 KB) |
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