Stadt Hildesheim

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Vorlage - 23/324  

Betreff: Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG, hier: Jahresabschluss 2022 und Wahl des Abschlussprüfers 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Eckstein, Tobias
Federführend:18.1 Fachkräfte- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Scholz, Malte
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
23.08.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Entscheidung
20.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bestätigungsvermerk WP  
Bilanz  
GuV  
Lagebericht  

Sachverhalt:

 

Die Stadtwerke Hildesheim AG beabsichtigt am 12.09.2023 eine ordentliche Hauptversammlung mit nachfolgender Tagesordnung durchzuführen. Die Stadt Hildesheim ist als Alleinaktionärin zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt. Die Vertreterin bzw. der Vertreter der Stadt muss in der Hauptversammlung u. a. zu folgenden Tagesordnungspunkten beschließen:

 

        Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

        Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

        Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates

        Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

 

 

I.  Jahresabschluss der Stadtwerke Hildesheim AG für das Geschäftsjahr 2022

 

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss 2022 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Bestätigungsvermerk, die Bilanz, die GuV sowie der Lagebericht sind als Anlagen beigefügt.

 

Das Geschäftsjahr 2022 der Stadtwerke Hildesheim AG schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3,1 Mio. € ab (Vorjahr 3,3 Mio. €).  1,5 Mio. € hiervon werden in die Gewinnrücklagen eingestellt.

 

Maßgeblich für die Entwicklung des Stadtwerke Konzerns ist die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungen EVI und VuB. Das Geschäftsjahr 2022 war geprägt durch eine gegenüber dem Vorjahr höheren Ergebnisübernahme der EVI in Höhe von 6,8 Mio. € (Vorjahr 6,7 Mio. €). Bezüglich des Verlustes der VuB war eine geringere Verlustübernahme i.H.v. 0,9 Mio. € (Vorjahr 1,3 Mio. €) notwendig.

 

Bilanz zum 31.12.2022

 

Die Abschlussbilanz weist zum 31.12.2022 folgende wesentliche Ergebnisse aus (siehe Anlage):

 

 

 

2022

2021

Veränderung zum Vorjahr

 

T€

T€

T€

Bilanzsumme

66.968

66.267

+701

Anlagevermögen

55.673

55.200

+473

Umlaufvermögen

11.278

11.058

+220

Davon Liquide Mittel

7.700

7.580

+120

Eigenkapital

53.935

52.534

+1.401

Davon gezeichnetes Kapital

20.000

20.000

+/-0

Davon Gewinnrücklagen

25.626

24.125

+1.501

Bilanzgewinn

1.600

1.700

-100

Rückstellungen

4.646

4.051

+595

Verbindlichkeiten

6.363

8.172

-1.809

 

 

Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2022

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist folgende wesentliche Ergebnisse aus (siehe Anlage 3):

 

 

2022

2021

Veränderung zum Vorjahr

 

T€

T€

T€

Umsatzerlöse

2.130

1.940

+190

Rohergebnis

2.479

2.183

+296

Erträge aus Beteiligungen

7.255

7.172

+83

Personalaufwand

1.068

947

+121

Abschreibungen

1.374

1.670

-296

Aufwendungen aus Verlustübernahme

901

1.262

-361

Jahresüberschuss

3.101

3.297

-196

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

1.501

1.597

-96

Bilanzgewinn

1.600

1.700

-100

 

 

Die Beteiligungsergebnisse haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

 

Beteiligungsergebnis

2022

2021

Veränderung zum Vorjahr

 

T€

T€

T€

EVI

6.788

6.701

+87

Erträge aus übrigen Beteiligungen

467

471

-4

Erträge aus Beteiligungen

7.255

7.172

+83

VuB

-901

-1.262

+361

Aufwendungen aus Verlustübernahmen

-901

-1.262

+361

Insgesamt

6.354

5.910

+444 

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 28.06.2023 den Jahresabschluss 2022 festgestellt. Weiter schlägt der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

 

 

II. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zu bestellen. Die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer ist mit der Auflage zu verbinden, dass die Bestimmungen der §§ 158 NKomVG und 53 HGrG beachtet werden. Darüber hinaus ist gleichzeitig gemäß § 313 Abs. 1 AktG eine Prüfung für den Bericht des Vorstandes gemäß § 312 Abs. 1 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) zu erstellen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter oder die Vertreterin der Stadt Hildesheim wird ermächtigt, in der demnächst stattfindenden Hauptversammlung der Stadtwerke Hildesheim AG,

 

        dem Vorschlag des Vorstandes und Aufsichtsrates zu folgen und den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.600.000,- € an die Stadt Hildesheim auszuschütten

        dem Vorstand und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen

        der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023

 

zuzustimmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

  x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

  x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

  x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

-          Bestätigungsvermerk WP

-          Bilanz

-          GuV

-          Lagebericht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bestätigungsvermerk WP (98 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bilanz (58 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich GuV (51 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Lagebericht (704 KB)      
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