Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 23/371  

Betreff: Feuerwehrbedarfsplan der Stadt Hildesheim
Fortschreibung 2020 - Zwischenbericht
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Pfänder, Heiko
Federführend:37.1 Gefahrenabwehr Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Information
25.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt:

 

  1. Sachverhalt und Begründung:

 

Einführung

Das niedersächsische Brandschutzgesetz verpflichtet jede Gemeinde dazu, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

 

In Hildesheim wird diese Aufgabe durch die Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr Hildesheim erfüllt.

 

Verbindliche Vorgaben darüber, wie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu organisieren und auszurüsten ist, kann weder dem Brandschutzgesetz noch anderen gesetzlichen Vorgaben entnommen werden. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wird diese Aufgabe daher durch eine Feuerwehrbedarfsplanung betrachtet und dargestellt.

 

Auftrag des externen Dienstleisters

Die Firma LUELF + Sicherheitsberatung GmbH wurde im Jahre 2019 von der Stadtverwaltung Hildesheim beauftragt, die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans zu erstellen. Betrachtet wurden das örtliche Gefahrenrisiko der Stadt Hildesheim sowie die Eintreffzeiten nach der Alarmierung in einem Betrachtungszeitraum von Juni 2018 bis Mai 2019. Dieser Zeitraum wurde gewählt, damit haltbare Aussagen zum Eintreffzeiten erreicht werden. Parallel dazu wurden alle Feuerwehrhäuser auf die bauliche Funktionalität und den Unfallschutz hin untersucht und es wurde die Fahrzeug- und Geräteausstattung geprüft.

 

Beschlusslage

Der durch die Firma Luelf+ Sicherheitsberatung GmbH mit einer Projektgruppe erarbeitete Feuerwehrbedarfsplan 2020 bis 2026 der Stadt Hildesheim, wurde entsprechenden der Beschlussvorlage 20/378, letztendlich am 21.12.2020 durch den Rat der Stadt Hildesheim beschlossen.

 

Der Beschlussvorschlag orientiert sich an vier Handlungsfeldern des Feuerwehrbedarfsplans:

 

        Schutzzielerreichung

        Standortstruktur

        Technik und Fahrzeugausstattung

        Organisation und Personalwirtschaft

  1. Handlungsfelder

2.1 Schutzzielerreichung

 

Das personelle, materielle und organisatorische Konzept der Feuerwehr wurde dem Bedarfsplan entsprechend angepasst. Die alltäglichen Erfahrungen bestätigen, dass die gemeinsame Aufgabenerledigung von Berufsfeuerwehr (BFW) und Freiwillige Feuerwehr (FFW) grundsätzlich den Erwartungen entspricht.

 

Die notwendige personelle Stärke der Berufsfeuerwehr wird voraussichtlich im 1. Halbjahr 2024 erreicht. Ab diesem Zeitpunkt können dann die beschlossenen Maßnahmen vollumfänglich umgesetzt werden.

 

2.2  Standortstruktur

 

Der als dringende bauliche Bedarf eingestufte Neubau der Berufsfeuerwehr, jetzt Gefahrenabwehrzentrum, ist auf den Weg gebracht. Die damit geforderte neue Unterkunft der Ortsfeuerwehr Stadtmitte II mit geplant. Der Neubau des Feuerwehrhauses Neuhof ist im Entstehen. Hier ist das Richtfest für den 10. November 2023 bereits geplant. Ebenfalls ist die Sanierung des Altbestandes der Feuerwehrhauses Himmelsthür auf dem Weg. Die Haushaltsmittel stehen dieses Jahr zur Verfügung erste Aufträge sind bereits vergeben. Des Weiteren wurden jeweils ein Bauplatz für die Ortsfeuerwehr Moritzberg und Itzum in die Stadtteilplanung mit aufgenommen.

 

2.3  Technik und Fahrzeugausstattung

 

Das Fahrzeugkonzept gemäß dem Bedarfsplan welches das bestehende Fahrzeugkonzept abbildet, wurde weiter umgesetzt. Als Beispiel seien hier genannt:

 

        zwei Gerätewagen-Logistik,

        eine Drehleiter,

        vier Hilfeleistungslöschfahrzeuge,

        ein Löschfahrzeug Katastrophenschutz.

 

Das Konzept soll auch weiterhin umgesetzt werden und bildet sich in den Haushaltsanmeldungen der nächsten Jahre ab.

 

2.4. Organisation und Personalwirtschaft

 

Die im Beschluss festgelegte Stellenanzahl im Fachbereich 37 wurde geschaffen und besetzt. Die Quote der Mitarbeitenden mit Opting-Out hat sich in den letzten Jahren signifikant verringert, auch hierfür wurden entsprechende Stellen geschaffen und besetzt.

 

Erhöht hat sich in den letzten drei Jahren der Ausfallfaktor der Mitarbeitenden. Der genaue Faktor wird nach Ablauf des Jahres 2023 erhoben.

 

Mit der Übernahme der Anwärterinnen und Anwärter zum 01. Mai 2024 kann davon ausgegangen werden, dass alle Stellen im Fachbereich 37 besetzt sind.

 

 

 


Anlagen:

 

///

 

 

Seitenanfang