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Sachverhalt:
Es ist geplant, nach Beendigung der Schlechtwetterperiode Anfang 2009 die Straßenausbaumaßnahme Wollenweberstraße im Abschnitt zwischen Friesenstraße und Goschenstraße durchzuführen. Die Umbaumaßnahme dieses Abschnittes der Wollenweberstraße ist eine Fortsetzung der bereits ausgebauten Goschenstraße. Zur Vereinheitlichung des Straßenbildes werden dort vorhandene Elemente wie die Befestigungsarten, die Aufteilung Längsparkstreifen einschl. Baumpflanzung und der Beleuchtungstyp übernommen.
Die Maßnahme in der Wollenweberstraße beginnt hinter der Einmündung Friesenstraße und endet an der Kreuzung Goschenstraße / Neue Straße / Wollenweberstraße. Der Abschnitt zwischen PVH und Friesenstraße wird aufgrund des ausstehenden Wettbewerbsergebnisses PVH nicht in den Um- und Ausbauabschnitt eingezogen.
Der Straßenraum der Wollenweberstraße im oben angegebenen Bereich besteht aus einer zweispurigen Fahrbahn mit beidseitigen Gehwegen. Der Parkraumbedarf wird überwiegend durch auf der Fahrbahn markierte Längsparkstreifen und im Bereich der Friedrich-List-Schule durch Schrägparkplätze gedeckt. Die vorhandene Beleuchtung besteht aus Hängeleuchten mit Überspannungsanlage.
Die Fahrbahn weist starke Rissbildung in der Oberfläche aus, zahlreiche Flickstellen und Unebenheiten führen bei einem Regenereignis zu starker Pfützenbildung. Die Ursache für die Schadensbilder der Oberfläche liegt im Wesentlichen in der ungenügenden Tragfähigkeit des Untergrundes sowie der nicht ausreichenden Dicke des Oberbaus und deren Materialien bezogen auf die vorhandene Verkehrsbelastung.
Die beidseitigen Gehwege sind teilweise abgängig. Sie sollen in Pflasterbauweise mit neuem Untergrund wieder hergestellt werden. Die Änderung der Gehwegbreite ist außerdem in der Neuordnung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche durch die Umbaumaßnahme in ihrer Gesamtbreite begründet. Insbesondere im Bereich der Friedrich-List-Schule ist die Herstellung einer ausreichend breiten Gehwegfläche notwendig. Eine Angleichung an das neue Niveau der Fahrbahn ist in diesem Rahmen ebenfalls erforderlich.
Die lediglich durch Markierung ausgewiesenen Parkplätze einschließlich deren Sperrflächen führen zu ungeordnetem Parken. Dieses schränkt Kreuzungsbereiche, vorhandene Zufahrten und vorgesehene Querungsmöglichkeiten ein. Im Bereich der Friedrich-List-Schule befinden sich Schrägparkplätze, die den Gehweg in seiner Nutzungsbreite einschränken. Das Parken soll neu gegliedert und durch Begrünung aufgelockert werden, so dass ein geordnetes Parken bewirkt wird. Insbesondere vor der Friedrich-List-Schule sollen die Schrägparkplätze aufgehoben und statt dessen baulich abgesetzt Längsparkstreifen entstehen. Im nördlichen Bauabschnitt -Bereich Friesenstraße- wird die Belieferung der angrenzenden Gastronomiebetriebe und Geschäfte durch die beidseitige Einrichtung von Lieferzonen erreicht.
Im Zuge der Neuordnung des öffentlichen Straßenraumes müssen bezüglich der Entwässerung die Fahrbahnränder verändert werden, die teilweise abgängige Entwässerungsrinne wird erneuert und einschließlich der Abläufe und Borde in Lage und Höhe umgebaut.
Die vorhandene
Hängebeleuchtung mit Überspannungsanlage besteht aus 18 Langfeldleuchten und 4
Kofferleuchten. Das Alter der Leuchten und der Überspannungsanlage beträgt mehr
als 34 Jahre. Die Leuchten sind überaltert und nicht mehr reparabel. Das Kabel
ist ebenso alt und bei Störungen ist der gesamte Bereich zwischen zwei Leuchten
zu tauschen.
Geplant ist die Errichtung
von 35 Mastleuchten (Zylinderleuchten), die mit einer Erdverkabelung versehen
werden. Die neue Beleuchtungsanlage wird entsprechend DIN EN 13201
„Straßenbeleuchtung“ hergestellt und die mittlere
Beleuchtungsstärke und die Gleichmäßigkeit verbessert.
Bei den Umbaumaßnahmen handelt es sich um beitragsfähige Maßnahmen im Sinne des
§ 6 Nieders. Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Hildesheim.
Die Wollenweberstraße in dem o.a. Abschnitt ist als Einrichtung einzustufen, die überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr dient.
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich einschließlich Beleuchtung (ca. 99.400,00 €) auf ca. 836.000,00 €. Auf die Anlieger entfällt ein Betrag von ca. 310.000,00 €. Das bedeutet, dass bei dreigeschossiger Bebauung von Ausbaubei- trägen in Höhe von 8,71 €/m² Grundstücksfläche und bei viergeschossiger Bebauung von Ausbaubeiträgen in Höhe von 9,95 €/m² Grundstücksfläche auszugehen ist.
Die Anlieger wurden am 30.09.2008 über die geplanten Ausbaumaßnahmen und die beitragsrechtlichen Auswirkungen im Rahmen einer Bürgerversammlung informiert. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss wird gebeten wie folgt zu beschließen:
Die Mittel für die Erneuerung / Verbesserung der Wollenweberstraße im Abschnitt zwischen der Friesenstraße und der Goschenstraße werden aus den Haushaltsstellen 2.63012-950061 und 2.67002.966100 (Beleuchtung) freigegeben.
Der Rat wird gebeten wie folgt zu beschließen:
Für die Erneuerung / Verbesserung der Wollenweberstraße wird der Aufwand im Abschnitt zwischen der Einmündung Friesenstraße und Einmündung Goschenstraße ermittelt.
Finanzielle
Auswirkungen: |
X |
ja, in der Vorlage |
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nein |
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erläutert |
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Personelle Auswirkungen: |
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ja, in der Vorlage |
X |
nein |
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erläutert |
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Anlage/n:
Lageplan Wollenweberstraße
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Wollenweberstrasse_2008_09_16 (183 KB) |
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