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Sachverhalt:
In den §§ 5 und 7 der Hauptsatzung sind u. a. die Einrichtung eines Ortsrates für die Ortschaft Itzum und die Bestellung eines Ortsvorstehers für die Ortschaft Marienburg geregelt.
Die Bevölkerung in den Ortschaften Itzum und Marienburg ist in den vergangenen 30 Jahren immer enger zusammengewachsen: Marienburger Kinder besuchen die Itzumer Grundschule, Itzumer Kinder den Marienburger Kindergarten. Auch die Itzumer Kirchengemeinden schließen Marienburg mit ein. Die Domäne Marienburg hat ihre besondere Rechtsstellung verloren. Angebote des Itzumer Ortsrates werden von Marienburgern genutzt. Die Universitätsfeste auf der Domäne strahlen über Itzum und das gesamte Stadtgebiet aus.
Der Ortsrat Itzum hat deshalb bereits in seiner Sitzung vom 27.05.2008 im Einvernehmen mit dem Ortsvorsteher der Ortschaft Marienburg die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen zur Zusammenlegung der eigenständigen Ortschaften zu schaffen. Diese Voraussetzungen bestehen in der Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Ortschaften analog § 18 Abs. 4 NGO sowie im Beschluss der entsprechenden Vertretungen der Ortschaften. In Itzum ist das der Beschluss des Ortsrates und in Marienburg die Entscheidung des Ortsvorstehers, beide im Vorfeld des Ratsbeschlusses.
Die Einwohner sollen durch mehrwöchigen Aushang in den Bekanntmachungskästen sowie eine Information in der Tageszeitung über das Vorhaben informiert werden. In Itzum besteht darüber hinaus im Rahmen der Einwohnerfragestunde am 25.11.2008 Gelegenheit, mündlich Anregungen und Bedenken vorzutragen. Für Marienburg ist am 04.12.2008 eine Versammlung vorgesehen, die demselben Zweck dient.
Eine Änderung der Ortschaftsgrenzen ist gem. § 55 e Abs. 3 NGO nur zum Ende der Wahlperiode, also dem 31.10.2011, zulässig. Der Beschluss sollte mit Rücksicht auf notwendige organisatorische Vorbereitungen aber bereits frühzeitig gefasst werden.
Durch die Zusammenlegung werden geringfügige Einsparungen im Bereich der Aufwandsentschädigungen sowie anteiliger Verwaltungskosten erzielt.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: | X | ja, in der Vorlage |
| nein |
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| erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage | X | nein |
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| erläutert |
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Anlagen:
- 2. Änderung der Hauptsatzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Hauptsatzung 2008 2. Änd (4 KB) |
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