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Vorlage - 23/135  

Betreff: Prüfauftrag zur Einrichtung einer Artothek
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Wagner, Lene
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Bearbeiter/-in: Müller, Michelle
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Demographie Information
18.04.2023 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Demographie zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
KULTURSTRATEGIE HILDESHEIM 2030 - Prüfauftrag zur Einrichtung einer Artothek  

 

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss der Vorlage 22/065 hat der Verwaltungsausschuss der Verwaltung aufgetragen, die Übertragbarkeit der Artothek-Modelle in den Städten Hannover, Braunschweig und Lüneburg auf die Einrichtung einer Artothek in Hildesheim zu prüfen.

 

Die Verwaltung hat zu den genannten Artotheken Kontakt aufgenommen und deren Organisationsformen und Angebote recherchiert. Darüber hinaus wurden wichtige Eckpunkte für den Betrieb einer Artothek, u.a. Lagerung, Ausstellung, Zugänglichkeit, Versicherung, Transport, Leihgeschäft und Öffentlichkeitsarbeit recherchiert.

 

Überdies wurde ein Gespräch mit dem Bund Bildender Künstler Hildesheim (BBK) geführt, um das Interesse an einer Artothek zu eruieren. Gespräche mit dem Roemer- und Pelizaeus-Museum das die Sammlung zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler pflegt wurden hierzu noch nicht geführt.

 

1. Überblick zu den Artotheken in Hannover, Braunschweig und Lüneburg

 

1.1 Landeshauptstadt Hannover

artothek Kunst leihen, artophil Kunst erleben, artomat Kunst ziehen

Artothek Hannover e.V.

Voßstraße 11a, 30161 Hannover

Öffnungszeiten: Samstags 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr, am ersten Dienstag im Monat 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr

 

In Hannover wird die Artothek durch den Förderverein artothek Hannover e.V. betrieben und institutionell durch das Kulturbüro der Stadt Hannover gefördert. Mehrere Unterstützende wie zum Beispiel die Sparkasse Hannover, die Region Hannover, die VHV Stiftung und die Volkshochschule Hannover werden auf der Website genannt.

 

Privatpersonen

        Fördermitgliedschaft im Verein für 32,- €/Jahr (auch als Geschenkgutschein)

        Online-Katalog vorhanden, Sichtung der Werke vor Ort im Galerie-Stil möglich

        Online-Reservierung mit Abholung innerhalb zweier Wochen oder

        Direkte Mitnahme eines Bildes aus einer Auswahl vor Ort

        Dreimonatige Leihfrist mit einmaliger Verlängerungsoption

        Jeweils ein Bild, nicht mehrere

Unternehmen

 

        Basispaket: bis zu sechs Bilder zum selbst aussuchen, abholen und aufhängen für 365,- €/Jahr, sechs neue Bilder alle sechs Monate

 

        Premiumpaket: bis zu sechs Bilder, selbst aussuchen mit Lieferung für 365,- €/Jahr zzgl. 30,- €/Bild, sechs neue Bilder alle sechs Monate

 

        Corporate Paket: auf die Räumlichkeiten abgestimmtes Bilderpaket, inklusive Transport und Hängung, Preis nach Aufwand

Versicherung und Transport

 

        Transport mit wiederverwendbarer Luftpolsterfolie

        Transport- und Ausstellungsversicherung

        Private Haftpflichtversicherung

        Sorgfaltspflicht: nicht aus Rahmen entfernen, Veränderung der Aufhängevorrichtung nicht statthaft, Bilder vor direktem Sonnenlicht schützen

Sonstige Informationen

 

Es wird eine Mitgliedskarte ausgegeben, außerdem steht ein Newsletter zur Verfügung.

 

Bei Gefallen kann Kontakt zu den Künstlerinnen und Künstlern vermittelt werden, um die Gemälde zu kaufen.

 

Kooperation mit Kunst-LK der Tellkampfschule in Hannover.

