Stadt Hildesheim

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Vorlage - 08/304  

Betreff: Neuaufstellung des Bebauungsplans HM 76 "Arnekenstraße"
- erneuter Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Brüner, Detlef
Federführend:61.1 Stadterneuerung und Denkmalschutz Beteiligt:Dezernat C
Bearbeiter/-in: Admin, Admin   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
05.11.2008 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
HM 76 081016 Geltungsbereich Bl 1  
HM 76 081016 Geltungsbereich Bl 2  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Bereich Arnekenstraße ist die Errichtung eines Einkaufszentrums geplant mit dem Ziel, eine für dieses Quartier qualitätsvolle und zukunftsfähige Innenstadtentwicklung zu ermöglichen. Voraussetzung für dieses Projekt ist die Aufstellung des Bebauungsplans HM 76 „Arnekenstraße“.

 

Im Dezember 2006 hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Hildesheim den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst (Vorlage-Nr. 251/06). Inzwischen haben sich die Projektziele soweit konkretisiert, dass eine genauere und engere Eingrenzung des Plangebiets möglich ist. Dies erfordert einen erneuten Aufstellungsbeschluss.

 

Mit der Planung werden folgende städtebauliche Ziele verfolgt:

  • Belebung der Innenstadtentwicklung
  • Aufwertung des Quartiers Arnekenstraße
  • Sicherung einer innerstädtischen Wegeverbindung in Ost-West-Richtung

 

Von der Neuaufstellung des Bebauungsplans HM 76 „Arnekenstraße“ werden die rechtsverbindlichen Bebauungspläne HM 43 und HM 66, der rechtsverbindliche Bebauungsplan HM 106 sowie die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan HM 76 erfasst (s. Übersichtsplan). Die Bebauungspläne HM 43 und HM 66 sollen mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans HM 76 zum Zeitpunkt seines Satzungsbeschlusses aufgehoben und der Bebauungsplan HM 106 in zwei Teilbereichen geändert werden. Die gefassten Aufstellungsbeschlüsse zum Bebauungsplan HM 76 sind in Verbindung mit dem erneuten Aufstellungsbeschluss aufzuheben.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Neuaufstellung des Bebauungsplans HM 76 „Arnekenstraße“ wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB erneut beschlossen (Geltungsbereich s. Anlage, Blatt 1).

 

Die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan HM 76 (Drucksachen-Nr. 266/88, Vorlage-Nr. 06/251) werden aufgehoben (Geltungsbereiche s. Anlage, Blatt 2).

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen einer Bürgerversammlung sowie eines vierwöchigen Aushangs im Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung durchgeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Übersichtsplan: Geltungsbereiche, Blatt 1 u. 2

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich HM 76 081016 Geltungsbereich Bl 1 (110 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich HM 76 081016 Geltungsbereich Bl 2 (113 KB)      
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