|
|
Sachverhalt:
Die Stadtwerke Hildesheim AG beabsichtigt am 12.09.2023 eine ordentliche Hauptversammlung mit nachfolgender Tagesordnung durchzuführen. Die Stadt Hildesheim ist als Alleinaktionärin zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt. Die Vertreterin bzw. der Vertreter der Stadt muss in der Hauptversammlung u. a. zu folgenden Tagesordnungspunkten beschließen:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Bericht des Aufsichtsrates
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
I. Jahresabschluss der Stadtwerke Hildesheim AG für das Geschäftsjahr 2022
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss 2022 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Bestätigungsvermerk, die Bilanz, die GuV sowie der Lagebericht sind als Anlagen beigefügt.
Das Geschäftsjahr 2022 der Stadtwerke Hildesheim AG schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3,1 Mio. € ab (Vorjahr 3,3 Mio. €). 1,5 Mio. € hiervon werden in die Gewinnrücklagen eingestellt.
Maßgeblich für die Entwicklung des Stadtwerke Konzerns ist die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungen EVI und VuB. Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt durch eine gegenüber dem Vorjahr höheren Ergebnisübernahme der EVI in Höhe von 6,8 Mio. € (Vorjahr 6,7 Mio. €). Bezüglich des Verlustes der VuB war eine geringere Verlustübernahme i.H.v. 0,9 Mio. € (Vorjahr 1,3 Mio. €) notwendig.
Bilanz zum 31.12.2022
Die Abschlussbilanz weist zum 31.12.2022 folgende wesentliche Ergebnisse aus (siehe Anlage):
| 2022 | 2021 | Veränderung zum Vorjahr |
| T€ | T€ | T€ |
Bilanzsumme | 66.968 | 66.267 | +701 |
Anlagevermögen | 55.673 | 55.200 | +473 |
Umlaufvermögen | 11.278 | 11.058 | +220 |
Davon Liquide Mittel | 7.700 | 7.580 | +120 |
Eigenkapital | 53.935 | 52.534 | +1.401 |
Davon gezeichnetes Kapital | 20.000 | 20.000 | +/-0 |
Davon Gewinnrücklagen | 25.626 | 24.125 | +1.501 |
Bilanzgewinn | 1.600 | 1.700 | -100 |
Rückstellungen | 4.646 | 4.051 | +595 |
Verbindlichkeiten | 6.363 | 8.172 | -1.809 |
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2022
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist folgende wesentliche Ergebnisse aus (siehe Anlage 3):
| 2022 | 2021 | Veränderung zum Vorjahr |
| T€ | T€ | T€ |
Umsatzerlöse | 2.130 | 1.940 | +190 |
Rohergebnis | 2.479 | 2.183 | +296 |
Erträge aus Beteiligungen | 7.255 | 7.172 | +83 |
Personalaufwand | 1.068 | 947 | +121 |
Abschreibungen | 1.374 | 1.670 | -296 |
Aufwendungen aus Verlustübernahme | 901 | 1.262 | -361 |
Jahresüberschuss | 3.101 | 3.297 | -196 |
Einstellung in andere Gewinnrücklagen | 1.501 | 1.597 | -96 |
Bilanzgewinn | 1.600 | 1.700 | -100 |
Die Beteiligungsergebnisse haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Beteiligungsergebnis | 2022 | 2021 | Veränderung zum Vorjahr |
| T€ | T€ | T€ |
EVI | 6.788 | 6.701 | +87 |
Erträge aus übrigen Beteiligungen | 467 | 471 | -4 |
Erträge aus Beteiligungen | 7.255 | 7.172 | +83 |
VuB | -901 | -1.262 | +361 |
Aufwendungen aus Verlustübernahmen | -901 | -1.262 | +361 |
Insgesamt | 6.354 | 5.910 | +444 |
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 den Jahresabschluss 2022 festgestellt. Weiter schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
II. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zu bestellen. Die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer ist mit der Auflage zu verbinden, dass die Bestimmungen der §§ 158 NKomVG und 53 HGrG beachtet werden. Darüber hinaus ist gleichzeitig gemäß § 313 Abs. 1 AktG eine Prüfung für den Bericht des Vorstandes gemäß § 312 Abs. 1 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) zu erstellen.
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter oder die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt, in der demnächst stattfindenden Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG,
dem Vorschlag des Vorstandes und Aufsichtsrates zu folgen und den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.600.000,- € an die Stadt Hildesheim auszuschütten
dem Vorstand und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen
der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023
zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
- Bestätigungsvermerk WP
- Bilanz
- GuV
- Lagebericht
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Bestätigungsvermerk WP (98 KB) | ||||
2 | öffentlich | Bilanz (58 KB) | ||||
3 | öffentlich | GuV (51 KB) | ||||
4 | öffentlich | Lagebericht (704 KB) |