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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 15.11.2021 hat Frau Julia Gebhardt, wohnhaft in Hildesheim, Schuhstraße 45, die Niederlegung ihres Ortsratsmandats gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erklärt.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat der Ortsrat gem. § 52 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 91 Abs. 4 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Frau Gebhardt Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Gemeindewahlleiter hat gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des Wahlvorschlages der Partei Die GRÜNEN, Frau Dr. Doris Wendt, Keßlerstraße 37, 31134 Hildesheim, über. Frau Dr. Wendt hat mit Erklärung vom 16.11.2021 ihr Mandat angenommen.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass Frau Julia Gebhardt, Schuhstraße 45, 31134 Hildesheim, ihren Sitz im Ortsrat Stadtmitte/Neustadt durch Verzicht verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n: -