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Sachverhalt:
Herr Jakob Wagener hat seinen Wohnsitz zum 01.10.2023 in den Stadtteil / Ortsteil Himmelsthür verlegt. Er hat damit die Wählbarkeit zum Ortsrat und damit seinen Sitz im Ortsrat Sorsum verloren.
In der nächsten Sitzung hat der Ortsrat Sorsum – gemäß § 52 Absatz 2 in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz – den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Herrn Wagener Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Als Gemeindewahlleiterin hat Frau Castagnaro gemäß § 44 in Verbindung mit § 38 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Listenwahl des Wahlvorschlages der BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN über. Auf Grund der Tatsache, dass auf dem Wahlvorschlag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wahlgebiet der Ortschaft Sorsum keine Ersatzperson mehr vorhanden ist, bleibt der freigewordene Sitz bis zum Ablauf dieser Wahlperiode im Ortsrat unbesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Sorsum stellt hiermit gemäß § 52 in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz fest, dass Herr Jakob Wagener, früher wohnhaft in 31139 Hildesheim, seinen Sitz im Ortsrat durch den Wegzug aus dem Gebiet der Ortschaft und den damit verbundenen Verlust der Wählbarkeit für den Ortsrat verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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