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Sachverhalt:
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 11. September in der Angelegenheit Nordumgehung eine Entscheidung getroffen. Die Verwaltung wird daher in der oben genannten Sitzung um eine Stellungnahme gebeten, wie sie mit der Entscheidung umgeht.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Verkehrskonzept mit und ohne Berücksichtigung der Nordumgehung zu erstellen.