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Vorlage - 08/288  

Betreff: Ausbau Wollenweberstraße im Abschnitt Friesenstraße bis Goschenstraße
- Freigabe Haushaltsmittel
- Abschnittsbildung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Fricke, Christiane
Federführend:63.1 Beiträge/Bauaufsicht/Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Thiede, Regina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
08.10.2008 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
17.11.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Wollenweberstrasse_2008_09_16  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Es ist geplant, nach Beendigung der Schlechtwetterperiode Anfang 2009 die Straßenausbaumaßnahme Wollenweberstraße im Abschnitt zwischen Friesenstraße und Goschenstraße durchzuführen. Die Umbaumaßnahme dieses Abschnittes der Wollenweberstraße ist eine Fortsetzung der bereits ausgebauten Goschenstraße. Zur Vereinheitlichung des Straßenbildes werden dort vorhandene Elemente wie die Befesti­gungsarten, die Aufteilung Längsparkstreifen einschl. Baumpflanzung und der Beleuch­tungstyp übernommen.

 

Die Maßnahme in der Wollenweberstraße beginnt hinter der Einmündung Friesenstraße und endet an der Kreuzung Goschenstraße / Neue Straße / Wollenweberstraße. Der Abschnitt zwischen PVH und Friesenstraße wird aufgrund des ausstehenden Wettbewerbsergebnisses PVH nicht in den Um- und Ausbauabschnitt eingezogen.

 

Der Straßenraum der Wollenweberstraße im oben angegebenen Bereich besteht aus einer zweispurigen Fahrbahn mit beidseitigen Gehwegen. Der Parkraumbedarf wird überwiegend durch auf der Fahrbahn markierte Längsparkstreifen und im Bereich der Friedrich-List-Schule durch Schrägparkplätze gedeckt. Die vorhandene Beleuchtung besteht aus Hängeleuchten mit Überspannungsanlage.

 

Die Fahrbahn weist starke Rissbildung in der Oberfläche aus, zahlreiche Flickstellen und Unebenheiten führen bei einem Regenereignis zu starker Pfützenbildung. Die Ursache für die Schadensbilder der Oberfläche liegt  im Wesentlichen in der ungenügenden Tragfähigkeit des Untergrundes sowie der nicht ausreichenden Dicke des Oberbaus und deren Materialien bezogen auf die vorhandene Verkehrsbelastung.

 

Die beidseitigen Gehwege sind teilweise abgängig. Sie sollen in Pflasterbauweise mit neuem Untergrund wieder hergestellt werden. Die Änderung der Gehwegbreite ist außerdem in der Neuordnung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche durch die Umbaumaßnahme in ihrer Gesamtbreite begründet. Insbesondere im Bereich der Friedrich-List-Schule ist die Herstel­lung einer ausreichend breiten Gehwegfläche notwendig. Eine Angleichung an das neue Niveau der Fahrbahn ist in diesem Rahmen ebenfalls erforderlich.

 

Die lediglich durch Markierung ausgewiesenen Parkplätze einschließlich deren Sperrflächen führen zu ungeordnetem Parken. Dieses schränkt Kreuzungsbereiche, vorhandene Zufahr­ten und vorgesehene Querungsmöglichkeiten ein. Im Bereich der Friedrich-List-Schule befinden sich Schrägparkplätze, die den Gehweg in seiner Nutzungsbreite einschränken. Das Parken soll neu gegliedert und durch Begrünung aufgelockert werden, so dass ein geordnetes Parken bewirkt wird. Insbesondere vor der Friedrich-List-Schule sollen die Schrägparkplätze aufgehoben und statt dessen baulich abgesetzt Längsparkstreifen entstehen. Im nördlichen Bauabschnitt -Bereich Friesenstraße- wird die Belieferung der angrenzenden Gastronomiebetriebe und Geschäfte durch die beidseitige Einrichtung von Lieferzonen erreicht.

 

Im Zuge der Neuordnung des öffentlichen Straßenraumes müssen bezüglich der Ent­wässerung die Fahrbahnränder verändert werden, die teilweise abgängige Entwässe­rungsrinne wird erneuert und einschließlich der Abläufe und Borde in Lage und Höhe umgebaut.

 

Die vorhandene Hängebeleuchtung mit Überspannungsanlage besteht aus 18 Lang­feldleuchten und 4 Kofferleuchten. Das Alter der Leuchten und der Überspannungsanlage beträgt mehr als 34 Jahre. Die Leuchten sind überaltert und nicht mehr reparabel. Das Kabel ist ebenso alt und bei Störungen ist der gesamte Bereich zwischen zwei Leuchten zu tauschen.

Geplant ist die Errichtung von 35 Mastleuchten (Zylinderleuchten), die mit einer Erd­verkabelung versehen werden. Die neue Beleuchtungsanlage wird entsprechend DIN EN 13201 „Straßenbeleuchtung“ hergestellt und die mittlere Beleuchtungsstärke und die Gleichmäßigkeit verbessert.

 

Bei den Umbaumaßnahmen handelt es sich um beitragsfähige Maßnahmen im Sinne des

§ 6 Nieders. Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrags­satzung der Stadt Hildesheim.

 

Die Wollenweberstraße in dem o.a. Abschnitt ist als Einrichtung einzustufen, die über­wiegend dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dient.

 

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich einschließlich Beleuchtung (ca. 99.400,00 €) auf ca. 836.000,00 €. Auf die Anlieger entfällt ein Betrag von ca. 310.000,00 €. Das bedeutet, dass bei dreigeschossiger Bebauung von Ausbaubei- trägen in Höhe von 8,71 €/m² Grundstücksfläche und bei viergeschossiger Bebauung von Ausbaubeiträgen in Höhe von 9,95 €/m² Grundstücksfläche auszugehen ist.

 

Die Anlieger wurden am 30.09.2008 über die geplanten Ausbaumaßnahmen und die bei­tragsrechtlichen Auswirkungen im Rahmen einer Bürgerversammlung informiert. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss wird gebeten wie folgt zu beschließen:

 

Die Mittel für die Erneuerung / Verbesserung der Wollenweberstraße im Abschnitt zwischen der Friesenstraße und der Goschenstraße werden aus den Haushaltsstellen 2.63012-950061 und 2.67002.966100 (Beleuchtung) freigegeben.

 

Der Rat wird gebeten wie folgt zu beschließen:

 

Für die Erneuerung / Verbesserung der Wollenweberstraße wird der Aufwand im Abschnitt zwischen der Einmündung Friesenstraße und Einmündung Goschenstraße ermittelt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Lageplan Wollenweberstraße

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Wollenweberstrasse_2008_09_16 (183 KB)      
Stammbaum:
08/288   Ausbau Wollenweberstraße im Abschnitt Friesenstraße bis Goschenstraße - Freigabe Haushaltsmittel - Abschnittsbildung   63.1 Beiträge/Bauaufsicht/Ordnungsangelegenheiten   Beschlussvorlage
08/288-1   Auf Antrag der Gruppe FDP/BAH: Ausbau der Wollenweberstraße im Abschnitt Friesenstraße bis Goschenstraße - Änderungsanträge   FDP- Fraktion   Gruppenantrag FDP / BAH
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