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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim unterstützt neben der investiven Förderung im Sport- und im Kulturbereich seit 2018 auch investive Projekte in der außerschulischen Bildung und seit 2020 im Sozialbereich. Bislang wurden die Haushaltsmittel im Rahmen einer Förderrichtlinie nach allgemeinen Grundsätzen vergeben, es gab aber keine spezifische Richtlinie der Stadt Hildesheim. Um einheitliche Verfahren bei den unterschiedlichen investiven Projektförderungen zu gewährleisten, soll neben dem Sport- und dem Kulturfonds nun auch die investive Förderung in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich mit einer Richtlinie versehen werden, die sich an denjenigen im Sport- und Kulturbereich in weiten Teilen orientiert.
Bei der Aufstellung der Richtlinie wurde die bisher gängige Praxis berücksichtigt und die übliche Verfahrensweise von anderen Städten beziehungsweise anderen Institutionen zugrunde gelegt; zudem wurden auch Verweise auf andere Rechtsvorschriften aufgenommen.
Aufgrund der spezifischen Struktur in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich im Unterschied zum Vereinssport und zur Förderkulisse des Kulturbereichs wurden an einigen Stellen Anpassungen vorgenommen, die den Besonderheiten in den Bereichen Bildung und Soziales Rechnung tragen. Antragsberechtigt sind nicht nur gemeinnützige Vereine, sondern auch rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Hildesheim, sofern ihre Tätigkeit in überwiegendem Maße im Bereich der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich und auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim angesiedelt ist. Zudem müssen sie eine mehrjährige professionelle Betätigung in einem der beiden Bereiche nachweisen können, die durch aussagekräftige Tätigkeitsnachweise belegt werden kann.
Genau wie bei der Sport- und Kulturförderung soll eine Förderquote von maximal 75% gelten. In welcher Höhe der Differenzbetrag jeweils durch Eigen- oder Drittmittel gedeckt werden soll, bleibt offen. Weiterhin wurde, wie bei der städtischen Kulturförderung üblich, das Förderinstrument der Fehlbedarfsfinanzierung gewählt.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie über investive Förderung der Stadt Hildesheim in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich wird beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
– Entwurf – Richtlinie der Stadt Hildesheim zur investiven Förderung in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf - Richtlinie der Stadt Hildesheim zur investiven Förderung in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich (141 KB) |
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