Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 22/420  

Betreff: Erweiterung der Grundschule in Achtum; hier: Vorstellung von Planungsvarianten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wollersheim, Heiko
Federführend:65 Fachbereich Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Wulfes, Laura
Beratungsfolge:
Ortsrat Achtum-Uppen Anhörung
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
06.12.2022 
gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport und des Ortsrates Achtum-Uppen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
07.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
14.12.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
19.12.2022 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
19.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Raumprogramm  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

1. Einleitung und Ausgangssituation

 

Die Grundschule in Achtum soll aufgrund steigender Schülerzahlen und bereits bestehendem Platzmangel erweitert werden. Der Rat der Stadt Hildesheim hat daher im Rahmen der Haushaltsplanung für 2022 Planungsmittel in Höhe von 50.000,- € bereitgestellt, um durch die Planung eines Anbaus die Schule zukunftsfähig aufzustellen.

 

Zur Deckung des derzeitigen und zukünftigen Raumbedarfs ist eine deutliche Erweiterung des Schulstandorts zwingend erforderlich. Zudem liegt an den Bestandsgebäuden ein teils erheblicher Sanierungsbedarf vor. Die Gebäudeteile sind veraltet und strukturell nur unzureichend für die modernen Unterrichtszwecke geeignet. Zumindest für einige Bauteile ist der mittel- bis langfristige Fortbestand somit zu hinterfragen. 

 

Trotz ihrer städtebaulich sehr attraktiven Lage, ihres teils idyllischen Gesamteindrucks, ihrer bestmöglichen Bestandsausnutzung und guten pädagogischen Arbeit ist zu berücksichtigen, dass der Großteil der Schule nicht für Unterrichtszwecke im heutigen Sinne konzipiert war und somit aktuellen und zukünftigen schulischen Ansprüchen nur eingeschränkt gerecht werden kann. Somit stellt sich im Rahmen der aktuellen Diskussion um das nicht mehr ausreichende Raumangebot die Frage, wie der Schulstandort generell zukunftsfähig herzurichten ist, damit er dauerhaft und nachhaltig den Ansprüchen an einen modernen und pädagogisch gut geeigneten Schulbau entsprechen kann.

 

Die Vorlage legt den Fokus nicht nur auf die Raumproblematik, sondern auf die Gesamtsituation des Standorts unter Berücksichtigung seiner Funktionalität für einen modernen Schul- und Ganztagsbetrieb, sowie seiner baulichen Aspekte hinsichtlich Barrierefreiheit, Inklusion, Energieeffizienz, aktueller Baubestimmungen, Digitalisierung oder Sanierungsstau. Anhand des Raumbedarfs für eine 1-2 zügige Grundschule mit Ganztagsnutzung werden in der Vorlage die fehlenden und somit zusätzlich herzustellenden Flächen dargestellt. Unter Einbeziehung der Eigenschaften des Gebäudebestands werden Wege aufgezeigt, wie der Standort für eine langfristige Nutzung hergerichtet werden könnte. Mit der Entwicklung einer nachhaltigen Gesamtkonzeption soll vermieden werden, dass mit der ausschließlichen Betrachtung kurzfristig umsetzbarer Baumaßnahmen zur Abdeckung der gröbsten akuten Bedarfserfordernisse eine Situation geschaffen wird, die dem Ziel der Entwicklung eines dauerhaft gut funktionierenden Schulstandorts erschwert. Grundsätzlich sollen Umsetzungswege verfolgt werden, die den Betrieb des Schulstandortes auch während des Bauprozesses gewährleisten können.

 

Der Schulstandort wurde nachfolgend daraufhin untersucht, mit welchen baulichen Maßnahmen und welchem Kostenaufwand die vorgenannten Ziele umgesetzt werden können.

 

Es werden Kostenmodelle und Entwurfsüberlegungen vorgelegt, anhand derer die politischen Gremien und die Verwaltung eine perspektivische Schulleitplanung vornehmen können.

