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Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) steht dem Ratsherrn Dirk Bettels ein Grundmandat im Ausschuss seiner Wahl zu.
Dirk Bettels hat das Grundmandat im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften gewählt.
Beschlussvorschlag:
Die folgende Änderung der Gremienbesetzung wird beschlossen:
Ausschuss/Gremium | Position | besetzt durch: |
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | Grundmandat | Dirk Bettels |
Anlagen:
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