Stadt Hildesheim

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Vorlage - 23/319  

Betreff: 21. Änderung des Flächennutzungsplans "Gut Steuerwald" und Bebauungsplan HN 54 und örtliche Bauvorschrift HN 54 "Gut Steuerwald"; hier: Aufstellungsbeschlüsse
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Heineke, Sina
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Ortsrat Nordstadt Anhörung
31.08.2023 
Sitzung des Ortsrates Nordstadt zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Entscheidung
27.09.2023 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich 21. Flächennutzungsplanänderung  
Geltungsbereich Bebauungsplan HN54  

Sachverhalt:

 

Das Gut Steuerwald befindet sich im Nordwesten von Hildesheim, im Stadtteil Hildesheim-Nordstadt, angrenzend an den Ortsteil Hildesheim-Himmelsthür (Gemarkung Hildesheim, Flur 80, Flurstücke 10/9, 10/12, 10/13, 10/14, 10/16, 33/2, 33/26, 33/30, 33/32, 33/35, 33/36, 41/29, 47, 48/7, 56). Die Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul Hildesheim (Vinzentinerinnen) beabsichtigt gemeinsam mit ihrer Unternehmung Vinzenz Sozialprojekte (ViSo) das Areal rund um das Gut Steuerwald für die Nutzung sozialer und christlicher Projekte instand zu setzen, auszubauen und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies soll einvernehmlich mit dem dort bereits ansässigen Reit- und Fahrverein Hildesheim Steuerwald e.V. (RFV) vorangetrieben werden.

 

Der RFV wird sich auf der östlichen Gutsseite konzentrieren, während auf der westlichen Grundstücksseite die neuen Nutzungen angesiedelt werden sollen. Die übergeordnete Zielsetzung ist die Schaffung von Familienfreundlichkeit und Generationssensibilität sowie der Stärkung von Bildung und Qualifizierung von Menschen mit und ohne Beeinträchtigung. Auf dem Gelände sollen daher soziale und inklusive Projekte etabliert werden, die dieser Zielsetzung entsprechen. Weiterhin sollen Arbeitsprojekte eingerichtet werden, in denen Land- und Viehwirtschaft in kleinem Rahmen betrieben wird und die Erzeugnisse vor Ort verkauft werden. Um das Gut Steuerwald ebenfalls zu einem Ausflugsort für die Öffentlichkeit zu machen, sollen außerdem ergänzende Nutzungen wie z.B. ein Hofcafé oder ein Hofladen entstehen. Des Weiteren sind projektbezogene Wohnnutzungen geplant.

 

Ziel der Stadt Hildesheim ist die Erweiterung der Nutzung des Areals und Erhaltung des historisch bedeutsamen Ensembles einhergehend mit der Berücksichtigung umweltrechtlicher und städtebaulicher Belange.

 

Das Vorhaben ist aufgrund der derzeitigen planungsrechtlichen Situation nicht genehmigungsfähig und kann auch nicht durch Anwendung der §§ 30, 31, 34 oder 35 BauGB zugelassen werden. Die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung des Vorhabens soll daher durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes und einer örtlichen Bauvorschrift geschaffen werden. Im Zuge dessen, wird es notwendig, den Flächennutzungsplan der Stadt Hildesheim ebenfalls zu ändern. Dies soll in einem gleichzeitigen Verfahren geschehen. Da die aktuelle Nutzung auf der Ostseite des Geländes erhalten und vorwiegend für den Pferdesport genutzt werden soll, soll der Bebauungsplan dort aus dem Flächennutzungsplan mit der Darstellung „Sondergebiet Sport und Freizeit“ entwickelt werden. Daher erstreckt sich die Flächennutzungsplanänderung nur auf den westlichen Teil des Geländes.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Vollverfahren durchgeführt, ein Umweltbericht und grünordnerischer Fachbeitrag werden ausgearbeitet. Auf Basis dessen wird eine Eingriffs-Ausgleichsbilanz erstellt und der notwendige Ausgleich festgelegt.

 

Die Erschließung des Areals ist bereits gesichert. Allerdings wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geprüft, ob die vorhandene Erschließung ausreicht und ob ggf. Veränderungen notwendig sind.

 

 

Ziel und Zweck der Planung ist die:

 

        Ermöglichung der Nachnutzung des Guts Steuerwald mit baulichen Ergänzungen

        Sicherung des Standorts für den Reit- und Fahrverein

        Schaffung von Planungsrecht für sozialdiakonische Nutzungen inklusive nutzungsbezogener Wohnbebauung, untergeordneter Gastronomie und Einzelhandelsnutzung

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hildesheim wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans HN 54 und der örtlichen Bauvorschrift HN 54 „Gut Steuerwald wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 84 NBauO beschlossen.

 

Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 1 PlanSiG wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen vierwöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

- Geltungsbereich 21. Flächennutzungsplanänderung

- Geltungsbereich Bebauungsplan HN 54 und örtliche Bauvorschrift HN 54

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich 21. Flächennutzungsplanänderung (256 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Geltungsbereich Bebauungsplan HN54 (310 KB)      
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