 

2. Bedarfslage

 

Die Grundschule Achtum ist eine Außenstelle der Didrik-Pining-Schule (Hauptstandort Zeppelinstr.) und hat einen eigenen Schulbezirk. Kinder aus Achtum, Einum, Uppen und aus dem Galgenbergsfeld sind der GS Achtum zugeordnet.

 

Der Schulstandort wurde vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung langfristig als Außenstelle genehmigt. Im Hinblick auf die stabilen Geburtenzahlen und damit auch Schülerzahlen, ist eine Weiterführung des Standortes gesichert.

 

Die gemäß der Schulbezirkssatzung einzügige Grundschule Achtum hat derzeitig fünf Klassen, da im Schuljahr 2021/2022 erstmalig zwei Klassen eingeschult werden mussten. Um der aktuellen Raumnot im Bestandsgebäude entgegenzuwirken, musste die 5. Klasse in einem Miet-Klassencontainer untergebracht werden. Die Geburtenzahlen im Schulbezirk Achtum sind insgesamt ansteigend, so dass für die Schuljahre 2023/2024, 2024/2025 und 2026/2027 ebenfalls zwei Einschulungsklassen prognostiziert werden. Somit ist die Schaffung neuer Schulräume notwendig. Die vorhandenen Klassenräume reichen zukünftig nicht aus.

Bild 1: Schulbezirk

 

Für den Schulstandort Achtum ist die Entwicklung im Ort selbst und in den Nachbarorten zu berücksichtigen. Im Nachbarort Einum ist ein Neubaugebiet mit 42 Grundstücken für Ein- u. Zweifamilienhäuser geplant. Weiterhin sollen hier durch Geschosswohnungsbau weitere 10-12 Wohneinheiten entstehen. Durch Zuzug in das Neubaugebiet in Einum und dem Galgenbergsfeld ist eine Zunahme der Schulkinder für den Schulstandort Achtum kurz- bis mittelfristig ab dem Schuljahr 2024/2025 anzunehmen. Demzufolge sollte der Neubau perspektivisch zeitweise eine Zweizügigkeit ermöglichen. Längerfristig wird von einer 1,5 Zügigkeit ausgegangen.

 

 

Schuljahr

2022/2023

Schuljahr

2023/2024

Schuljahr 2024/2025

Schuljahr 2025/2026

Schuljahr 2026/2027

Schuljahr 2027/2028

Einschulungen

15

30

27

25

27

23

Klassen im 1. Jahrgang

1

2

2

1

2

1

 

Klassenzahlentwicklung auf Basis der aktuellen Geburtenstatistik (ohne Neubaugebiet):

Schuljahr 2022/2023 = 5 Klassen

Schuljahr 2023/2024 = 6 Klassen

Schuljahr 2024/2025 = 7 Klassen

Schuljahr 2025/2026 = 6 Klassen

Schuljahr 2026/2027 = 7 Klassen

Schuljahr 2027/2028 = 6 Klassen

 

Der Schulbetrieb der Grundschule Achtum muss bis 2026 den Anforderungen für einen umfassenden Ganztagsbetrieb entsprechen. Weiterhin sind entsprechend des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) die baulichen und räumlichen Voraussetzungen zur Inklusion zu erfüllen.

 

Der aktuelle Raumbedarf besteht aus sieben Klassenräumen, zwei Fachräumen, einem Ganztagsraum, einem Mensaraum (Essen in Schichten) sowie Differenzierungsräumen. Für das benötigte Raumprogramm einschl. notwendiger Verkehrsflächen, wurde seitens des beauftragten Architekten ein Flächenbedarf von etwa 1490 m² errechnet. Die Summe der vorhandenen Flächen beträgt etwa 550 m² (ohne die Fläche der Mensa im Pfarrheim). Dies macht deutlich, wie groß der Raumbedarf an der Schule derzeitig ist.

