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Sachverhalt:
Ende April 2020 wurde mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung auch das Verkehrszeichen 721 „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ eingeführt, nachdem es zuvor in neun Städten getestet wurde.
Laut einem Bericht des ADFC von 2020 hat sich der „Grüne Pfeil für Radfahrende“ überall dort bewährt, wo er eingeführt wurde.
Beim Bestreben eine fahrradfreundliche Stadt zu werden, wäre die Installation an verschiedenen Ampelanlagen eine sinnvolle Maßnahme. Denn das freie Rechtsabbiegen bei Rot – nachdem zuvor angehalten und sichergestellt wurde, dass die Kreuzung frei ist – fördert den Radverkehr, indem Wartezeiten verkürzt werden. Gerade dadurch wird das Radfahren im Stadtgebiet attraktiver. Dies wird u.a. durch die unschöne Tatsache untermauert, dass bereits jetzt etliche Radfahrende verkehrswidrig das Rotlicht missachten und weiterfahren bzw. einfach drum herumfahren.
Im Herbst 2020 wurde das Thema bereits in der AG Radverkehr (inzwischen umbenannt in AG Mobilität) diskutiert. Es wurde sich darauf verständigt, dass nach der Veröffentlichung der Ausführungsbestimmungen mögliche Standorte geprüft werden.
Zweieinhalb Jahre sind nun vergangen. Deshalb bittet die CDU-Fraktion um einen Sachstandsbericht in Bezug auf die Einführung des Grünen Pfeils für Radfahrende im Stadtgebiet.
Dabei sollen u.a. die folgenden Fragen beantwortet werden:
Wo kann der Grüne Pfeil für Radfahrende angebracht werden, ohne dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird?
Welche Standorte müssen ausgeschlossen werden und aus welchem Grund?
Kann das Projekt Grüner Pfeil flächendeckend oder zunächst nur in einem bestimmten Bereich umgesetzt werden?
Ist nach einer Bewährungsphase eine Evaluation vorgesehen?
Anlagen:
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