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Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 18.12.2023 hat der Rat der Stadt Hildesheim den Verzicht auf die Aufstellung der kommunalen Gesamtabschlüsse (kGA) 2014 bis 2020 gemäß § 179 Absatz 1 Nummer 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beschlossen (Vorlage 23/491). In der Vorlage wurde angeführt, dass die Gesamtabschlüsse 2014 bis 2020 erstellt, aber nicht geprüft und beschlossen sind und aufgrund nahezu unaufholbarer Prüfungsrückstände nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht auf die Aufstellung verzichtet werden soll.
Die Erstellung der kGA 2014 bis 2020 erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Herrn Thomas Monecke, so dass verlässliche Zahlenwerke vorliegen. In einer Übersicht (siehe Anlage) sind die Ergebnisse der Gesamtbilanzen und der Gesamtergebnisrechnungen sowie weitere Kennzahlen und die Gesamtkapitalflussrechnungen aufgeführt und werden nunmehr den Finanzausschussmitgliedern zur Kenntnis gegeben. Der Vollständigkeit halber sind die Angaben für die geprüften kommunalen Gesamtabschlüsse 2012 und 2013 ebenfalls enthalten.
Anlage:
– Übersicht Ergebnisse kGA 2012 bis 2020
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Übersicht Ergebnisse kGA 2012 bis 2020 (43 KB) |