 

In beigefügter Anlage 1 ist das erforderliche Raumprogramm für eine Grundschule mit sieben Klassen, welches in der Lage ist, den entsprechenden Standard für eine langfristige Nutzbarkeit abzubilden, ersichtlich.

 

3. Bestandsgebäude, räumlicher und baulicher Zustand

 

Wichtig bei der Planung des Anbaus ist eine genaue Bestandsaufnahme der vorhandenen Gebäude und Grundstücksituation. Der als Außenstelle der Didrik-Pining-Schule eingerichtete Schulstandort besteht derzeitig aus vier Gebäuden, die räumlich nicht miteinander verbunden sind. Der Schule stehen insgesamt zwei Klassenräume in der ehemaligen Scheune sowie zwei Klassen in einem freistehenden Pavillon zur Verfügung. Dieses Jahr wurde zusätzlich ein Miet-Container für eine Klasse auf dem Schulhof aufgestellt.

 

Es fehlen Fachräume, z.B. für Werk- und Musikunterricht und Differenzierungsräume. Das Mittagessen im Rahmen des Ganztages wird im benachbarten Pfarrheim der Pfarrgemeinde St. Martin Achtum eingenommen. Die Räumlichkeiten im Pfarrheim sind provisorisch für den Mensabetrieb hergerichtet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zukünftig seitens der Kirche die Räumlichkeiten anderweitig benötigt werden. Verkehrsflächen und Möglichkeiten, die Pause z.B. bei schlechtem Wetter im Gebäude zu verbringen, fehlen gänzlich. Alle Gebäude und Nutzungseinheiten sind nur von außen zugänglich. Die Schule ist nicht barrierefrei.

 

Der 2-Klassen-Pavillon aus den 1970er Jahren ist baulich nicht als dauerhaftes Gebäude konzipiert worden und somit nach der langen Nutzungszeit als abgängig einzustufen. Die Klassenräume in der ehemaligen Scheune, entsprechen hinsichtlich des baulichen Zustands und Ausstattung in keiner Weise den heutigen Anforderungen. Der Verwaltungsbereich und die sanitären Anlagen, sind im ehemaligen Fachwerk-Wohnhaus untergebracht, welches direkt an das Pfarrhaus der kath. Kirchengemeinde Achtum grenzt.

 

 

Bild 2 Lageplan Schulstandort GS Achtum

Bild 3: Grundriss EG der Hauptgebäude der Schule

 

In den Jahren 2018/19 wurden in der ehemaligen Wohnung im Obergeschoss Besprechungsräume, eine Bibliothek, eine Teeküche, Lagermöglichkeiten und ein Raum für zusätzlichen Förderunterricht geschaffen, um den nötigsten Platzbedarf zu decken.

 

Für eine genehmigungspflichtige Anbau- u. Umbaumaßnahme müssen jedoch die Kriterien der baurechtlichen Bestimmungen nach aktueller Rechtslage umfänglich erfüllt werden. Somit sind insbesondere die Brandschutzanforderungen an Decken und Tragwerk des Fachwerkgebäudes sowie die Errichtung von Rettungswegen zu erfüllen. Hierdurch müssen alle Decken beidseitig brandschutztechnisch ertüchtigt werden. Das Treppenhaus mit der vorhandenen Holztreppe erfüllt in keiner Weise die erforderlichen Kriterien, die an ein Schulgebäude gestellt werden. Weiterhin unterschreitet der Gebäudeabstand zwischen Fachwerkgebäude und Pfarrhaus die bau- und brandschutzrechtliche Mindestforderung. Daher sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Brandüberschlages erforderlich.    

 

Die Zufahrtsmöglichkeit zu den Bestandsgebäuden ist sehr beschränkt, Parkmöglichkeiten sind keine vorhanden. Das Schulgelände befindet sich auf unterschiedlichen Flurstücken, teilweise als Erbpacht vom bischöflichen Generalvikariat. Es besteht eine öffentliche Wegeverbindung über den Schulhof.

