|
|
Sachverhalt:
Auf Grundlage der Vorlagen 21/164 – 21/164-2 hat der Rat am 12.07.2021 die Teilnahme der Stadt Hildesheim an dem Förderprogramm „Perspektive Innenstadt!“ für Maßnahmen zur Aktivierung und Attraktivitätssteigerung in der Innenstadt Hildesheim beschlossen.
Die Stadt hat daraufhin am 13.07.2021 einen Budgetantrag für alle innerhalb des Förderprogramms geplanten Projektideen gestellt, darunter auch für Maßnahmen des Cultural Hub (später PULS Hildesheim e.V.) am Angoulêmeplatz. Dieser Antrag wurde im September 2021 positiv beschieden und seitens der NBank wurden für alle Maßnahmen Fördermittel in Höhe von 1,8 Mio. € reserviert. Der Rat hat schließlich am 15.11.2021 – bei einem kommunalen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent – per Beschluss einen Gesamtkostenrahmen von 2 Mio. € zur Verfügung gestellt (s. Vorlage 21/293).
Nach weiterer Vorbereitung der Projekte wurde die vollständige Maßnahmenliste, die elf Projekte und darunter auch eine Gestaltung der Fassaden des PULS Hildesheim e.V. beinhaltet, vom Rat am 23.05.2022 beschlossen (s. Vorlage 22/165).
Für die Maßnahmen waren nach der Förderrichtlinie seitens der Stadt bis zum 30.06.2022 in einem zweiten Verfahrensschritt Einzelanträge zu stellen. Für das Projekt des PULS Hildesheim e.V. war in diesem Zeitraum allerdings ein Einzelantrag direkt durch den inzwischen gegründeten Verein erforderlich, da eine Weiterleitung der Fördermittel an Dritte durch die Stadt in diesem Programm nicht möglich ist.
PULS Hildesheim e.V. hat im Oktober 2022 einen Zuwendungsbescheid für das Projekt erhalten. Hierbei wird zur sichtbaren Ausstrahlung nach außen eine attraktive Fassade geplant, die sowohl die Gebäudenutzung als auch Themen des Quartiers aufgreifen soll. Eine über einen Auslobungswettbewerb entwickelte und prämierte Idee zur Fassadengestaltung soll innerhalb der Projektlaufzeit umgesetzt werden. Die Abrechnung und der Verwendungsnachweis müssen bis zum 30.06.2023 abgeschlossen werden.
Die Projektsumme beträgt 56.500,- €, die Fördermittel haben eine Höhe von 50.500,- €. Der Eigenanteil von 6.000,- € kann über den städtischen Haushalt ausgezahlt werden und damit sicherstellen, dass die laufenden Projektausgaben aktuell gedeckt werden können.
Der Verein ist davon ausgegangen, dass die Fördermittel dem Projektstand entsprechend abgerufen werden können, um die Fassadengestaltung finanzieren und das Projekt abschließen zu können. Bedauerlicherweise ist dabei übersehen worden, dass ein solcher Zwischenabruf – anders als sonst im Rahmen von Förderprogrammen üblich – im REACT-Förderprogramm auf Grund der kurzen Laufzeit nicht vorgesehen ist und Fördermittel erst nach Abrechnung der Maßnahmen ausgezahlt werden können. Für die Projektrealisierung liegt dieser Zeitpunkt zu spät.
Die Stadt selbst geht bei allen übrigen Maßnahmen in Vorleistung. Der Verein verfügt hingegen leider nicht über ausreichend Eigenmittel, um das Projekt vollständig zu realisieren. Da dem Projekt Ratsbeschlüsse zugrunde liegen und an seiner Umsetzung ein öffentliches Interesse besteht, erwägt die Verwaltung nun, dem Verein Mittel aus ihrem Haushaltsansatz temporär und zinsfrei zur Verfügung zu stellen. Dabei geht sie davon aus, dass der Betrag in Höhe von 50.500,- € nach Abrechnung der Fördermaßnahme mit der NBank im zweiten Halbjahr 2023 an den PULS e.V. ausgezahlt und an die Stadt zurückgezahlt wird. Diesem Ansatz bittet die Verwaltung den Rat der Stadt zuzustimmen, um eine Realisierung des Projektes zu ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
Zur Umsetzung der im Rahmen des Förderprogramms „Perspektive Innenstadt!“ geplanten Gestaltung der Fassaden des PULS Hildesheim e.V. am Angoulêmeplatz wird auf Grund des öffentlichen Interesses ein Betrag in Höhe von 50.500,- € aus dem städtischen Haushalt temporär und zinsfrei zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird autorisiert, diesen Betrag an PULS Hildesheim e.V. auszuzahlen. Nach Abrechnung der Fördermaßnahme und Auszahlung der Fördermittel hat sie sicherzustellen, dass dieser Betrag vom PULS e.V. an die Stadt zurückgezahlt wird.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein | ||
|
|
|
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
- Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (407 KB) |