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Sachverhalt:
Im Rahmen der Zustimmung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024, ist beabsichtigt den Steuersatz der Zweitwohnungsteuer um 6 % auf 18 % zu erhöhen.
In den Anlagen ist die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer der Stadt Hildesheim beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Entwurf der 4. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer der Stadt Hildesheim wird, vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsplans, als Satzung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– Entwurf der 4. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer
– Synopse
– Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurf der 4. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (105 KB) | ||||
2 | öffentlich | Synpose (106 KB) | ||||
3 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (34 KB) |