 

Bild 4: Fachwerkgebäude

 

Bild 5: Alte Scheune mit 2 Klassenräumen

 

Bild 6: Pavillon mit 2 Klassenräumen       

 

Bild 7: Zufahrt

Bild 8 Anbau der Schule an Pfarrheim

 

Bild 9: Mietcontainer

Bild 10 Holztreppe

Bild 11 Klassenraum

 

Als Fazit der Untersuchung des Gebäudebestands ist festzustellen, dass der gesamte Schulstandort insbesondere hinsichtlich der räumlichen Situation der vier nicht miteinander verbundenen Gebäude – im derzeitigen Zustand als Provisorium anzusehen ist. Nahezu alle Räume sind ausschließlich von außen zugänglich, da Verkehrsflächen fehlen. Die Gebäude sind entweder sanierungsbedürftig, angemietet oder abgängig. Dieser Umstand wurde bei den nachfolgenden Variantenuntersuchungen berücksichtigt.

 

4. Variantenuntersuchungen einschl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

 

Eine Schulerweiterung durch steigende Schülerzahlen und perspektivischem 1,5-zügigen Schulbetrieb ist schon zum jetzigen Zeitpunkt in die Gebäudeplanungen einzubeziehen. Aufgrund des zur Verfügung stehenden und begrenzten Grundstücks ist es daher folgerichtig, in einer Zielplanung nicht nur weitere Anbauoptionen in Erwägung zu ziehen, sondern die Möglichkeit zu untersuchen, einen auf das Grundstück angepassten nachhaltigen und vollwertigen Schulstandort zu schaffen. Ein Schulneubau an anderer Stelle in der Ortslage oder eine Lösung in Modulbauweise wurde aus Gründen der Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung verworfen. Die Nähe zur Pfarrgemeinde bietet darüber hinaus Synergieeffekte und trägt zur Belebung des Gemeindelebens bei.

 


Planungsentwürfe

 

Variante 1 Erweiterung mit Erhalt des Fachwerkgebäudes

Erdgeschoss und Lageplan

 


Variante 2 Erweiterung mit Erhalt der alten Scheune

Erdgeschoss und Lageplan

Obergeschoss

Schnitt

 

Variante 3 Erweiterung als Neubau mit Schulhoferweiterung

 

Erdgeschoss und Lageplan

 

 

 

Obergeschoss/ Schnitt

 

 


 

Variante 4 Erhalt des Gebäudebestands und Erweiterungsbau

 

Erdgeschoss und Lageplan

 

Entwurfsbeschreibung Variante 1

 

Bei der Variante 1 bleibt das Fachwerkhaus erhalten und das alte Schulgebäude wird für die Erweiterung abgebrochen. Die Gebäudeerweiterung schließt als Anbau mit zweigeschossiger Kubatur und einem Satteldach an den Giebel des alten Gebäudes an und verlängert sich giebelständig bis zur Straßengrenze in südlicher Richtung. Das Dachgeschoss ist ausgebaut. Ein weiterer zweigeschossiger Baukörper mit Flachdach schmiegt sich parallel zum Straßenverlauf und Traufe des Anbaus.

 

Das Gebäude ist mit einem Aufzug versehen, so dass die Klassen-, Differenzierungs- und Fachräume sowie die Verwaltung barrierefrei zu erreichen sind. Die Verbindung der Gebäude ist durch die unterschiedlichen Geschosshöhen des alten Fachwerkhauses zum Anbau jedoch nur im Obergeschoss barrierefrei. Im Übergang zwischen den Gebäuden befinden sich daher im Erd- und Dachgeschoss kurze Treppenanlagen in den Fluren.

 

Die Mensa ist mit dem Flächenangebot für die Verpflegung von max. 50 Schulkindern zeitgleich vorgesehen. Bei Bedarf und entsprechender Nachfrage können die Speisen, wie anderen Ortes auch, in zwei Schichten ausgegeben werden, so dass max. 100 Kinder versorgt werden können.

