Sachverhalt:
I.
Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden durchgeführt. Die vorgebrachten Anregungen von Seiten der Behörden sind in die Planung eingegangen. Von Seiten der Bürger wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgebracht.
II.
In der Zeit vom 22.07.2008 bis 21.08.2008 hat der Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Parallel hierzu wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Seitens der Bürger wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgebracht. Folgende seitens der Behörden vorgebrachte Anregungen sind in die Planung eingegangen.
Schreiben der Unteren Bodenschutzbehörde (FB 63.3.1) vom 05.08.2008: (Anlage 1)
(...) In der Begründung zum Bebauungsplan sollte unter Punkt 5.3 „Altlasten/Bodensanierung/Kampfmittel“ auch auf die vorliegende Schwermetallbelastungen hingewiesen werden. Diese betreffen den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans und sind nicht nur auf das Phoenix-Werksgelände begrenzt. (...)
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Hinweis auf die vorliegende Schwermetallbelastung sowie auf die Bodenplanungsgebietsverordnung wird in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
Schreiben der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH vom 26.08.2008:
(Anlage 2)
(...) Wir bitten folgende fachlichen Hinweis in die Begründung des Bebauungsplans aufzunehmen.
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von 0,5 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Ausgabe 1989; siehe hier u. a. Abschnitt 3 zu beachten. (...)
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Hinweis wird unter Punkt 4.4 Erschließung in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.
III.
Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden wurden aufgrund von Anregungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co.KG, der Gemeinnützigen Baugesellschaft zu Hildesheim AG und der Wohn- und Gewerbepark Hildesheim GmbH neben den Ergänzungen der Begründung folgende Festsetzungen des Bebauungsplans geändert:
Die westliche überbaubare Grundstücksfläche im Sondergebiet wird in nördlicher Richtung um 4,5 m erweitert.
Die textliche Festsetzung Nr. 3 wird geändert und ergänzt. Dabei werden die im Sondergebiet Einzelhandel zulässigen Einzelhandelsbetriebe genauer differenziert. Die maximale Gesamtverkaufsfläche bleibt unverändert.
In der Mischgebietsfläche südöstlich der Paschenhalle wird im Bereich der bestehenden Leitungstrassen eine entsprechende mit Leitungsrecht zu Gunsten der Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co.KG zu belastende Fläche festgesetzt.
Für das Baufeld westlich der Pippelsburg und nördlich des bestehenden Anschlusses der Pippelsburg an die Maschstraße wird die Zahl der zulässigen Vollgeschosse von II-III auf III-IV erhöht. Für dieses Baufeld wird nunmehr zusätzlich eine maximale Höhe baulicher Anlagen von 90 m üNN festgesetzt.
Die im Eigentum der Gemeinnützigen Baugesellschaft zu Hildesheim AG befindliche Grundstücksfläche südlich der bestehenden Anbindung der Maschstraße an die Pippelsburg (Teilfläche der bestehenden Stellplatzanlage und der öffentliche Gehweg) werden als allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
In Anpassung an die aktuelle Straßenentwurfsplanung wird die öffentliche Verkehrsfläche der Pappelallee zwischen dem Knotenpunkt Schützenwiese und der Anbindung des Geh- und Radwegs entlang des Kupferstrangs in nordwestlicher Richtung verbreitert.
Zu der veränderten Planung wurde in der Zeit vom 02.10.2008 bis 16.10.2008 eine eingeschränkte Beteiligung gemäß §4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchgeführt. Seitens der von den Änderungen betroffenen Beteiligten wurden keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgebracht.
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan HW 300 „Phoenix“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung sowie die Begründung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage |
| nein |
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| erläutert |
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Die finanziellen Auswirkungen der Planung sind unter Punkt 7 in der Begründung zum Bebauungsplan erläutert.
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage | x | nein |
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| erläutert |
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Anlage/n:
Schreiben der Unteren Bodenschutzbehörde (FB 63.3.1)
Schreiben der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH
Geltungsbereich des Bebauungsplans HW 300 „Phoenix“ (DIN A 4)
Bebauungsplan HW 300 „Phoenix“ (farbig, Originalmaßstab 1 : 1.000)
Bebauungsplan HW 300 „Phoenix“ (schwarzweiß, Originalmaßstab 1 : 1.000)
Begründung zum Bebauungsplan HW 300 „Phoenix“
Auszug aus Bebauungsplan HW 300 „Phoenix“ (Planteil, farbig, unmaßstäblich, DIN A 4)
Legende zum Bebauungsplan HW 300 „Phoenix“ (DIN A4)
Textliche Festsetzungen / Örtliche Bauvorschrift / Hinweise
Umweltbericht zum Bebauungsplan HW 300 „Phoenix“
Grünordnerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan HW 300 „Phoenix“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 0810_HW300_Anlage1_FB63_3_1_SV_SB (87 KB) | ||||
2 | öffentlich | 0810_HW300_Anlage2_telekom_SV_SB (84 KB) | ||||
3 | öffentlich | 0810_HW300_Geltungsbereich_SV_SB (157 KB) | ||||
4 | öffentlich | 0810_HW300_BPlan_F_SV_SB (6810 KB) | ||||
5 | öffentlich | 0810_HW300_Begruendung_Entwurf_SV_SB (124 KB) | ||||
6 | öffentlich | 0810_HW300_BPlan_F_Ausz_DINA4_SV_SB (902 KB) | ||||
7 | öffentlich | 0810_HW300_BPlan_F_Legende_SV_SB (827 KB) | ||||
8 | öffentlich | 0810_HW 300_textlFests_OertlBV_und_Hinweise_SV_SB (28 KB) | ||||
9 | öffentlich | 0810_HW300_Umweltbericht (72 KB) | ||||
10 | öffentlich | 0810_HW300_GOF_Text (204 KB) | ||||
11 | öffentlich | 0810_HW300_GOF_Bestandsplan (1235 KB) | ||||
12 | (unbekannt) | 0810_HW300_BPlan_SW_SV_SB (6797 KB) |