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Vorlage - 08/305  

Betreff: 2. Änderung der Hauptsatzung
hier: Zusammenlegung der Ortschaften Itzum und Marienburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gryschka, Björn
Federführend:10 Büro des Oberbürgermeisters Bearbeiter/-in: Gryschka, Björn
Beratungsfolge:
Ortsrat Itzum-Marienburg Anhörung
25.11.2008 
Sitzung des Ortsrates Itzum geändert beschlossen   
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
01.12.2008 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten zurückgestellt   
02.02.2009 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Recht und Innere Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.02.2009 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   
Anlagen:
Hauptsatzung 2008 2. Änd  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In den §§ 5 und 7 der Hauptsatzung sind u. a. die Einrichtung eines Ortsrates für die Ortschaft Itzum und die Bestellung eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Marienburg geregelt.

 

Die Bevölkerung in den Ortschaften Itzum und Marienburg ist in den vergangenen 30 Jahren immer enger zusammengewachsen: Marienburger Kinder besuchen die Itzumer Grundschule, Itzumer Kinder den Marienburger Kindergarten. Auch die Itzumer Kirchengemeinden schließen Marienburg mit ein. Die Domäne Marienburg hat ihre besondere Rechtsstellung verloren. Angebote des Itzumer Ortsrates werden von Marienburgern genutzt. Die Universitätsfeste auf der Domäne strahlen über Itzum und das gesamte Stadtgebiet aus.

 

Der Ortsrat Itzum hat deshalb bereits in seiner Sitzung vom 27.05.2008 im Einvernehmen mit dem Ortsvorsteher der Ortschaft Marienburg die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen zur Zusammenlegung der eigenständigen Ortschaften zu schaffen. Diese Voraussetzungen bestehen in der Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Ortschaften analog § 18 Abs. 4 NGO sowie im Beschluss der entsprechenden Vertretungen der Ortschaften. In Itzum ist das der Beschluss des Ortsrates und in Marienburg die Entscheidung des Ortsvorstehers, beide im Vorfeld des Ratsbeschlusses.

 

Die Einwohner sollen durch mehrwöchigen Aushang in den Bekanntmachungskästen sowie eine Information in der Tageszeitung über das Vorhaben informiert werden. In Itzum besteht darüber hinaus im Rahmen der Einwohnerfragestunde am 25.11.2008 Gelegenheit, mündlich Anregungen und Bedenken vorzutragen. Für Marienburg ist am 04.12.2008 eine Versammlung vorgesehen, die demselben Zweck dient.

 

Eine Änderung der Ortschaftsgrenzen ist gem. § 55 e Abs. 3 NGO nur zum Ende der Wahlperiode, also dem 31.10.2011, zulässig. Der Beschluss sollte mit Rücksicht auf notwendige organisatorische Vorbereitungen aber bereits frühzeitig gefasst werden.

 

Durch die Zusammenlegung werden geringfügige Einsparungen im Bereich der Aufwandsentschädigungen sowie anteiliger Verwaltungskosten erzielt.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die 2. Änderung der Hauptsatzung wird beschlossen.
     
  2. Die in § 4 des Gebietsänderungsvertrages vom 20.02.1974 zugesagten Sprechstunden des Ortsvorstehers werden künftig mit denen des gemeinsamen Ortsbürgermeisters zusammengelegt.
Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage:

Anlagen:

 

-          2. Änderung der Hauptsatzung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hauptsatzung 2008 2. Änd (4 KB)      
Stammbaum:
08/305   2. Änderung der Hauptsatzung hier: Zusammenlegung der Ortschaften Itzum und Marienburg   10 Büro des Oberbürgermeisters   Beschlussvorlage
08/305-1   2. Änderung der Hauptsatzung hier: Zusammenlegung der Ortschaften Itzum und Marienburg Ergebnisse der Einwohnerinformation   10 Büro des Oberbürgermeisters   Mitteilungsvorlage
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