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Sachverhalt:
Frau Gisa R. hat die Stadt Hildesheim per Testament vom 23.07.2019 zur 45-prozentigen Erbin eingesetzt.
Eine „Zweckbindung“ bzw. ein verbindlicher „Erblasserwillen“ ist nicht vorhanden.
Frau R. ist Anfang 2021 im Alter von 75 Jahren verstorben. Frau R. hinterlässt der Stadt Hildesheim ein Erbe in Höhe von 28.244,93 €. Dieser Betrag wurde der Stadt Hildesheim im November 2022 zur Verfügung gestellt und ist mittlerweile eingezahlt (gebucht auf Verwahrkonto).
Vorschlag zur Verwendung:
Das Erbe der Frau R. in Höhe von 28.244,93 € soll nicht dem Haushalt der Stadt Hildesheim als „allgemeine Deckungsmittel“ zugeführt werden, sondern der Johannishofstiftung zugestiftet und somit „langfristig“ nutzbar gemacht werden.
Die Zustiftung erfolgt in das Grundstockvermögen der Johannishofstiftung und wird somit Bestandteil dieses Vermögens. Demzufolge erhöhen sich die Erträge, die für den satzungsgemäßen Stiftungszweck auszuschütten sind. Eine Trennung der Erträge aus der Zustiftung von denen des übrigen Vermögens ist dabei nicht möglich und auch nicht vorgesehen.
Die Johannishofstiftung kann gem. § 6 Abs. 3 der Satzung der Johannishofstiftung Zustiftungen ohne weiteren Beschluss des Stiftungsrates annehmen. Zweck der Stiftung ist u.a. die Förderung mildtätiger Zwecke und der Jugend- und Altenhilfe. Diese Förderung wäre sicher im Sinne der Verstorbenen. Die zu erwartenden höheren Erträge aufgrund der Kapitalerhöhung machen somit weitere Förderungen möglich.
Beschlussvorschlag:
Der Zustiftung an die Johannishofstiftung in Höhe von 28.244,93 € wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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