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Vorlage - 08/306  

Betreff: Bebauungsplan AU/EN 308 "Glockensteinfeld-West"
-Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sedlmayer, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: El Bast, Evelin
Beratungsfolge:
Ortsrat Einum Vorberatung
28.10.2008 
Gemeinsame Sitzung der Ortsräte Einum und Achtum-Uppen ungeändert beschlossen   
Ortsrat Achtum-Uppen Vorberatung
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
05.11.2008 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Geltungsbereich  
Bebauungsplan AU/EN 308 in Farbe  
Bebauungsplan AU/EN 308 in s/w  
Textliche Festsetzungen  
Örtliche Bauvorschrift  
Begründung zum Bebauungsplan  
Grünordnungsplan zum Bebauungsplan AU/EN 308  
Konfliktplan  
Ausgleichsplan  
Schalltechnisches Gutachten zum Gewerbegebiet Glockensteinfeld 2007  
Schalltechnisches Gutachten "Glockensteinfeld-West"  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit dem bereits abgeschlossenen Verfahren zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in dem Bereich östlich der BAB 7 und südlich der B1 die Entwicklung eines Gewerbegebiets vorbereitet.

 

Dieser Bereich soll abschnittsweise entwickelt werden. Für den ersten Bauabschnitt ist der Bebauungsplan BA/EN 307 „Glockensteinfeld-Ost“ bereits seit März diesen Jahres rechtsverbindlich. Für den zweiten Bauabschnitt hat der Verwaltungsausschuss am 30.06.2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan AU/EN 308 „Glockensteinfeld-West“ gefasst.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 07.07.2008 bis 01.08.2008 stattgefunden. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen zu der Planung vorgetragen.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden in der Zeit vom 07.07.2008 bis 11.08.2008 frühzeitig beteiligt. Seitens der Behörden wurden Anregungen zu der Planung vorgetragen. Diese sind in die Planung eingegangen.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan AU/EN 308 „Glockensteinfeld-West“ wird einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Begründung

 

nein

 

 

(Kapitel 7) erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich

Bebauungsplan AU/EN 308 in Farbe

Bebauungsplan AU/EN 308 in s/w

Textliche Festsetzungen

Örtliche Bauvorschrift

Begründung zum Bebauungsplan AU/EN 308

Grünordnungsplan zum Bebauungsplan AU/EN 308

Konfliktplan

Ausgleichsplan

Schalltechnisches Gutachten zum Gewerbegebiet Glockensteinfeld 2007

Schalltechnisches Gutachten „Glockensteinfeld-West“

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Geltungsbereich (53 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Bebauungsplan AU/EN 308 in Farbe (2780 KB)      
Anlage 8 3 öffentlich Bebauungsplan AU/EN 308 in s/w (2705 KB)      
Anlage 9 4 öffentlich Textliche Festsetzungen (660 KB)      
Anlage 10 5 öffentlich Örtliche Bauvorschrift (180 KB)      
Anlage 3 6 öffentlich Begründung zum Bebauungsplan (207 KB)      
Anlage 4 7 öffentlich Grünordnungsplan zum Bebauungsplan AU/EN 308 (533 KB)      
Anlage 11 8 öffentlich Konfliktplan (491 KB)      
Anlage 5 9 öffentlich Ausgleichsplan (295 KB)      
Anlage 7 10 öffentlich Schalltechnisches Gutachten zum Gewerbegebiet Glockensteinfeld 2007 (1287 KB)      
Anlage 6 11 öffentlich Schalltechnisches Gutachten "Glockensteinfeld-West" (3649 KB)      
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