 

1.2 Stadt Braunschweig

Artothek

Stadtbibliothek

Schlossplatz 2, 38100 Braunschweig

Öffnungszeiten: Sichtung durch Vorlage und Abholung Dienstag 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr, Rückgabe zu Öffnungszeiten der Bibliothek

 

Braunschweig hat die Artothek vollständig in die Organisationseinheit des Kultur- und Wissenschaftsdezernates integriert, wo sie der Stadtbibliothek direkt angehört und auch zu deren Öffnungszeiten für Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung steht.

 

Privatpersonen

 

        Benutzerinnen- und Benutzerausweis der Stadtbibliothek Braunschweig erforderlich

        Nur Ausleihe Kunst: Benutzerinnen- und Benutzerausweis kostenlos, mit Bibliothek 18,- €/Jahr

        Ausleihe Kunst 10,- €/3 Monate

        Bis zu fünf Werke gleichzeitig

        Dreimonatige Leihfrist mit einmaliger Verlängerungsoption

 

Versicherung und Transport

        Benutzerinnen und Benutzer haben selbst für geeignetes Transportmaterial Sorge zu tragen

        Private Haftpflichtversicherung muss nachgewiesen werden

Sonstige Informationen

 

        Überwiegend Künstlerinnen und Künstler der Region

        Leihgaben des städtischen Museums, Galerien und Privatpersonen sowie von Künstlerinnen und Künstlern selbst

        Ebenfalls großer Bestand an eigenen Werken durch Ankäufe und Schenkungen

 

1.3 Stadt Lüneburg

Artothek

Ratsbücherei Lüneburg

Am Marienplatz 3, 21337 Lüneburg

Öffnungszeiten: die der Ratsbücherei

 

In Lüneburg wird die Artothek durch die Sparkassenstiftung Lüneburg in Kooperation mit der Ratsbücherei betrieben. Die Artothek ist hier direkt angebunden und agiert zu den Betriebszeiten der Bücherei.

 

Sichtung per Online-Katalog oder Katalog vor Ort.

 

Privatpersonen

 

        Benutzerinnen- und Benutzerkarte der Ratsbücherei Lüneburg erforderlich

        Bis zu drei Kunstwerke vor Ort vorbestellen, i.d.R. am nächsten Tag gerahmt abholbar

        Sechsmonatige Leihfrist

Versicherung und Transport

 

        Bilder sind bei Abholung transportabel verpackt

 

2. Eckpunkte für den Betrieb einer Artothek

 

2.1 Sammlung und Beschaffung

 

Grundsätzlich benötigt eine Artothek eine Sammlung, die für den Verleih zur Verfügung steht. Überdies besteht die Möglichkeit der Kooperation mit bildenden Künstlerinnen und Künstlern, die ihre Arbeiten gegen Partizipation an der Leihgebühr zur Verfügung stellen. Hierbei ist zu beachten, dass dies angesichts der üblichen Leihgebühren keine nennenswerte Verdienstmöglichkeit für die Künstlerinnen und Künstler darstellt. Ein Anreiz könnte die gewonnene Sichtbarkeit und dadurch die Aussicht auf Verkäufe sein.

 

Alle oben genannten Artotheken verfügen über eine eigene Sammlung. Auch in Hildesheim würde die städtische Sammlung regionaler Künstlerinnen und Künstler die Grundlage für eine Artothek bieten. Lt. dem Vorstand des BBK wäre es vorstellbar, dass einzelne Künstlerinnen und Künstler Interesse am Verleih einzelner Arbeiten im Rahmen eines Artothek-Modells haben könnten.

 

2.2 Trägerschaft

 

Die Rechtsträgerschaft wird in den verschiedenen Städten unterschiedlich gehandhabt. Sowohl öffentlich-rechtliche Trägerschaft, als auch der Betrieb durch eine Stiftung oder einen gemeinnützigen Verein ist möglich. In Hildesheim kämen je nach Ausgestaltung einer Artothek grundsätzlich verschiedene Trägerschaftsmodelle in Betracht.

