|
|
Sachverhalt:
Mit Erklärung vom 11.04.2022, hat Herr Oliver Holzer, wohnhaft in Hildesheim, Binderstraße 5, die Niederlegung seines Ortsratsmandats gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zum 30.06.2022 erklärt.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat der Ortsrat gem. § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Herrn Holzer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Als Gemeindewahlleiter habe ich gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Listenwahl des Wahlvorschlages der FDP über.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Oststadt-Stadtfeld stellt hiermit gem. § 52 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 NKomVG fest, dass Herr Oliver Holzer, wohnhaft in Hildesheim, Binderstraße 5, seinen Sitz im Ortsrat durch Verzicht zum 30.06.2022 verliert.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
|
|
Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (dann FB 11 beteiligen) |
|
|
Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
|
| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
|
|
Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
|
|
voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
///