 

Das Gebäude erhält zwei notwendige Treppenhäuser an den Endpunkten der jeweiligen Erschließungsflure, wovon eines in dem Fachwerkgebäude untergebracht ist.

 

Bedingt durch die historische Gebäudetypologie und das Tragwerk sind in dem Fachwerkgebäude die Raumfunktionen mit geringem Flächenbedarf untergebracht. Das Lehrerzimmer im Obergeschoss, mit größtem Flächenanteil, wird aus mehreren Räumen durch Wandabbrüche auf entsprechenden Flächenbedarf vergrößert. Notwendige Stützen zur Abfangung der Decken- und Dachlasten sind hier vertretbar und nicht störend. Die Lage des Schulhofs verbleibt im östlichen Grundstück und rückt bedingt durch die Gebäudeerweiterung von der Straße ab. Im Grundstücksbereich der Pavillons sind fünf Einstellplätze vorgesehen. Eine Zaunanlage grenzt den Fahrverkehr von dem Schulhof ab.

Die fußläufige Verbindung zwischen Ringstraße über den Schulhof zur Kircheninsel bleibt erhalten.

 

An der westlichen Grenze zum Grundstück des kirchlichen Gemeindehauses ist bedingt durch die Gebäude und fehlendem ausreichendem Abstand die Eintragung einer Abstandbaulast erforderlich. 

 

Bewertung und Wirtschaftlichkeit

 

Für eine genehmigungspflichtige Anbau- u. Umbaumaßnahme müssen die Kriterien der baurechtlichen Bestimmungen nach aktueller Rechtslage umfänglich zu erfüllt werden.

 

Daher sind die in der Bestandsanalyse beschriebenen Maßnahmen, insbesondere die Brandschutzanforderungen an Decken und Tragwerk sowie die Errichtung von Rettungswegen zu erfüllen. Des Weiteren sind die Erneuerung aller Türen und ggf. Fenster und entsprechende Rückbaumaßnahmen wg. veränderter Raumnutzung und konstruktiver Anschlusshöhen zu berücksichtigen, womit der Kostenaufwand für das Fachwerkgebäude proportional hoch ausfällt. Weiterhin unterschreitet der Gebäudeabstand zwischen Fachwerkgebäude und Pfarrhaus die bau- und brandschutzrechtlichen Mindestforderung. Daher sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Brandüberschlages erforderlich.

 

Im Sinne des Gesamtensembles auf der Kircheninsel und benachbarten Bebauung wäre ein Erhalt der Fachwerkfassaden wünschenswert. Vor dem Hintergrund zu erwartender und dauerhafter Wartungskosten ist ein Fassadenbehang allerdings gerechtfertigt.

 

Die Baumasse der Gebäudeerweiterung, die den Schulstandort künftig prägen wird, fehlende Barrierefreiheit sowie räumliche als auch funktionale Kompromisse im Gebäudebestand führen im Vergleich zu den anderen Varianten bei dieser Lösung zu einem nicht vertretbaren Ergebnis. Des Weiteren ist diese Variante um einen Klassenraum kleiner und erfüllt somit nicht vollumfänglich das Raumprogramm.

 

Gesamtbaukosten brutto 6,1 Mio.(Raumprogramm nicht vollständig)

Ersatz- und Übergangsmaßnahmen: 215.000,-

 

Entwurfsbeschreibung Variante 2

 

Bei der Variante 2 bleibt das alte Schulgebäude erhalten und das Fachwerkhaus wird abgebrochen. Die Gebäudeerweiterung positioniert sich westlich des alten Schulgebäudes. Parallel zur westlichen Grenze schließt ein zweigeschossiger Baukörper und Satteldach, ähnlich wie in Variante 1, das Schulgrundstück ab. Zwischen bestehendem und neuem Hauptgebäude fügt sich ein eingeschossiger, teils zweigeschossiger Baukörper mit Flachdach unter die Traufen der geneigten Dächer.