 

2.3. Räumlichkeiten

 

Eine Ausstellungsfläche scheint nicht zwingend erforderlich, sofern ein übersichtlicher Internetauftritt vorhanden ist. Um für eine hohe Bekanntheit, niedrigschwellige Zugänglichkeit und Präsenz in der Öffentlichkeit zu sorgen, wäre eine zentrale Ausstellungsfläche, ggf. angegliedert an eine bestehende Kultureinrichtung, dennoch wünschenswert. Anderenfalls ist zu befürchten, dass das Leihgeschäft auf einen verhältnismäßig kleinen Kreis „Hochverbundener“ beschränkt bleibt.

 

Die Sammlung ist derzeit im Depot in der Bavenstedter Straße gut untergebracht. Für die Ausleihe an einem anderen Ort wäre jedoch ein Transport zu organisieren.

 

In der Hildesheimer Stadtbibliothek stehen keine Räumlichkeiten zur Verfügung, in denen Arbeiten gelagert und ausgestellt werden könnten.

 

2.4 Präsentation

 

r die Präsentation der Sammlung für die Nutzerinnen und Nutzer bietet sich ein digital zugänglicher Katalog an. Dieser sollte neben einer qualitativ hochwertigen fotografischen Abbildung des Werkes die Mindestangaben des Namens der Künstlerin oder des Künstlers, Titel des Werkes, Technik, Größe und Signatur enthalten. Es empfiehlt sich, ein Vorwort, Künstlerinnen- und Künstlerbiographien sowie Statements der Künstlerinnen und Künstler mit in den Katalog aufzunehmen.

 

2.5 Format, Rahmung und Transport

 

Alle Arbeiten müssen gerahmt sein, nach Möglichkeit mit schwer zu öffnender Acrylverglasung, um Bruchschäden zu vermeiden. Der genaue Rahmungszustand der vorhandenen Arbeiten ist der Verwaltung derzeit noch nicht bekannt.

 

Zum Transport werden bestenfalls spezielle starke Transportkartons aus fester Pappe genutzt, die nur einen geringen Bewegungsspielraum zulassen und mit einem Tragegriff versehen sind. Diese Kartons sind von Entleiherinnen und Entleihern auch für den Rücktransport zu benutzen und sollten bei Verlust ersetzt werden. Die Kartons können bei pfleglicher Behandlung mehrere Jahre verwendet werden, wenn sie in der Artothek entsprechend gelagert werden. Es ist allerdings auch vorstellbar, dass die Entleiherinnen und Entleiher selbst für geeignetes Transportmaterial sorgen.

 

2.6 Versicherung

 

Es ist zwingend nötig, die Sammlung durch eine Kunstversicherung abzusichern, die im Falle von Transportschäden, Diebstahl, Schäden durch Feuer, Wasser und grobe Fahrlässigkeit oder Beschädigung durch Restauration greift. Voraussichtlich wäre die bestehende Versicherung für die Nutzung der Arbeiten im Rahmen einer Artothek zu erweitern. Diese Versicherung ist optimalerweise durch die private Hausratversicherung und zwingend durch eine private Haftpflichtversicherung der Ausleihenden zu ergänzen.

Zumeist belaufen sich die Kosten einer Kunstversicherung auf 3 bis 4 Promille der Versicherungssumme im Jahr. Möglich sind jedoch auch etwas kostengünstigere Sätze von circa 1 bis 2 Promille der Versicherungssumme.

 

2.7 Kosten, Gebühren, Entgelte

 

Die preisliche Gestaltung der Artotheken variiert in den zu vergleichenden Städten. In Hannover werden die Werke mittels eines jährlichen Beitrages zur Mitgliedschaft im Förderverein abgerechnet, welche für Privatpersonen 32,- pro Jahr beträgt. Für Unternehmen gibt es mehrere Paketoptionen, die ab 365,- pro Jahr beginnen.

 

In Braunschweig kostet die Ausleihe jedes einzelnen Gemäldes 10,- € pro Stück. Weiterhin muss ein Bibliotheksausweis vorhanden sein, welcher für Erwachsene 18,- im Jahr kostet.

 

Die Ausleihe von Gemälden ist bei der Stadt Lüneburg bereits in den Gebühren für den Büchereiausweis inbegriffen, dieser kostet für Erwachsene 22,- pro Jahr.

