Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/003  

Betreff: Richtlinie der Stadt Hildesheim zur Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schütz, Michael
Federführend:42 Fachbereich Archiv und Bibliotheken Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Jugend und Integration Vorberatung
23.01.2024 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend und Integration zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
29.01.2024 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
30.01.2024 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
31.01.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften zur Kenntnis genommen     
Verwaltungsausschuss Vorberatung
12.02.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
12.02.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Entwurf - Richtlinie der Stadt Hildesheim zur investiven Förderung in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich  

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim unterstützt neben der investiven Förderung im Sport- und im Kulturbereich seit 2018 auch investive Projekte in der außerschulischen Bildung und seit 2020 im Sozialbereich. Bislang wurden die Haushaltsmittel im Rahmen einer Förderrichtlinie nach allgemeinen Grundsätzen vergeben, es gab aber keine spezifische Richtlinie der Stadt Hildesheim. Um einheitliche Verfahren bei den unterschiedlichen investiven Projektförderungen zu gewährleisten, soll neben dem Sport- und dem Kulturfonds nun auch die investive Förderung in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich mit einer Richtlinie versehen werden, die sich an denjenigen im Sport- und Kulturbereich in weiten Teilen orientiert.

 

Bei der Aufstellung der Richtlinie wurde die bisher gängige Praxis berücksichtigt und die übliche Verfahrensweise von anderen Städten beziehungsweise anderen Institutionen zugrunde gelegt; zudem wurden auch Verweise auf andere Rechtsvorschriften aufgenommen.

 

Aufgrund der spezifischen Struktur in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich im Unterschied zum Vereinssport und zur Förderkulisse des Kulturbereichs wurden an einigen Stellen Anpassungen vorgenommen, die den Besonderheiten in den Bereichen Bildung und Soziales Rechnung tragen. Antragsberechtigt sind nicht nur gemeinnützige Vereine, sondern auch rechtsfähige juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz in Hildesheim, sofern ihre Tätigkeit in überwiegendem Maße im Bereich der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich und auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim angesiedelt ist. Zudem müssen sie eine mehrjährige professionelle Betätigung in einem der beiden Bereiche nachweisen können, die durch aussagekräftige Tätigkeitsnachweise belegt werden kann.

 

Genau wie bei der Sport- und Kulturförderung soll eine Förderquote von maximal 75% gelten. In welcher Höhe der Differenzbetrag jeweils durch Eigen- oder Drittmittel gedeckt werden soll, bleibt offen. Weiterhin wurde, wie bei der städtischen Kulturförderung üblich, das Förderinstrument der Fehlbedarfsfinanzierung gewählt. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie über investive Förderung der Stadt Hildesheim in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich wird beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage:

 

        Entwurf – Richtlinie der Stadt Hildesheim zur investiven Förderung in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf - Richtlinie der Stadt Hildesheim zur investiven Förderung in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich (141 KB)      
Stammbaum:
24/003   Richtlinie der Stadt Hildesheim zur Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich   42 Fachbereich Archiv und Bibliotheken   Beschlussvorlage
24/003-1   Richtlinie der Stadt Hildesheim zur Förderung von investiven Maßnahmen in der außerschulischen Bildung und im Sozialbereich   42 Fachbereich Archiv und Bibliotheken   Beschlussvorlage
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