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Vorlage - 23/026  

Betreff: Zusätzlicher Klassenraum in der Grundschule in Achtum zum 01.08.2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wittenberg, Kerstin
Federführend:65.1 Technisches Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
24.01.2023 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
25.01.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Ortsrat Achtum-Uppen Anhörung
31.01.2023 
Sitzung des Ortsrates Achtum-Uppen zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
06.02.2023 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      

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Sachverhalt:

 

Einleitung und Ausgangssituation

 

Die Grundschule in Achtum soll aufgrund steigender Schülerzahlen bereits zum Schuljahreswechsel einen weiteren Klassenraum erhalten.

 

Die Erweiterungsmöglichkeit besteht entweder

  1. in einem Umzug des Lehrerzimmers in das vormalige „kleine Klassenzimmer“, (im Lageplan „Büro“ genannt) und die Einrichtung des zusätzlichen Klassenraums im vorderen Raum (jetziges Lehrerzimmer) oder
  2. in der Aufstellung eines weiteren temporären Klassencontainers auf dem Schulhof.

 

Maßnahmenbeschreibung

 

Für die 1. Lösung muss die Infrastruktur eines Lehrerzimmers in den bereits sanierten hinteren kleinen Klassenraum gebracht werden, d.h. die Elektroinstallation und Arbeitsplatzausstattung müssen ergänzt werden, eine Prüfung der Gesamtkapazität und ggf. Erneuerung der Verteilerkreise ist notwendig.

 

Die Aufstellung des Kopierers/Druckers im Raum ist zu prüfen und ggf. ist ein emissionsarmes Gerät anzuschaffen.

 

Die Schule benötigt im Lehrerzimmer eine Teeküche mit Kühlschrank und eine neue Möblierung, wenn das vorhandene Mobiliar nicht passt (Lehrerschrank oder -Regal mit Fächern). Die vorhandene Pylonentafel muss aus dem hinteren Raum in den neuen Klassenraum vorne versetzt werden.

 

Das derzeitige Lehrerzimmer ist mit knapp 40 m² und einer guten Belichtung als Klassenraum geeignet. Da die Klasse nicht mehr als 15 Schülerinnen und Schüler haben wird, ist die Raumgröße als ausreichend anzusehen. Das neue Klassenzimmer vorne muss mit Schallschutzplatten in Direktmontage zwischen den Unterzügen versehen und die Beleuchtung angepasst werden. Ein Wasseranschluss der bereits demontierten und abgängigen Teeküche ist für den Einbau eines neuen Handwaschbeckens vorhanden. Die benötigte Kindergarderobe kann unter der Treppenschräge eingebaut werden, eine Lehrergarderobe wäre im Lehrerzimmer anzuordnen.

 

Bestandsplan EG

 

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Für die 2. Lösung muss ein weiterer ca. 60 m² großer Klassencontainer auf dem Schulhof platziert werden. Die Aufstellfläche ist nicht befestigt. Eine Aufstellmöglichkeit ist nur mit ausreichendem Grenzabstand und Einhaltung der Brandschutzbestimmungen möglich, so dass die Bewegungsfläche auf dem Schulhof deutlich eingeschränkt wird und nur noch ca. 667 m² zusammenhängende freie Fläche zur Verfügung steht. Eine Grenzbebauung kann nur in Abstimmung mit den Nachbarinnen und Nachbarn und der Eintragung einer Baulast durchgeführt werden.

 

Da in den nächsten zwei Jahren sechs Klassen zur Verfügung gestellt werden sollen, ist eine Fläche von mind. 600 m² notwendig, die empfohlene Fläche von 5 m²/Schülerin bzw. Schüler sollte nicht unterschritten werden.

 

Wenn der neue Klassencontainer mit einem Handwaschbecken versehen werden soll, ist eine aufwendige Erschließung auf der Schulhoffläche mit Zuleitung und Entwässerung notwendig, wobei die vorhandene große Platane nicht mehr zu erhalten ist.

 

Die Aufstellung ist vorab bauordnungsrechtlich zu genehmigen und erschwert deutlich die Zugänglichkeit für die Feuerwehr und beeinträchtigt das Gesamterscheinungsbild des Schulgeländes. Zudem ist im Hinblick auf die geplante große Erweiterung bald mit umfangreichen Baumaßnahmen auf dem Gelände zu rechnen, wobei ein weiterer Container deutlich im Weg stehen würde.

 

 

 

 

 

Lageplan weiterer Container

 

111_GS Achtum_Lageplan_1_500_13

 

Kosten und Zeitschiene

 

Lösung 1:

 

Die Nutzungsänderung würde geschätzt einmalig ca. 30.000,- € kosten.

 

Der Umzug des Lehrerzimmers soll nach Wunsch der Schule schon in den Osterferien 2023 erfolgen, die Herrichtung des neuen Klassenzimmers muss vor den Sommerferien abgeschlossen sein.

 

Das bedeutet, dass frühestmöglich zu Jahresbeginn 2023 mit der Planung und Vergabe der Umbauarbeiten begonnen werden und das Geld bereitstehen muss.

 

Lösung 2:

 

Die Kosten für Vorarbeiten zur Herrichtung der Fläche, Versorgungsleitungen legen, Gebühren und einmalige Kosten für Transporte betragen schätzungsweise 65.000,- €, dazu kommt eine jährliche Miete von rund 20.000,- €.

 

Aufgrund der Genehmigungspflicht und unter Berücksichtigung der Vergabefristen ist mit einer Aufstellung nicht vor Juni 2023 zu rechnen.

 

Zusammenfassung:

 

Die Lösung 1 ist die wirtschaftlichere und nachhaltigere Lösung und sollte weiterverfolgt werden. Sie ist bereits mit der Schule vorabgestimmt worden.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die abgestimmte Lösung 1 für eine weitere Klasse ist zu planen und bis August 2023 umzusetzen. Die mit dem Haushaltsbegleitbeschluss (Vorlage Nr. 22/449 Nr. 8) zum Haushalt 2023 für die Aufstellung und Miete eines zusätzlichen Klassenraumcontainers vorgesehenen Mittel i.H.v. 55.000,- € sollen für die Umbaumaßnahme verwendet werden. Der in dem o.g. Haushaltsbegleitbeschluss ebenfalls beschlossene Sperrvermerk wird in der erforderlichen Höhe aufgehoben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

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Anlagen:

 

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