 

Es sind also unterschiedliche Ausgestaltungen der Leihgebühren denkbar. Die Höhe der Entgelte ist jedoch vergleichsweise gering. Sie ermöglicht weder einen kostendeckenden Betrieb der Artothek noch nennenswerte Einnahmemöglichkeiten für etwa beteiligte Künstlerinnen und Künstler.

 

2.8 Öffnungszeiten

 

In Hannover öffnet die Artothek samstags von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr und am ersten Dienstag in Monat von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr.

 

In Braunschweig ist die Sichtung und Abholung der Kunstgegenstände am Dienstag von 15:00 Uhr bis 18:30 Uhr möglich, die Rückgabe erfolgt jedoch in den Räumlichkeiten und zu den Öffnungszeiten der Bibliothek.

 

In Lüneburg ist die Artothek in die Ratsbücherei integriert, welche zu denselben Öffnungszeiten agiert.

 

Sehr begrenzte Öffnungszeiten können ein Exklusivitätsfaktor sein, der jedoch dem grundsätzlichen Ziel widerspricht, möglichst viele Menschen zu erreichen.

 

2.9 Zusätzliche Services

 

Um einerseits ein attraktives Angebot zu schaffen und andererseits den Transport der auszuleihenden Werke möglichst sicher und problemfrei zu gestalten, bietet sich an, für einen Aufpreis einen Transport- undngeservice anzubieten.

 

Einzelne Artotheken bieten auch kuratierte Gesamtpakete für seitens der Nutzerinnen und Nutzer vorgegebene Räumlichkeiten an oder auch „Ausstellungen zum Mitnehmen“r Schulen und soziale Einrichtungen.

 

2.10 Öffentlichkeitsarbeit

 

Das Angebot einer Artothek muss niedrigschwellig und über verschiedene Kanäle zugänglich sein. Zur grundsätzlichen Ausstattung gehört eine modern und übersichtlich gestaltete Website, auf der sich Interessentinnen und Interessenten schnell und barrierefrei über das Angebot informieren können. Eine kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit über digitale und analoge Kanäle ist erforderlich, um das Angebot bekannt zu machen. Denkbar wären auch Ausstellungsprojekte, die die Arbeiten physisch erlebbar machen.

 

Wichtig für den Erfolg einer Artothek wäre zudem die Kooperation mit kulturellen, sozialen und Bildungseinrichtungen, um Sichtbarkeit und Bekanntheit zu erreichen sowie das Angebot breiten Bevölkerungskreisen zugänglich zu machen.

 

2.11 Programmarbeit

 

Grundsätzlich kann die Arbeit einer Artothek weit über den Verleihbereich hinausgehen mit Ausstellungen, Künstlerinnen- und Künstlergesprächen u.a. Diese Arbeit ist keine Voraussetzung, beinhaltet aber wichtige Vermittlungsaspekte und ist effektives Marketing. 

 

2.12 Personal

 

Durch den Betrieb einer Artothek entsteht Personalaufwand, der je nach Umsetzungskonzept variiert. Grundsätzlich ist Personal einzuplanen für die Betreuung von Öffnungszeiten, für die Ausleihe und Rückgabe sowie ggf. r die Beratung der Nutzerinnen und Nutzer. Hinzu kommt die Verwaltung der Artothek, u.a. Versicherungen, Vertrags- und Haftungsangelegenheiten, Gebührenberechnung. Auch für Transport, Verpackung, ggf. Kuratierung, Öffentlichkeitsarbeit, Inventarisierung wird Personal benötigt. Ebenso die Instandsetzung möglicher Schäden oder die Pflege des Inventars ist zu bedenken.

 

Soll die Artothek darüber hinaus mit Programmarbeit und Kooperationen in Erscheinung treten, ssen auch hierfür Ressourcen eingeplant werden.

