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Sachverhalt:
Mit Schreiben an den Oberbürgermeister vom 20.09.2021 hat Herr Dr. Peter Justus, wohnhaft in Hildesheim, Falkenstraße 1, den Verzicht auf sein Ratsmandat gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erklärt.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat die Vertretung bzw. der Rat gem. § 52 Abs. 2 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Herrn Dr. Justus Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Gemeindewahlleiter hat gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson des Wahlvorschlages der Die Unabhängigen in Hildesheim für den Stadtrat, Herrn Erdinc Parlak, wohnhaft in Hildesheim, Große Venedig 16 A, über.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hildesheim stellt hiermit gem. § 52 NKomVG fest, dass das Ratsmitglied Herr Dr. Peter Justus, wohnhaft in Hildesheim, Falkenstraße 1, seinen Sitz im Rat der Stadt Hildesheim durch schriftlichen Verzicht verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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