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Sachverhalt:
Der Sachverhalt wird in Vorlage 23/436-1 dargestellt. Der Beschluss soll um die im Beschlussvorschlag genannten Punkte ergänzt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Sondernutzungssatzung der Stadt Hildesheim wird in der vorgelegten Fassung vorbehaltlich folgender Änderungen beschlossen:
– § 5 Abs. 2 lit d: das Aufstellen von Fahnenaufstellern und Beachflags, die nicht unter ständiger Beaufsichtigung sind.
– § 5 Abs. 2 lit f: die Verwaltung wird gebeten die Formulierung konkreter zu fassen.
– § 10 Abs. 5: Folgender Sachverhalt wird ergänzt: Windschutz oder Kombinationen aus diesen Elementen dürfen bei Außenbestuhlungsflächen ohne angrenzende Ladenfronten temporär (über die Sommermonate) in ihrer Summe auf max. drei äußeren Umgrenzungslinien angeordnet werden.
– § 11 Abs. 1: Die überschirmte Fläche darf je Sonnenschirm 21 m2 nicht überschreiten. In Einzelfällen können ausnahmsweise Schirme bis zu einer Fläche von 40 m² zugelassen werden, sofern öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen.
Anlagen:
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