 

2.13 Kosten

 

Die Einrichtung einer Artothek bedarf zunächst einer nicht unerheblichen Erstinvestition. Hierzu gehört beispielsweise die professionelle Digitalisierung der Arbeiten, die Einrichtung einer Homepage, die Schaffung der nötigen rechtlichen Grundlagen, Nutzungsordnungen, Verträge, ggf. die Restaurierung und Rahmung einzelner Arbeiten sowie ggf. die Ertüchtigung einer Räumlichkeit. Hinzu kommt ein einmaliger Aufwand zur Bekanntmachung des Angebots.

 

Die Betriebskosten einer Artothek variieren je nach Betriebsmodell. Es ist mit Raumkosten, Personalkosten, Kosten für Versicherung, Transport und Verpackung sowie Pflege der Arbeiten, Pflege des Internetauftritts sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit zu rechnen.

 

3. Fazit der Prüfung

 

Die Betriebsmodelle von Artotheken variieren stark und orientieren sich an vor Ort vorhandenen Strukturen oder auch vorhandenem Engagement. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass die überprüften Artothek-Modelle ohne Modifikation in Hildesheim umsetzbar wären.

 

Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Artothek in Hildesheim aus Sicht der Verwaltung möglich. Als Effekt kann insbesondere die Inwertsetzung und Präsentation der bestehenden Kunstsammlung gelten. Grundsätzlich würde eine Artothek der breiten Öffentlichkeit Zugang zur Sammlung ermöglichen. In der Sammlung vertretene Künstlerinnen und Künstlernnten von einer gestiegenen Bekanntheit ihrer Arbeit profitieren. Eine erhebliche Förderung von sich beteiligenden Künstlerinnen und nstlern durch Erlöse aus dem Verleihgeschäft ist jedoch nicht zu erwarten.

 

Als möglicher Betreiber einer Artothek wären die Stadtbibliothek, aber auch andere bestehende Einrichtungen grundsätzlich vorstellbar. Insbesondere mit dem Roemer- und Pelizaeus-Museum, welches ohnehin bereits für die Lagerung der Sammlung zuständig ist, wären hierzu Gespräche zu führen.

 

Je nach Betreiber und Betriebsmodell könnten vermutlich Synergien bei den entstehenden Kosten erzielt werden, z.B. durch bereits vorhandene Leihsysteme und bestehende Öffnungszeiten in der Stadtbibliothek. Es ist jedoch festzustellen, dass durch den Betrieb einer Artothek ein erheblicher zusätzlicher und kontinuierlicher Personal- und Sachaufwand entsteht, der durch vorhandene Strukturen nicht oder nur bedingt aufgefangen werden kann. In der Stadtbibliothek beispielsweise steht zwar ein Ausleihsystem zur Verfügung, es sind jedoch keine Räumlichkeiten zur Lagerung der Arbeiten vorhanden. Für Transport, Verpackung, Abschluss von Leihverträgen, Öffentlichkeitsarbeit, Pflege des Internetauftritts und teils auch des Leihgeschäfts bedürfte es zusätzlicher personeller Ressourcen. Die genauen Kosten der o.g. Artothek-Modelle konnten bisher nicht ermittelt werden. Es ist davon auszugehen, dass auch für ein niedrigschwelliges Modell ohne eine eigene Räumlichkeit und unter Ausschöpfung von Synergien ein mittlerer fünfstelliger Betrag p.a.tig wäre, um die Artothek zu betreiben. Zusätzlich ist mit Investitionskosten im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich zu rechnen.

 

Eine Finanzierung des Betriebs einer Artothek über Drittmittel, beispielsweise durch Stiftungen oder Sponsoren, wäre ggf. anteilig denkbar, jedoch entstünde hier zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Zudem ist zu bedenken, dass diese Ressourcen dann nicht mehr für andere Zwecke der Kulturförderung zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung hält die Einrichtung einer Artothek für grundsätzlich möglich und wünschenswert. Angesichts der erheblichen aufzuwendenden Mittel sollte jedoch zum jetzigen Zeitpunkt davon abgesehen werden.

 


Anlage:

 

- KULTURSTRATEGIE HILDESHEIM 2030 - Prüfauftrag zur Einrichtung einer Artothek

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich KULTURSTRATEGIE HILDESHEIM 2030 - Prüfauftrag zur Einrichtung einer Artothek (44 KB)      
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