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Vorlage - 08/270  

Betreff: Einrichtung eines Familienbüros in kommunaler Trägerschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Steinert, Bernd
Federführend:50.3 Jugend und Familie Beteiligt:Dezernat D
Bearbeiter/-in: Steinert, Bernd  50 Fachbereich Soziales und Jugend
Beratungsfolge:
Jugendhilfe- und Sozialausschuss Vorberatung
16.09.2008 
Sitzung des Jugendhilfe- und Sozialausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
29.09.2008 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
29.09.2008 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kick) hat der Bundesgesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten geschaffen.

 

Das Land Niedersachsen nimmt mit dem Landesförderprogramm „Familien mit Zukunft“ die Bundesgesetze auf und stellt auf der Grundlage der „Richtlinie familienfreundliche Infrastrukturen und Kinderbetreuung“ für einen Zeitraum von insgesamt 4 Jahren, beginnend ab dem Jahr 2007, unter anderem Fördermittel für die Einrichtung und den Betrieb von „Familien- und Kinderservicebüros“ als koordinierendes Service- und Dienstleistungsangebot zur Verfügung.

 

Hieraus ergibt sich eine Verantwortung der Kommune, die der Fachbereich Soziales und Jugend in sein Steuerungsverständnis und somit in seinen Aufgabenbereich fasst:

 

  • Optimierung der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahren

 

  • Flankierende Verbesserung der Betreuungsangebote für Kinder über 3 Jahren

 

  • Ganzheitliche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien

 

  • Optimierung der Zusammenarbeit kommunaler Fachdienste und Netzwerkaufbau von Angeboten für Familien

 

Das Familienbüro dient den Hildesheimer Familien als modernes kommunales Dienstleistungsangebot und kann sich den Herausforderungen stellen, mit seinen Netzwerkpartnern eine bedarfsgerechte Betreuung aufzubauen, frühkindliche Bildungschancen zu unterstützen und Hilfsangebote zusammenzuführen.

 

Der Antrag auf Zuwendung muss nach Ablauf eines Jahres erneut beim Land gestellt werden. Der Zuwendungszeitraum für das bisherige Projekt endet zum 31.10.2008. Für den Zeitraum vom 01.11.2008 bis zum 31.10.2009 wird der Fachbereich Soziales und Jugend einen neuen Antrag mit einer geänderten Struktur beim Land stellen.

 

Künftig wird das Familienservicebüro in zentraler Lage vorgehalten. Damit wird den Familien das Servicebüro leichter zugänglich gemacht. Die kommunalen Steuerungsaufgaben werden ausgeweitet und die Trägerschaft wird zukünftig von der Stadt Hildesheim weitergeführt.

 

Die Kooperation mit dem bisherigen Projektpartner, der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB), bleibt erhalten. Ihm werden umfangreiche Projekte, die ebenfalls über das Landesprogramm gefördert werden, übertragen. Mit dieser Änderung wird die Qualität des Familienbüros und der Teilprojekte gestärkt und gefestigt.

 

Die Zuwendung des Landes wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt. Zuwendungen werden bis zur Höhe von 50 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Sachausgaben können bis zur Höhe von 20 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben berücksichtigt werden.

 

Das Gesamtvolumen, das seitens des Landes jährlich für die Stadt Hildesheim zur Verfügung gestellt wird, beträgt ca. 240.000,- €.

 

Die jährliche Finanzierung des Familienbüros stellt sich wie folgt dar:

 

Personalkosten:

 

Personalkosten für 3 Ganztagsstellen und eine Teilzeitkraft              176.500,- €

 

davon förderungsfähig im Rahmen der Richtlinie    150.000,- €.

 

Die Differenz zwischen tatsächlichen Personalkosten und förderungsfähigen Personalkosten wird aufgrund der originären Aufgabe des Jugendamtes, die in die Arbeit des Familienbüros einfließt, vom Land nicht gefördert.

Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Berechnung der Geldleistung für Tagespflegepersonen und die Eignungsfeststellung und die Erteilung einer Pflegeerlaubnis.

 

An Personalkosten werden seitens des Landes 75.000,- € erstattet.

 

 

Investitionskosten:

 

Für die Einrichtung von 5 Arbeitsplätzen und der Einrichtung/Ausstattung der Räumlichkeiten wird eine Summe von 25.000,- € veranschlagt. Evtl. Kosten für bauliche Maßnahmen können derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

 

Diese Kosten werden vom Land finanziell nicht unterstützt.

 

Betriebskosten:

 

Die Höhe der Betriebskosten wird mit 35.000,00 € in Ansatz gebracht. Diese Kosten werden vom Land in Höhe von 50 % erstattet, maximal jedoch in der Höhe der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

 

 

Übernahme durch das Land:

 

Personalkosten      75.000,00 €

Betriebskosten      17.500,00 €

 

Erstattungssumme insgesamt:    92.500,00 €.

 

Verbleibende Kosten des Familienbüros, die von der Stadt Hildesheim zu tragen sind:

 

Personalkosten      101.500,- €/jährlich

Sachkosten         17.500,- €/jährlich

Investitionskosten        25.000,- €/einmalig.

 

Für die verbleibende Summe der Zuwendungen in Höhe von 147.500 ,- € werden Teilprojekte wie Qualifizierungskurse für Tagespflegepersonen, Einrichtung einer Vermittlungsstelle für haushaltsentlastende Dienste sowie die Bereitstellung verlässlicher, flexibler, bedarfsgerechter und ggf. alterübergreifender Betreuung initiiert.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Einrichtung eines Familienbüros in kommunaler Trägerschaft wird zugestimmt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

X

ja, in der Vorlage

 

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Stammbaum:
08/270   Einrichtung eines Familienbüros in kommunaler Trägerschaft   50.3 Jugend und Familie   Beschlussvorlage
08/270-1   Einrichtung eines Familienbüros in kommunaler Trägerschaft   50.3 Jugend und Familie   Beschlussvorlage
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