Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 23/364  

Betreff: Teilaufhebung der Bebauungspläne BA 172 "Steven" und BA 174.1 "Zwischen Industriestraße und Unsinnbach" sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans BA 174.1 "Am Unsinnbach"; hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:El Bast, Evelin
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
27.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
09.10.2023 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
09.10.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Entwurf /Geltungsbereich der Teilaufhebung  
Entwurf der Begründung zur Teilaufhebung inkl. Umweltbericht  
Abwägung zu den in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen  
Anonymisierte Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  
Abwägung zu den in der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen  
Anonymisierte Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  
Präsentation  

Sachverhalt:

 

I.

 

Die Aufstellung der Teilaufhebung der Bebauungspläne BA 172 „Steven“ und BA 174.1 „Zwischen Industriestraße und Unsinnbach“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans BA 174.1 „Am Unsinnbach“ wurde gemäß § 2 Absatz 1 BauGB am 07.12.2022 beschlossen.

 

II.

 

hrend der Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Absatz 1 BauGB, die vom 02.01.2023 bis 03.02.2023 stattgefunden hat, wurden keine Stellungnahmen zur Planung abgegeben.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde parallel in der Zeit vom 02.01.2023 bis zum 03.02.2023 durchgeführt. Die seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Behördenbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen werden in der anliegenden „Abwägungstabelle“ Behördenbeteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB behandelt. Die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurden entsprechend der Beschlussvorschläge zur Kenntnis genommen und werden weitergegeben.

 

III.
 

Die Entwürfe der Teilaufhebung und ihrer Begründung mit Umweltbericht haben gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 27.06.2023 bis 01.08.2023 öffentlich ausgelegen. Dazu wurden aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Parallelverfahren gemäß § 4 Absatz 2 BauGB ebenfalls in der Zeit vom 27.06.2023 bis 01.08.2023 beteiligt. Dazu wurden die in der Anlage „Abwägung zu den Eingaben in der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB“ aufgezählten Stellungnahmen abgegeben. Hinweise, Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

IV.

 

Finanzielle Auswirkungen entstehen der Stadt Hildesheim durch die Teilaufhebung, abgesehen von den entstandenen Personalkosten für die zur Bearbeitung in Anspruch genommene Zeit der Mitarbeitenden, nicht. Auch werden keine relevanten demographischen Auswirkungen ausgelöst.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zu den in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB eingegangenen Anregungen/Bedenken“ zur Kenntnis genommen und Hinweise weitergegeben.

 

Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägung zu den Eingaben in der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB“ zur Kenntnis genommen.

 

Die Teilaufhebung der Bebauungspläne BA 172 „Steven“ und BA 174.1 „Zwischen Industriestraße und Unsinnbach“ sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans BA 174.1 „Am Unsinnbach“ wird gemäß § 10 Absatz 1 BauGB beschlossen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

-          Entwurf /Geltungsbereich der Teilaufhebung

-          Entwurf der Begründung zur Teilaufhebung inkl. Umweltbericht

-          Abwägung zu den in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

-          Anonymisierte Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

-          Abwägung zu den in der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen

-          Anonymisierte Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-          Präsentation

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf /Geltungsbereich der Teilaufhebung (326 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf der Begründung zur Teilaufhebung inkl. Umweltbericht (300 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Abwägung zu den in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (89 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anonymisierte Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (836 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Abwägung zu den in der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (75 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anonymisierte Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (1489 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Präsentation (2040 KB)      
Seitenanfang