 

Die Gebäudestellung der Hauptbaukörper öffnet die Schule in Richtung Norden zum Schulhof und der Kircheninsel. In dem eingeschossigen Verbindungsbau befindet sich prägnant der Eingang. Die Halle dient als Verteiler in die jeweiligen Bereiche Mensa, Verwaltung und Unterrichtsräume. Im Kreuzungspunkt der Erschließungswege sind im Erdgeschoß an zentraler Stelle die Sanitärbereiche untergebracht. Mensa und Küche aus dem alten Schulgebäude finden sich an zentraler und durch die historische Bausubstanz identitätsstiftenden Stelle. Das Bauteil kann seitens der Schule auch als Multifunktionsfläche genutzt werden. Für vereinzelte außerschulische Veranstaltungen könnte die alte Scheune vom Rest der Schule zeitweise abgekoppelt werden und könnte so einen Zusatznutzen für den Ortsteil anbieten.

 

Das Dachgeschoss des neuen Hauptbaukörpers ist ausgebaut. Das Gebäude ist mit einem Aufzug versehen, sodass alle Räume in allen Geschossen barrierefrei zu erreichen sind. Das Gebäude erhält zwei notwendige Treppenhäuser an dem Endpunkt und der Mitte der jeweiligen Erschließungsflure.

 

Die Lage des Schulhofs verlagert sich in den nördlichen und westlichen Grundstücksbereich. Im Grundstücksbereich der Pavillons sind fünf Einstellplätze vorgesehen. Eine Zaunanlage grenzt den Fahrverkehr von dem Schulhof ab. Die fußläufige Verbindung zwischen der Ringstraße über den Schulhof zur Kircheninsel, verlagert sich in den Westen und bleibt erhalten. Die erforderlichen Grenzabstände der Gebäude werden zu allen Grenzen eingehalten. 

 

Bewertung und Wirtschaftlichkeit

 

Das alte, in Massivbauweise errichtete Scheunengebäude kann ohne wesentliche Eingriffe in das Gebäudetragwerk weiter genutzt werden. Für die Nutzung als Mensa müssen hier lediglich einige Wände geöffnet und Leichtbauwände eingezogen werden. Um das Gebäude auf das aktuelle energetische Niveau zu bringen geht man davon aus, dass Fußböden, Decken und Wände mit Wärmedämmungen und neuen Oberflächen versehen werden. Im Sinne des Gesamtensembles auf der Kircheninsel und benachbarten Bebauung ist ein Erhalt des alten Schulgebäudes gut möglich. In der Umsetzungsphase ist die weitere Nutzung der Bestandsgebäude denkbar, sodass die Schule während der Bauarbeiten mit geringerem Aufwand gegenüber der Variante 3 weiterbetrieben werden kann.

 

Gesamtbaukosten brutto 5.6 Mio. €

Ersatz- und Übergangsmaßnahmen: 175.000,-

 

Entwurfsbeschreibung Variante 3

 

Bei der Variante 3 werden alle bestehenden Schulgebäude durch einen Neubau ersetzt. Das Gebäude gliedert sich mit einem zweigeschossigen Hauptbaukörper mit Satteldach, ähnlich wie in den Varianten 1 + 2, der an die östliche Grenze positioniert wird und ein- bis zweigeschossigen angestellten Flachdachkuben, die in westlicher Richtung davorgestellt sind.

 

Die Gebäudestellung der Hauptbaukörper öffnet die Schule in Richtung Westen zum Schulhof. In dem eingeschossigen Gebäudeteil befindet sich prägnant der Eingang mit angrenzender Mensa, die sich zum Schulhof öffnet. Über den Windfang gelangen die Kinder direkt in die zentral angeordneten Sanitärbereiche. Die Halle dient als Verteiler in die jeweiligen Bereiche Mensa, Verwaltung und Unterrichtsräume.

