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Sachverhalt:
Erneuerung der Hafengleise in Zusammenhang mit einer Förderung durch das Eisenbahn Bundesamt (EBA) in 2024/25.
Das Vorhaben ist ein Großprojekt mit Gesamtkosten über 1 Mio. €.
Zur Erhaltung der Gleisinfrastruktur im Hildesheimer Hafen ist es erforderlich, weitere Gleise und Schwellen, sowie Weichen und Weichenschwellensätze zu erneuern.
Die Gleisanlagen werden bereits seit 2013 schrittweise saniert, mit dieser geplanten Maßnahme ist die Sanierung der Gleisanlagen vorerst abgeschlossen und damit entsprechen sie dem aktuellen Stand der Technik.
Für diese Maßnahme wurde, auf Grundlage des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes (SGFFG), ein Förderantrag beim EBA gestellt, für dessen Bewilligung noch ein Ratsbeschluss über die Bereitstellung der Mittel erforderlich ist. Der Ratsbeschlus muss bis zum 31.10.2023 ergänzend zum Förderantrag beim Fördergeber eingereicht werden.
Die Kosten für die Baumaßnahme einschließlich Planung und Bauüberwachung werden auf ca. 2.8 Mio € geschätzt, die Förderquote beträgt 50 %.
Große Teile der in den Vorjahren sanierten Hafengleise können nur über die aktuell schadhaften Gleise befahren werden. Nach dem derzeitigen Stand müssten Teile der Gleisanlage stillgelegt werden, da die Verkehrssicherheit nicht mehr vollumfänglich gewährleistet werden kann.
Stillgelegte Gleise führen unmittelbar zum teilweisen oder kompletten Ausfall der Gleisinfrastruktur. Des Weiteren müssen stillgelegte Gleise der LEA (Landeseisenbahngesellschaft) gemeldet werden. Für geförderte Gleisbaumaßnahmen aus den Vorjahren würden die Fördermittelgeber EBA und LNVG berechtigterweise Ihre Förderung zurückverlangen.
Das Vorhaben wird als Investitionsmaßnahme 552012014001 unter dem Produktkonto Neubau Gleise Hafenbahn geführt.
Für das Jahr 2023 stehen bereits Mittel in Höhe von 2,0 Mio. € zur Verfügung, für 2024 wurde bereits 1,0 Mio. € nachgemeldet.
Beschlussvorschlag:
Der Einreichung des Fördermittelantrages beim EBA wird zugestimmt.
Die für die Erneuerung benötigten Haushaltsmittel werden in der mittelfristigen Haushaltsplanung dargestellt. Hinsichtlich der HM für das Jahr 2024 handelt es sich um einen Vorgriff auf den Haushaltsbeschluss im Dezember dieses Jahres.
Die Vergabe für die notwendigen Planungsleistungen wird nach Zusage des Fördermittelgebers durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Folgekostenabschätzung
- Übersicht schadhafter Gleise Hafen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (417 KB) | ||||
2 | öffentlich | Übersicht schadhafter Gleise Hafen (1995 KB) |