 

Das Dachgeschoss des neuen Hauptbaukörpers ist ausgebaut. Das Gebäude ist mit einem Aufzug versehen, so dass alle Räume in allen Geschossen barrierefrei zu erreichen sind. Das Gebäude erhält zwei notwendige Treppenhäuser an dem Endpunkt und der Mitte der jeweiligen Erschließungsflure.

 

Die Lage des Schulhofs verlagert sich in den nördlichen und westlichen Grundstücksbereich. Nach Rücksprache mit der Kirchengemeinde kann eine Teilfläche des Pfarrgartens als Schulhof und für die erforderlichen Einstellplätze genutzt werden. Der neue Standort für PKW und die Gebäudestellung führen zu einer neuen Wegeführung, so dass der Fahrverkehr aus dem Bereich der schmalen Kirchstraße gänzlich entfällt.

 

Die fußläufige Verbindung zwischen der Ringstraße über den Schulhof zur Kircheninsel verlagert sich in den Westen und bleibt erhalten. Die erforderlichen Grenzabstände der Gebäude werden zu allen Grenzen eingehalten. 

 

Bewertung und Wirtschaftlichkeit

 

Durch einen Neubau des Schulgebäudes können alle Funktionsbereiche in allen Geschossen optimal miteinander verbunden und positioniert werden. Durch die Positionierung des Gebäudes an den östlichen Rand des Grundstücks entsteht eine gute Lage für den Schulhof und verbindet fließend das Umgebungsgrün der angrenzenden Kircheninsel und schafft nebenher eine markante Platzsituation für den Ortskern in Achtum. In der Umsetzungsphase ist die weitere Nutzung der Bestandsgebäude nicht möglich, so dass die Schule während der Bauarbeiten nur mit höherem Aufwand gegenüber der Variante 2 weiterbetrieben werden kann.

 

Die Neubaukosten liegen über den Kosten der Variante 2, sind aber u. E. durch langfristig geringere Instandhaltungskosten jedoch vertretbar und bilden so eine favorisierte Variante.

 

Gesamtbaukosten brutto 6.1 Mio. €

Ersatz- und Übergangsmaßnahmen: 215.000,- €

 

Entwurfsbeschreibung Variante 4

 

Bei der Variante 4 bleiben alle bestehenden Schulgebäude erhalten und werden saniert.

 

Die Bestandsflächen von vier Klassenräumen mit einer Nutzfläche von rd. 550 qm, werden durch das neue Raumprogramm um rd. 940 qm mit einem Neubau erweitert. Der Bestand verfügt über keine Verkehrsflächen, da alle Räume über den offenen Schulhof erschlossen werden und verringert somit den Flächennachweis.

 

Die Variante 4 ist so angelegt, dass die baurechtlichen Abstandsflächen eingehalten werden. Es wird bewusst nicht an die alte Schule angebaut um zu einem späteren Zeitpunkt die Schule ohne Zwangspunkte erweitern zu können. Der Schulhofzuschnitt ist äußerst ungünstig. Die Erweiterungsfläche vor dem Gemeindehaus ist ungünstig erschlossen. Die so entstehenden zwei Schulhöfe sind aufwendiger zu beaufsichtigen. Für die Kostenberechnung wurden für die verbleibenden Bestandsbauten Sanierungskosten für den Brandschutz, Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Beleuchtung, EDV, VDE etc. berücksichtigt.

 

Bewertung und Wirtschaftlichkeit

 

Die Baumasse der Gebäudeerweiterung, die den Schulstandort künftig prägen wird, fehlende Barrierefreiheit sowie räumliche als auch funktionale Kompromisse im Gebäudebestand führen im Vergleich zu den anderen Varianten bei dieser Lösung zu einem nicht vertretbaren Ergebnis.

 

Gesamtbaukosten brutto 5.4 Mio. €

 

Ersatz- und Übergangsmaßnahmen: 125.000,- €

 

Zusammenfassung:

 

Für den Schulstandort Achtum ist die Entwicklung im Ort selbst und den Nachbarorten zu berücksichtigen. Im Nachbarort Einum ist ein Neubaugebiet mit 42 Grundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser geplant. Weiterhin sollen hier durch Geschoßwohnungsbau weitere 10-12 Wohneinheiten entstehen. Durch Zuzug in das Neubaugebiet in Einum und dem Galgenbergsfeld ist eine Zunahme der Schulkinder für den Schulstandort Achtum kurz- bis mittelfristig anzunehmen. In der langfristigen Planung ist der Raumbedarf perspektivisch für eine 1,5 - Zügigkeit bereitzustellen. Aufgrund des zur Verfügung stehenden und begrenzten Grundstücks ist es daher folgerichtig, in einer Zielplanung nicht nur weitere Anbauoptionen in Erwägung zu ziehen, sondern die Chance zu nutzen, einen auf das Grundstück angepassten nachhaltigen und vollwertigen Schulstandort zu schaffen.

 

Die geplanten Varianten fügen sich städtebaulich gut in den Ortskern ein. Die Höhen-entwicklung orientiert sich an dem benachbarten Pfarrhaus. Bei allen Varianten ist für den Übergang und in der Bauphase eine Interimslösung für mindestens zwei Jahre erforderlich. Bei der vorgenommenen Abstimmung mit dem Kirchenvorstand wurde Unterstützung für das Projekt signalisiert. Daher wäre zunächst die Aufstellung von Containern auf dem Grundstück der Kirche vor dem Pfarrheim vorgesehen. Diese Fläche könnte nach Aussage des Kirchenvorstandes zudem für die Erweiterung des Schulhofes und die Umverlegung des Parkplatzes verwendet werden. Dies würde sowohl die Entwurfsvariante 2 als auch die Variante 3 für den Schulbetrieb erheblich aufwerten und verbessern.

 

Die Entwurfsvarianten unterscheiden sich bezüglich des Finanzbedarfs. Sie liegen zwischen 5,4 Mio. € bis 6,1 Mio. €. Für die aus funktionalen Gründen weiter zu betrachtenden Varianten 2 und 3 liegen die Kostenschätzungen bei 5,6 Mio. € bzw. 6,1 Mio. €. Diese Kostenansätze sind im Haushalt zurzeit nicht abgebildet und aus haushaltstechnischer Sicht bisher auch nicht finanziert. Auf Grund der haushalterischen Situation der Stadt Hildesheim ist die Finanzierung des Projektes als sehr schwierig anzusehen, da zeitgleich andere Großprojekte finanziert werden müssen. Daher kann die Maßnahme nur dann umgesetzt werden, wenn dies finanziell für die Stadt Hildesheim möglich ist. Sofern die notwendigen Haushaltsmittel 2024 zur Verfügung gestellt werden können, ist eine Fertigstellung des Gebäudes voraussichtlich bis Ende 2026 möglich. Daher wird der u.a. Beschluss vorgeschlagen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Planung für eine langfristig gut funktionierende Gesamtkonzeption des Schulstandorts wird fortgeführt. Die Varianten 2 und 3 werden aufgrund ihrer besonderen Eignung vertiefend auf Vor- und Nachteile geprüft. Bei dieser Prüfung müssen Maßnahmen zur Kostenreduzierung wie z.B. geringere Raumgrößen, alternative Bauweisen und die Vergabeart untersucht werden. Des Weiteren sollen zusätzliche Maßnahmen zur Energieeinsparung und -optimierung berücksichtigt werden. Ziel ist es, die genannten Kostenansätze durch ein optimiertes Raumprogramm zu reduzieren. Zur Haushaltsplanung für das Jahr 2024 wird für die favorisierte Variante eine Entwurfsplanung mit genauer Zeit- und Kostenplanung im Frühjahr 2023 zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage:

 

- Raumprogramm

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Raumprogramm (111 KB)      
Seitenanfang